Informationen über unsere Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier erhalten Sie transparente Informationen über die Geschäftsbedingungen der Bayerischen Sicherheitsgesellschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

der Bayerischen Sicherheitsgesellschaft


§1 Allgemeine Informationen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bayerischen Sicherheitsgesellschaft gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Revier-, Objekt- und Sonderdienste nach § 34a GewO. Mit diesen Geschäftsbedingungen schafft das Unternehmen eine verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Auftraggebern.

  • a) Revierdienst: In Dienstkleidung, durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kontrollieren die eingesetzten Mitarbeiter die Objekte unregelmäßig und zu unterschiedlichen Zeiten.
  • b) Separat-/Objektschutzdienst: Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern für ein oder mehrere bestimmte Objekte. Aufgaben ergeben sich aus gesonderten Dienstanweisungen.
  • c) Sonderdienste: z. B. Personalkontrollen, Begleit- und Schutzdienste, Bahn-Sicherheitsdienste, Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen, Kassen- und Ordnungsdienste bei Veranstaltungen, Ausstellungen oder Messen.

(2) Auftraggeber und Sicherheitsunternehmen regeln ihre Pflichten in gesonderten Verträgen, die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

(3) Das Unternehmen erbringt seine Dienstleistungen als Auftragnehmer. Dafür setzt es Erfüllungsgehilfen ein, die die Bayerische Sicherheitsgesellschaft vor ihrem Einsatz überprüft. Weisungsrecht und Personalauswahl liegen – außer in Notfällen – beim eingesetzten Sicherheitsunternehmen.

(4) Das Sicherheitsunternehmen trägt die volle Verantwortung für alle gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern.

(5) Sofern nichts anderes vereinbart wird, berechnet das Unternehmen für jeden Einsatz pro Mitarbeiter mindestens acht Stunden (BDSW-Tarif).

§2 Begehungsvorschrift laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die schriftliche Begehungsvorschrift oder der Alarmplan sind für die Ausführung der Dienstleistung maßgeblich. Änderungen erfolgen in Textform. In unvorhersehbaren Notfällen darf von den Vorgaben abgewichen werden.

§3 Schlüssel und Notfallanschriften

(1) Der Auftraggeber stellt alle für den Dienst erforderlichen Schlüssel rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung.

(2) Für Verluste oder Schäden an Schlüsseln haftet das Unternehmen im Rahmen von §11. Der Auftraggeber benennt Notfallkontakte, die jederzeit erreichbar sind, und informiert das Unternehmen über Änderungen. Bei Alarmverfolgungen legt er die Reihenfolge der Benachrichtigung fest.

§4 Beanstandungen gemäß AGB

(1) Beanstandungen zur Dienstausführung (z. B. Nichterfüllung, Verspätungen, mangelhafte Sicherheitsdienstleistungen) teilt der Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.

(2) Wiederholte oder grobe Pflichtverletzungen berechtigen zur fristlosen Kündigung, sofern keine Abhilfe innerhalb von sieben Werktagen erfolgt.

§5 Auftragsdauer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Erfolgt keine Kündigung drei Monate vor Ablauf, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Änderungen der Personalstärke kündigt der Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher an. Die vereinbarte Mindestmannstärke (Eigensicherung) gilt während der gesamten Vertragslaufzeit und ist Bestandteil dieser AGB.

§6 Ausführung durch andere Unternehmen

Das Unternehmen darf Subunternehmer einsetzen, wenn diese zuverlässig sind und eine gültige § 34a GewO-Erlaubnis besitzen. Fordert die Bayerische Sicherheitsgesellschaft Mitarbeiter an, setzt das Unternehmen diese aus Gründen der Eigensicherung mindestens zu zweit ein. Ausgenommen sind Streifen- und Pfortendienste nach BDSW-Tarif.

§7 Unterbrechung der Bewachung laut AGB

(1) Bei Krieg, Streik, Unruhen oder höherer Gewalt darf das Unternehmen den Dienst unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.

(2) In diesem Fall reduziert sich das Entgelt um die ersparten Lohnkosten.

§8 Vertragsänderungen und Stornofristen in den AGB

Der Auftraggeber darf Aufträge bis zwei Wochen vor Beginn kostenfrei stornieren. Danach gelten folgende Gebühren:

  • bis 14 Tage vor Beginn: 35 %
  • bis 7 Tage vor Beginn: 55 %
  • 2 Tage vor Beginn: 100 %

Unterbricht der Auftraggeber die Tätigkeit oder baut er Personal ab, stellt das Unternehmen 100 % der Restzeit in Rechnung. Bei länger laufenden Verträgen gilt eine vierwöchige Umsetzungsfrist.

Höhere Gewalt und Haftung des Vertragspartners

(1) Wird die Durchführung der Leistung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) unmöglich, entfällt die Leistungspflicht. Der Vergütungsanspruch bleibt jedoch bestehen, außer der Auftragnehmer sagt selbst ab.

(2) Der Auftraggeber schließt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab, die auch höhere Gewalt abdeckt, und trägt alle vereinbarten Kosten.

(3) Bereits entstandene Kosten zahlt der Auftraggeber in jedem Fall.

(4) Vor Vertragsbeginn legt der Auftraggeber die Versicherungsbestätigung vor.

Zur Hauptseite

X

    Kontakt

    Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und melden uns schnellstmöglich zurück.

    Partner: Detektei Rosenheim – Hundsberger