Informationen über unsere Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier erhalten Sie transparente Informationen über die Geschäftsbedingungen der Bayerischen Sicherheitsgesellschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bayerischen Sicherheitsgesellschaft

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bayerischen Sicherheitsgesellschaft

§1 Allgemeine Informationen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bayerischen Sicherheitsgesellschaft gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Revier-, Objekt- und Sonderdienste nach § 34a GewO. Mit diesen Geschäftsbedingungen schafft das Unternehmen eine verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Auftraggebern.

  • a) Revierdienst: In Dienstkleidung, durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kontrollieren die eingesetzten Mitarbeiter die Objekte unregelmäßig und zu unterschiedlichen Zeiten.
  • b) Separat-/Objektschutzdienst: Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern für ein oder mehrere bestimmte Objekte. Aufgaben ergeben sich aus gesonderten Dienstanweisungen.
  • c) Sonderdienste: z. B. Personalkontrollen, Begleit- und Schutzdienste, Bahn-Sicherheitsdienste, Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen, Kassen- und Ordnungsdienste bei Veranstaltungen, Ausstellungen oder Messen.

(2) Auftraggeber und Sicherheitsunternehmen regeln ihre Pflichten in gesonderten Verträgen, die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

(3) Das Unternehmen erbringt seine Dienstleistungen als Auftragnehmer. Dafür setzt es Erfüllungsgehilfen ein, die die Bayerische Sicherheitsgesellschaft vor ihrem Einsatz überprüft. Weisungsrecht und Personalauswahl liegen – außer in Notfällen – beim eingesetzten Sicherheitsunternehmen.

(4) Das Sicherheitsunternehmen trägt die volle Verantwortung für alle gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern.

(5) Sofern nichts anderes vereinbart wird, berechnet das Unternehmen für jeden Einsatz pro Mitarbeiter mindestens acht Stunden (BDSW-Tarif).

§2 Begehungsvorschrift laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die schriftliche Begehungsvorschrift oder der Alarmplan sind für die Ausführung der Dienstleistung maßgeblich. Änderungen erfolgen in Textform. In unvorhersehbaren Notfällen darf von den Vorgaben abgewichen werden.

§3 Schlüssel und Notfallanschriften

(1) Der Auftraggeber stellt alle für den Dienst erforderlichen Schlüssel rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung.

(2) Für Verluste oder Schäden an Schlüsseln haftet das Unternehmen im Rahmen von §11. Der Auftraggeber benennt Notfallkontakte, die jederzeit erreichbar sind, und informiert das Unternehmen über Änderungen. Bei Alarmverfolgungen legt er die Reihenfolge der Benachrichtigung fest.

§4 Beanstandungen gemäß AGB

(1) Beanstandungen zur Dienstausführung (z. B. Nichterfüllung, Verspätungen, mangelhafte Sicherheitsdienstleistungen) teilt der Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.

(2) Wiederholte oder grobe Pflichtverletzungen berechtigen zur fristlosen Kündigung, sofern keine Abhilfe innerhalb von sieben Werktagen erfolgt.

§5 Auftragsdauer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Erfolgt keine Kündigung drei Monate vor Ablauf, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Änderungen der Personalstärke kündigt der Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher an. Die vereinbarte Mindestmannstärke (Eigensicherung) gilt während der gesamten Vertragslaufzeit und ist Bestandteil dieser AGB.

§6 Ausführung durch andere Unternehmen

Das Unternehmen darf Subunternehmer einsetzen, wenn diese zuverlässig sind und eine gültige § 34a GewO-Erlaubnis besitzen. Fordert die Bayerische Sicherheitsgesellschaft Mitarbeiter an, setzt das Unternehmen diese aus Gründen der Eigensicherung mindestens zu zweit ein. Ausgenommen sind Streifen- und Pfortendienste nach BDSW-Tarif.

§7 Unterbrechung der Bewachung laut AGB

(1) Bei Krieg, Streik, Unruhen oder höherer Gewalt darf das Unternehmen den Dienst unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.

(2) In diesem Fall reduziert sich das Entgelt um die ersparten Lohnkosten.

§8 Vertragsänderungen und Stornofristen in den AGB

Der Auftraggeber darf Aufträge bis zwei Wochen vor Beginn kostenfrei stornieren. Danach gelten folgende Gebühren:

  • bis 14 Tage vor Beginn: 35 %
  • bis 7 Tage vor Beginn: 55 %
  • 2 Tage vor Beginn: 100 %

Unterbricht der Auftraggeber die Tätigkeit oder baut er Personal ab, stellt das Unternehmen 100 % der Restzeit in Rechnung. Bei länger laufenden Verträgen gilt eine vierwöchige Umsetzungsfrist.

Höhere Gewalt und Haftung des Vertragspartners

(1) Wird die Durchführung der Leistung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) unmöglich, entfällt die Leistungspflicht. Der Vergütungsanspruch bleibt jedoch bestehen, außer der Auftragnehmer sagt selbst ab.

(2) Der Auftraggeber schließt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab, die auch höhere Gewalt abdeckt, und trägt alle vereinbarten Kosten.

(3) Bereits entstandene Kosten zahlt der Auftraggeber in jedem Fall.

(4) Vor Vertragsbeginn legt der Auftraggeber die Versicherungsbestätigung vor.

§9 Vorzeitige Vertragsauflösung

(1) Bei Umzug, Verkauf oder Aufgabe des Vertragsobjekts darf jede Partei mit einer Frist von einem Monat kündigen.

(2) Gibt das Unternehmen ein Revier auf, darf es ebenfalls mit Monatsfrist kündigen. Rechtsformänderungen (z. B. GmbH, AG) stellen keinen Kündigungsgrund dar.

§10 Rechtsnachfolge laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Beim Tod des Auftraggebers tritt sein Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, außer es handelt sich um Verträge mit persönlichem Bezug. Änderungen der Rechtsform des Unternehmens berühren den Vertrag nicht.

§11 Haftung und Haftungsbegrenzung in den AGB

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur für typische, vorhersehbare Sach- und Vermögensschäden.

(2) Auch die Mitarbeiter haften in diesen Fällen nur eingeschränkt.

(3) Das Unternehmen verfügt über eine Haftpflichtversicherung nach § 6 Bewachungsverordnung. Ausgeschlossen sind Schäden außerhalb direkter Sicherheitsleistungen (z. B. Winterdienst, technische Anlagen).

(4) Für Personenschäden bleibt die Haftung uneingeschränkt.

§12 Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

(1) Ansprüche müssen innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Personenschäden oder grober Pflichtverletzung.

(2) Der Auftraggeber ermöglicht dem Unternehmen die Feststellung der Schadensursache und -höhe, andernfalls trägt er die zusätzlichen Kosten.

§13 Zahlungsbedingungen laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Das Unternehmen stellt das Entgelt monatlich nachträglich in Rechnung. Der Auftraggeber zahlt innerhalb von 14 Tagen. Bei Verzug ist keine Mahnung erforderlich.

Hinweis: Für Abrechnung und Zahlungsabwicklung setzt die Bayerische Sicherheitsgesellschaft die Adelta Finanz AG ein. Überweisungsdaten können daher auf Rechnungen erscheinen.

(2) Gerät der Auftraggeber mit zwei Rechnungen in Verzug, darf das Unternehmen Leistungen einstellen und den Vertrag kündigen.

(3) Zahlungsbedingungen richten sich nach BDSW-Tarifen, andernfalls nach diesen AGB.

§14 Verschwiegenheit und Datenschutz in den AGB

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.

(2) Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Auftragserfüllung und im Einklang mit den Datenschutzgesetzen. Weitere Details stehen in unserer Datenschutzerklärung.

(3) Subunternehmer verpflichtet das Unternehmen ebenfalls zur Verschwiegenheit.

§15 Preisänderungsklausel

Erhöhen sich gesetzliche oder tarifliche Lohnkosten, darf das Unternehmen die Preise entsprechend anpassen. Änderungen teilt es mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mit.

§16 Freistellung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von Ansprüchen Dritter frei, die durch rechtmäßige Durchführung seiner Weisungen entstehen.

§17 Eigentum an Materialien

Vom Unternehmen bereitgestellte Geräte, Uniformen und Hilfsmittel bleiben Eigentum des Unternehmens. Beschädigungen oder Verluste, die der Auftraggeber oder seine Beauftragten zu vertreten haben, ersetzt er.

§18 Vorschüsse und Abschlagszahlungen

Bei Großaufträgen oder längeren Projekten darf das Unternehmen angemessene Vorschüsse verlangen. Ohne Zahlung des Vorschusses darf der Einsatz verweigert werden.

§19 Einsatzzeiten und Pausen laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Einsatzzeiten umfassen die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Pausen eingehalten werden können, ohne die Sicherheit zu gefährden.

§20 Vertragsstrafe bei Abwerbung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und zwölf Monate danach keine eingesetzten Mitarbeiter direkt oder indirekt abzuwerben.

(2) Bei Verstoß zahlt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§21 Vorrang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn das Unternehmen ausdrücklich zustimmt. Diese AGB haben in jedem Fall Vorrang.

§22 Gerichtsstand laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig.

§23 Schlussbestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

(2) Gleiches gilt für Vertragslücken.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. August 2024 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Fassungen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.


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