Die Videoüberwachung ist ein wirksames Mittel, um die Sicherheit in Unternehmen zu erhöhen und Vandalismus, Diebstahl oder unerwünschte Zutritte zu verhindern. Doch viele Unternehmer stehen vor der Herausforderung, diese Maßnahmen rechtskonform umzusetzen. Unwissenheit kann hier teuer werden – sowohl in Form von Bußgeldern als auch durch einen Imageverlust. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was Unternehmen in München und Umgebung beachten müssen, um ihre Videoüberwachung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu betreiben.

Warum ist die rechtskonforme Videoüberwachung so wichtig?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regeln klar, unter welchen Bedingungen Videoüberwachung zulässig ist. Diese Regelungen betreffen insbesondere den Schutz personenbezogener Daten, der in den Fokus rückt, sobald eine Kamera Bilder von Personen aufzeichnet. Ein Verstoß gegen diese Gesetze kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, darunter hohe Geldstrafen und Schadensersatzforderungen.

Welche rechtlichen Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen?

  1. Notwendigkeit und Zweckbindung: Videoüberwachung darf nur dann eingesetzt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, z. B. zur Verhinderung von Straftaten. Die Überwachung darf sich zudem nur auf das notwendige Maß beschränken und muss einem klar definierten Zweck dienen.

  2. Transparenz und Information: Unternehmen müssen klar und deutlich darüber informieren, dass eine Videoüberwachung stattfindet. Dies geschieht in der Regel durch gut sichtbare Hinweisschilder, die auf die Überwachung hinweisen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen enthalten.

  3. Speicherfristen: Aufgezeichnete Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den vorgesehenen Zweck notwendig ist. In den meisten Fällen liegt die zulässige Speicherfrist bei maximal 72 Stunden, außer es gibt einen konkreten Anlass, die Daten länger aufzubewahren.

  4. Datensicherheit: Die aufgezeichneten Daten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Dies beinhaltet technische und organisatorische Maßnahmen, wie z. B. die Verschlüsselung der Daten und die Beschränkung des Zugriffs auf befugtes Personal.

  5. Rechte der betroffenen Personen: Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu verlangen und deren Löschung zu fordern, sofern keine rechtlichen Gründe dagegen sprechen.

Unsere Expertise für Unternehmen in München und Umgebung

Als Bayerische Sicherheitsgesellschaft bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für eine rechtskonforme Videoüberwachung in Ihrem Unternehmen. Unser betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist spezialisiert auf die rechtlichen Anforderungen der Videoüberwachung und berät Sie umfassend.

Unser Einzugsgebiet umfasst die Stadt München und den Landkreis München sowie die umliegenden Regionen wie Erding, Ebersberg, Rosenheim (Stadt und Landkreis), Mühldorf am Inn, Freilassing, Berchtesgadener Land, Bad Reichenhall, Piding, Waging, Altötting, Waldkraiburg, Töging, Miesbach, Bad Tölz, Prien am Chiemsee, Traunstein und Wasserburg am Inn.

Ihr Partner für rechtskonforme Sicherheit

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von uns beraten, um eine Videoüberwachung in Ihrem Unternehmen zu implementieren, die sowohl effektiv als auch rechtskonform ist. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.


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