Hier finden Sie Ihre AGB´s die Sie als Kooperationspartner ein gehen wenn Sie für uns tätig werden.
Impressum der Bayerische Sicherheitsgesellschaft
Kooperationspartner AGB
Dienstvertrag – Subunternehmer
Inhaltsverzeichnis
- Präambel
- § 1 Vertragsgegenstand
- § 2 Nachweispflichten
- § 3 Personal des Auftragnehmers
- § 4 Subunternehmer (Einsatz, Kette, Kundenschutz)
- § 5 Geheimhaltung
- § 6 Mindestlohn (MiLoG) & Freistellung
- § 7 Versicherungen
- § 8 Einsatzorganisation, Hausrecht & Eskalation
- § 9 Leistungsnachweise, Meldungen & Abnahmeersatz
- § 10 Leistungsänderungen / Change-Order
- § 11 Vergütung, Zahlung, Verzug, Aufrechnung & Abtretung
- § 12 Preisgleitung (Tarif/MiLoG/Gesetz)
- § 13 Stornierung, Mindestabruf & Bereitschaft
- § 14 Arbeitsschutz, DGUV & PSA
- § 15 Schlüssel-, Karten- & Zutrittsmanagement
- § 16 Ausrüstung, Geräte & Eigentum
- § 17 Kommunikation, Medien & Social Media
- § 18 Compliance, Sanktionen & Hinweisgeberschutz
- § 19 Audit-, Kontroll- & Nachweispflichten
- § 20 Datenschutz, Auftragsverarbeitung & Video
- § 21 Leistungsqualität (KPIs) & Eskalation
- § 22 Ersatzgestellung & Reaktionszeiten
- § 23 Ausschlussfristen (Verfallklausel)
- § 24 Herausgabe bei Vertragsende
- § 25 Höhere Gewalt & Notfallkonzept
- § 26 Keine Arbeitnehmerüberlassung
- § 27 Mitarbeiterabwerbeverbot (No-Poach)
- § 28 Vertragsübernahme & Beteiligungswechsel
- § 29 Rangfolge der Vertragsunterlagen
- § 30 Rechtswahl, Erfüllungsort & Gerichtsstand
- § 31 Vertragsdauer & Kündigung
- § 32 Sonstiges (Form, AGB, Salvatorisch)
- ANLAGE A – Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
- ANLAGE B – Zahlungs-, Nachweis- & Änderungsprozess
- ANLAGE C – Sicherheiten (Einbehalt/Bürgschaft)
Präambel
Der Auftraggeber erbringt gewerbsmäßig Dienstleistungen im Bereich Sicherheitsdienst, Veranstaltungsordnungsdienst und Service. Die Parteien arbeiten eng, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen.
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Der Auftragnehmer erbringt die in Bestellungen beschriebenen Sicherheitsdienstleistungen. 1.2 Bestellungen schriftlich spätestens 72 Stunden vor Einsatzbeginn. 1.3 Auf Verlangen: namentliche Benennung des Personals spätestens 48 Stunden vor Einsatzbeginn.
§ 2 Nachweispflichten
Innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsschluss, spätestens vor Tätigkeitsbeginn, und jährlich aktualisiert: Handelsregisterauszug; Gewerbeanmeldung; Finanzamt & Steuernummer; Haftpflichtnachweis (vgl. § 7) mit Prämienbeleg; Erlaubnis § 34a GewO; steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; SV-Nachweise; Eigenerklärung Tarif/Mindestlohn; Bewachungsunternehmen-ID; Bewacherregisterauszug je eingesetztem Mitarbeiter mind. 3 Tage vor Einsatz (bei kurzfristigem Wechsel vor Dienstantritt).
§ 3 Personal des Auftragnehmers
3.1 Qualifiziertes, geeignetes, deutschsprachiges (min. B1) Personal; Dienstkleidung inkl. VBG-Schuhwerk. 3.2 SV-pflichtige Beschäftigung; BG-/Tarifregeln. 3.3 Führungszeugnis vor Einsatz; Vorlage auf Verlangen. 3.4 Nur mit gültiger Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis. 3.5 ArbZG/ArbSchG einhalten. 3.6 Personal 3 Tage vor Event benennen; Einsätze dokumentieren. 3.7 Zutritt nur für benannte Mitarbeiter. 3.8 Sichtbarer Dienstausweis + gültiges Ausweisdokument beim Check-in. 3.9 Ablehnung einzelner Mitarbeiter möglich; Ersatzgestellung. 3.10 Gepflegtes Auftreten; Waffen-/Alkohol-/Drogenverbot; Rauchverbot. 3.11 Interessenwahrung und Verschwiegenheit.
§ 4 Subunternehmer (Einsatz, Kette, Kundenschutz)
4.1 Einsatz nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; Zuverlässigkeitsunterlagen vorlegen. 4.2 Widerruf aus wichtigem Grund. 4.3 Verbot der Subunternehmerkette. 4.4 Bindung an diesen Vertrag (Geheimhaltung, Datenschutz, Qualität). 4.5 Kundenschutz/Kontaktverbot; Vertragsstrafe 50.000 € netto je Verstoß.
§ 5 Geheimhaltung
Streng vertraulich; keine Weitergabe/Verwertung; gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt. Verstöße → fristlose Kündigung + Schadensersatz.
§ 6 Mindestlohn (MiLoG) & Freistellung
Zahlung mind. gesetzlicher/tariflicher Vergütung; Sicherstellung bei Subunternehmern (Nachweise). Bei Verstößen Freistellung des Auftraggebers auf erstes Anfordern – verschuldensunabhängig bei Inanspruchnahme gem. § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG u. a.
§ 7 Versicherungen
7.1 Marktüblicher Schutz (Personen-, Sach-, Vermögensschäden). 7.2 Mindestdeckung: Personen 1.500.000 €, Sach 1.000.000 €, reine Vermögensschäden 250.000 €, Abhandenkommen bewachter Sachen 100.000 €, Schlüssel/Codekarten 100.000 €. 7.3 Pflicht-Erweiterungen: Tätigkeitsschäden, Obhut-/Bewachungsschäden, Schlüsselverlust, Vertrauensschaden, Vermögensschadenhaftpflicht. 7.4 Vorausabtretung von Versicherungsansprüchen an den Auftraggeber.
§ 8 Einsatzorganisation, Hausrecht & Eskalation
Hausrecht beim Auftraggeber. Taktische Anweisungen über Einsatzleiter; keine arbeitsrechtlichen Weisungen. 24/7-Einsatzverantwortlicher wird benannt. Eskalation: Schichtführung → Objekt-/Einsatzleitung → GF Subunternehmer.
§ 9 Leistungsnachweise, Meldungen & Abnahmeersatz
Tägliche digitale Schicht-/Ereignis-/Übergabeprotokolle; sicherheitsrelevante Vorfälle binnen 60 Minuten melden. Keine Einwände binnen 5 Werktagen ⇒ Abnahmeersatz (Rechte bei Schlechtleistung bleiben).
§ 10 Leistungsänderungen / Change-Order
Nur per schriftlicher Änderungsanordnung (Beschreibung, Umfang, Beginn, Dauer, Vergütung). Ausführung erst nach Freigabe.
§ 11 Vergütung, Zahlung, Verzug, Aufrechnung & Abtretung
11.1 Stundensatz gem. Angebot zzgl. Zuschläge. 11.2 Abrechnung nach effektiv geleisteten Stunden (prüffähige Nachweise; vgl. Anlage B). 11.3 Rechnungen an info@bsg24.bayern, § 14 UStG-konform. 11.4 Fälligkeit 14 Tage nach Zugang prüffähiger Rechnung. 11.5 Verzug: § 288 BGB; Beitreibungskosten; Zurückbehaltung/Verrechnung bei offenen Nachweisen/Ansprüchen zulässig. 11.6 Abzugs-/Sanktionskatalog: (i) je 30 Min. unentschuldigte Verspätung = Abzug 2 Std.; (ii) Pausenüberziehung = Abzug 2 Std.; (iii) unerlaubte Einkäufe = Abzug 50 % der Schicht; (iv) Manipulation Kontrollgeräte = keine Vergütung; (v) Position verlassen ohne Grund = keine Vergütung; (vi) Nichterfüllung = keine Vergütung; (vii) Drogen/Alkohol = keine Vergütung; (viii) Dienstende ohne Abmeldung = keine Vergütung; (ix) fehlende Westennummer (falls gefordert) = keine Vergütung; (x) fremde Ausweise beim Check-in = keine Vergütung + Anzeige. 11.7 Aufrechnung/Zurückbehaltung durch Subunternehmer nur bei unbestrittenen/ rechtskräftigen Forderungen. 11.8 Abtretung nur mit vorheriger Zustimmung (§ 399 BGB). Vertragsstrafen werden auf etwaige Schadensersatzansprüche wegen desselben Sachverhalts angerechnet. Der Subunternehmer bestätigt, die Regelungen zu Vertragsstrafen, Kundenschutz (50.000 €), Subunternehmerketten-Verbot und Sicherheiten (§§ 4, 11, 13, Anlage C) als nicht überraschend zur Kenntnis genommen zu haben; sie wurden gesondert erörtert.
Zusatz:
13.1 Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer, soweit er schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt, für alle Schäden und Nachteile, die dem Auftraggeber entstehen. Das schließt auch etwaige Bußgelder ein, die auf einen vorwerfbaren Verstoß gegen Bestimmungen dieses Vertrages zurückzuführen sind. 13.2 Soweit der Auftragnehmer schuldhaft entgegen der Bestellung im Sinne von § 1.1 dieses Vertrages nicht ausreichend Personal zur Verfügung stellt, schuldet er für jeden gegenüber der Bestellung fehlenden Mitarbeiter eine Vertragsstrafe in Höhe von 350,00 €. 13.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Verletzung einer der sich aus § 3 genannten Verpflichtungen vom Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe zu fordern, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf. Dabei sind folgende Vertragsstrafen vereinbart:
- bei einem Verstoß gegen § 3.1 ein Betrag in Höhe von 150,00 € pro Mitarbeiter
- bei einem Verstoß gegen § 3.6 ein Betrag in Höhe von 50,00 € pro Mitarbeiter
- bei einem Verstoß gegen § 3.9 ein Betrag in Höhe von 75,00 € pro Mitarbeiter
- bei einem Verstoß gegen § 3.11 ein Betrag in Höhe von 200,00 € pro Mitarbeiter
So weit im Hinblick auf einen Mitarbeiter in mehrfacher Hinsicht gegen eine der vorstehend genannten Bestimmungen oder gegen mehrerer der vorstehend genannten Bestimmungen gleichzeitig verstoßen wird, wird die Vertragsstrafe nur einmal fällig. Der Auftraggeber behält sich zudem folgende Abzüge von der Rechnung des Auftragnehmers vor:
- pro begonnene 30 min Verspätung (unentschuldigt) werden 2 Stunden von der geleisteten Dienstzeit abgezogen
- Überziehen der Pausenzeiten = 2 Stunden werden nicht vergütet
- nicht zweckgebundenes Einkaufen, während der Dienst- und außerhalb der
Pausenzeit = die Hälfte des Dienstes wird nicht vergütet
- Manipulation des Smartphones / Kontrollgeräte = Dienst wird nicht vergütet
- Verlassen der Position ohne dienstlichen Grund = Dienst wird nicht vergütet
- Nichterfüllung der Arbeitsleistung = Dienst wird nicht vergütet
- Konsum von Drogen / Alkohol = Dienst wird nicht vergütet
- der Dienst wird ohne Abmeldung beendet = Dienst wird nicht vergütet
- fehlende Angabe der Westennummer des Mitarbeiters in der Einsatzleiterliste /
Besetzungsliste = Dienst wird nicht vergütet
- Beim Ein Checken Fremde Personalausweise vorgelegt = Dienst wird nicht vergütet und ein Betrug wird zur Anzeige gebracht.
13.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden unberechtigten Einsatz eines Subunternehmers durch den Auftragnehmer, mit dem gegen § 9 des Vertrages verstoßen wird, eine Vertragsstrafe i.H. v 750 € zu fordern.
§ 12 Preisgleitung (Tarif/MiLoG/Gesetz)
Nachvollziehbare Anpassung bei Änderungen von Mindestlohn/Tarifen/Abgaben; wirksam nach schriftlicher Anzeige mit Belegen min. 14 Tage vor Wirksamwerden.
§ 13 Stornierung, Mindestabruf & Bereitschaft
Stornierung/Reduktion ohne wichtigen Grund durch Subunternehmer: bis 72 h = 25 %, 72–24 h = 50 %, < 24 h = 80 % des Auftragswerts. Mindestabruf: 4 Std. je Einsatz. Bereitschaftszeiten nur bei Vereinbarung; Abruf ⇒ Arbeitszeit.
§ 14 Arbeitsschutz, DGUV & PSA
Einhaltung ArbSchG, ArbZG, DGUV (V1/V23), ASR; PSA stellen; Objekt-/Gefährdungsbeurteilungen umsetzen; Ersthelfer/Brandschutzhelfer benennen.
§ 15 Schlüssel-, Karten- & Zutrittsmanagement
Schlüsselbuch; Verluste sofort melden; Kosten (Sicherung/Neuanlage/Schließanlage) bei Vertretenmüssen durch Subunternehmer.
§ 16 Ausrüstung, Geräte & Eigentum
Überlassene Ausrüstung bleibt Eigentum Auftraggeber; pfleglich behandeln; Rückgabe auf Aufforderung; Schäden/Verlust bei Vertretenmüssen.
§ 17 Kommunikation, Medien & Social Media
Keine öffentlichen Stellungnahmen; Medienanfragen an Auftraggeber; Foto/Video nur mit vorheriger schriftlicher Freigabe.
§ 18 Compliance, Sanktionen & Hinweisgeberschutz
Anti-Korruption, Geldwäsche, Wettbewerb, EU-Sanktionen einhalten; keine Zuwendungen (außer geringwertig, sozialadäquat); Hinweisgebersystem nach HinSchG; Verstöße → fristlose Kündigung + angemessene Vertragsstrafe.
§ 19 Audit-, Kontroll- & Nachweispflichten
Audits/Begehungen nach Ankündigung (bei Anlass auch unangekündigt); Einsicht in Unterlagen (BR-IDs, Qualifikationen, Stunden-/Einsatz-/Lohn-/SV-Nachweise, Versicherungen); schuldhafte Verweigerung: Vertragsstrafe 2.500 € je Verstoß.
§ 20 Datenschutz, Auftragsverarbeitung & Video
DSGVO-konform, nur nach Weisung; vor Einsatz AV-Vereinbarung gem. Art. 28 DSGVO inkl. TOM (Anlage A); Video/Bodycam nur mit Rechtsgrundlage, Beschilderung, Löschkonzept, Ereignisprotokoll; private Nutzung untersagt.
§ 21 Leistungsqualität (KPIs) & Eskalation
Besetzungsquote 100 %; Pünktlichkeit > 99 %; Kontrollpunkt-Nachweis ≥ 95 %; bei Unterschreitung: Sofortmaßnahme → Verbesserungsplan → Ersatzgestellung; wiederholt/erheblich = fristlose Kündigung.
§ 22 Ersatzgestellung & Reaktionszeiten
Ersatz bei Ausfall binnen 120 Minuten, gleichwertig qualifiziert; ansonsten Ersatzbeschaffung auf Kosten des Auftragnehmers; Vertragsstrafen bleiben unberührt.
§ 23 Ausschlussfristen (Verfallklausel)
Ansprüche binnen 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend machen; bei Ablehnung/keiner Reaktion binnen 1 Monat: weitere 3 Monate zur gerichtlichen Geltendmachung, sonst Verfall; zwingende gesetzliche Ansprüche unberührt.
§ 24 Herausgabe bei Vertragsende
Spätestens am letzten Leistungstag: Schlüssel, Ausweise, Unterlagen, Protokolle, digitale Zugänge/Kopien herausgeben; Daten löschen und protokollieren; schuldhafter Verstoß: Vertragsstrafe 1.500 € je Fall.
§ 25 Höhere Gewalt & Notfallkonzept
Leistungspflichten ruhen bei höherer Gewalt; unverzügliche Information/Minderung; > 30 Tage = fristlose Beendigung durch Auftraggeber möglich; Notfall-/BCM-Konzept vorhalten und jährlich testen.
§ 26 Keine Arbeitnehmerüberlassung
Keine AÜG-Überlassung; Leistungen eigenverantwortlich. Abweichend nur mit gültiger AÜG-Erlaubnis vorab; sonst fristlose Kündigung und Freistellung von Ansprüchen.
§ 27 Mitarbeiterabwerbeverbot (No-Poach)
Laufzeit + 12 Monate: keine aktive Abwerbung/Einstellung von Mitarbeitern/Führungskräften des Auftraggebers. Vertragsstrafe: 15.000 € oder 3 Bruttomonatsgehälter (höherer Betrag).
§ 28 Vertragsübernahme & Beteiligungswechsel
Übertragung/Rechtewechsel sowie wesentlicher Kontrollwechsel beim Subunternehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers; bei wesentlichem Kontrollwechsel: außerordentliche Kündigung möglich.
§ 29 Rangfolge der Vertragsunterlagen
(1) Einzelbestellungen/Change-Orders, (2) dieser Dienstvertrag inkl. Anlagen (z. B. Leistungsbeschreibung, AVV), (3) Richtlinien/Objektanweisungen des Auftraggebers, (4) Angebot/AGB des Subunternehmers (soweit einbezogen). Entgegenstehende AGB des Subunternehmers finden keine Anwendung.
§ 30 Rechtswahl, Erfüllungsort & Gerichtsstand
Deutsches Recht; Erfüllungsort = Leistungsort; Gerichtsstand – soweit zulässig – Rosenheim.
§ 31 Vertragsdauer & Kündigung
Beginn mit erstem Einsatz/erster Bestellung. Ordentliche Kündigung: 1 Monat zum Monatsende; außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Bis Wirksamwerden: bestätigte Pläne einhalten; Freistellungen schriftlich; andernfalls Schadensersatz gemäß Vertrag.
§ 32 Sonstiges (Form, AGB, Salvatorisch)
Schriftform nach § 126 BGB (qualifizierte eIDAS-Signatur gleichgestellt), soweit nicht ausdrücklich Textform zugelassen; AGB des Auftraggebers sind Bestandteil; salvatorische Klausel; Vertragsstrafen unterliegen der Angemessenheitskontrolle (§ 343 BGB).
ANLAGE A – Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
A.1 Gegenstand/Dauer: Verarbeitung nur im Auftrag, für Sicherheitsdienstleistungen; Laufzeit = Vertragslaufzeit. A.2 Art/Zweck: Einsatzplanung, Zugangskontrolle, Identitätsprüfung, Schicht-/Einsatznachweise, Vorfallmanagement, Compliance-Doku. A.3 Daten/Betroffene: Identitäts-, Kontakt-, Einsatz-, Zeit-, Kennzeichen-, ggf. Bild-/Videodaten; betroffene Personen: Mitarbeiter, Besucher, Teilnehmer, Lieferanten, Kundenkontakte. A.4 Rollen: Verantwortlicher = Auftraggeber; Auftragsverarbeiter = Subunternehmer. A.5 Pflichten: Weisungsbindung; Vertraulichkeit; TOM-Mindeststandard; Unterauftragsverarbeiter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung und identischem Schutzniveau (Drittland nur mit Garantien/EU-SCC); Unterstützung Betroffenenrechte; Meldung von Verletzungen binnen 24 h; Nachweise/Audits; Rückgabe/Löschung mit Protokoll. A.6 Verstöße = wichtiger Grund (fristlose Kündigung/Schadensersatz). A.7 TOM-Auszug: Zutritts-/Zugangskontrolle, Verschlüsselung, Endgeräteschutz, Protokollierung, Mandantentrennung, Backup/BCM, Schulungen, Löschkonzepte.
ANLAGE B – Zahlungs-, Nachweis- & Änderungsprozess
B.1 Beauftragung/Änderungen: nur schriftliche Bestellungen (E-Mail genügt); Änderungen vor Ausführung bestätigen; Notfälle mündlich durch Einsatzleiter, binnen 24 h schriftlich nachbestätigen; Preise gem. Vertrag. B.2 Nachweise: namentliche Schichtlisten, Stundenzettel (Beginn/Ende/Pause), Objekt/Position, BR-ID, ggf. Westennummer, Unterschrift oder elektronische Check-in/out-Protokolle; Takt 15 Min.; Pausen separat; ohne Nachweise kein Vergütungsanspruch. B.3 Rechnungen: binnen 30 Tagen nach Leistungsmonat an info@bsg24.bayern; Fälligkeit 14 Tage nach Zugang prüffähiger Rechnung; Einbehalt strittiger Beträge zulässig; auf Anforderung Nachweise 3 WT vor Rechnungsstellung. B.4 Nebenkosten: im Stundensatz enthalten (An-/Abfahrt, Dispo, Dienstkleidung/PSA, Kommunikation, Standard-Schulungen, behördliche Gebühren, Führungszeugnisse, übliche Ausrüstung); Sondermaterial nur gesondert vereinbart.
ANLAGE C – Sicherheiten (Einbehalt/Bürgschaft)
C.1 Sicherheit: 5 % Sicherheitseinbehalt oder 5 % selbstschuldnerische, unbefristete Bankbürgschaft auf erstes Anfordern (bezogen auf prognostizierte Jahresnettovergütung); Freigabe 12 Monate nach Vertragsende ohne offene Ansprüche. C.2 Verwertung: Verrechnung bzw. Bürgschaftsziehung bei Verzug/Verweigerung/offenen Vertragsstrafen/Schäden nach Fristsetzung; keine gesonderte Titulierung erforderli
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