Kurz beantwortet
Die Tätigkeit entscheidet, nicht das Objekt
Maßgeblich ist, was die eingesetzte Kraft tut – nicht, wie groß das Objekt ist oder wie wichtig der Auftrag. Die Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) ist die Mindestvoraussetzung für jede Bewachungstätigkeit und trägt einen großen Teil der Aufgaben in Betrieben. Die Sachkundeprüfung ist für einen klar umrissenen Katalog von Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben; außerhalb dieses Katalogs verlangt sie niemand.
Die Trennlinie verläuft dort, wo eine Kraft Menschen gegenübertritt, die sie nicht eingeladen hat: Publikum statt Belegschaft, öffentlicher Raum statt Betriebsgelände, Eingriff statt Beobachtung. Wer in einem Betriebsgebäude Besucher anmeldet, Ausweise ausgibt und das Tor bedient, bewegt sich in der ersten Gruppe. Wer den Einlass einer Diskothek regelt oder Ladendiebe anhält, in der zweiten.
Für die Beauftragung heißt das: Erst die Tätigkeit beschreiben, dann die Qualifikation daraus ableiten – nie umgekehrt. Wir sagen Ihnen nach einer kostenlosen Begehung, welche Stufe Ihr Einsatz tatsächlich verlangt; das schriftliche Angebot liegt binnen 24 Stunden vor. Erreichbar sind wir rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Zwei Stufen
Was hinter den beiden Nachweisen steckt
Beide Nachweise stellt die IHK aus, beide gelten bundesweit und unbefristet. Der Unterschied liegt im Verfahren.
- Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK)
- Mindestvoraussetzung für jede Bewachungstätigkeit. Vermittelt wird sie in einer mehrtägigen IHK-Unterrichtung zu Recht, Umgang mit Menschen, Unfallverhütung und Sicherheitstechnik; am Ende steht eine Bescheinigung, keine Prüfung. Sie genügt für Empfangs- und Pförtnerdienst in einem Betriebsgebäude, für Objektschutz und für Kontrollgänge auf dem eigenen Betriebsgelände.
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK)
- Höhere Stufe mit schriftlichem und mündlichem Teil vor der IHK. Geprüft wird anwendungsbereites Wissen – Notwehr und Notstand, Jedermannsrechte, vorläufige Festnahme, Datenschutz, Waffen- und Gewerberecht, Deeskalation. Wer sie bestanden hat, darf zusätzlich die Tätigkeiten des Pflichtkatalogs übernehmen.
- Der Pflichtkatalog im Wortlaut
- Vorgeschrieben ist die Sachkundeprüfung unter anderem für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, für den Schutz vor Ladendieben, für Türdienste im Gastgewerbe sowie für die Leitung von Bewachungen in Aufnahmeeinrichtungen und bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Ebenso für Gewerbetreibende und Leitungspersonal, soweit direkt mit Bewachungsaufgaben befasst.
- Warum die Stufen so geschnitten sind
- Der Katalog beschreibt Lagen, in denen eine Kraft mit unbeteiligten Dritten zu tun bekommt und in deren Rechte eingreifen kann – festhalten, den Zutritt verweigern. Dort muss sie die rechtlichen Grenzen sicher kennen. Wo sie ein Haus für dessen Nutzer offen und geordnet hält, ist das Konfliktrisiko geringer.
Zuordnung
Tätigkeit und erforderlicher Nachweis
Links die Tätigkeit, wie sie in einer Leistungsbeschreibung stünde. Rechts die Stufe, die sie auslöst, und der Grund.
| Tätigkeit | Erforderlich | Warum |
|---|---|---|
| Pforte und Empfang im Betriebsgebäude | Unterrichtung | Geschlossener Nutzerkreis, kein Publikumsverkehr |
| Kontrollgang auf dem eigenen Betriebsgelände | Unterrichtung | Hausrecht ohne tatsächlich öffentlichen Verkehr |
| Streife durch eine frei zugängliche Passage | Sachkundeprüfung | Hausrechtsbereich mit öffentlichem Verkehr |
| Kaufhausdetektiv, Schutz vor Ladendieben | Sachkundeprüfung | Eingriff gegenüber Kunden, Jedermannsrechte |
| Türdienst vor Gaststätte oder Diskothek | Sachkundeprüfung | Einlassentscheidung gegenüber Publikum |
| Leitung der Bewachung einer Aufnahmeeinrichtung | Sachkundeprüfung | Leitungsfunktion im Pflichtkatalog |
| Gewerbetreibender, Betriebs- und Einsatzleitung | Sachkundeprüfung | Direkte Befassung mit Bewachungsaufgaben |
Unterrichtung
Wofür die Unterrichtung genügt – und zwar vollständig
Das ist der Bereich, in dem die meisten Unternehmen einkaufen. Er ist größer, als viele Ausschreibungen vermuten lassen.
Pförtner- und Empfangsdienst im Betriebsgebäude
Besucher anmelden, Ausweise ausgeben und ausbuchen, Wachbuch führen, Avisierungen abgleichen, Schranke bedienen, Telefonzentrale und Paketannahme. Der Personenkreis ist angemeldet oder gehört zum Haus – der Dienst ordnet Abläufe, statt Konflikte mit Unbeteiligten auszutragen. Siehe Pförtnerdienst.
Objektschutz an einem geschlossenen Objekt
Präsenz zur betriebsfreien Zeit, Runden durch Gebäude und Freiflächen, Prüfung von Türen und Toren, Meldung von Auffälligkeiten, Einweisen von Feuerwehr und Polizei. Dokumentiert wird per NFC oder QR je Kontrollpunkt; der Bericht geht am Folgetag per E-Mail heraus, mit Fotos bei Vorkommnissen.
Kontrollgänge auf dem eigenen Betriebsgelände
Ein umzäuntes oder erkennbar abgegrenztes Werksgelände ist kein öffentlicher Verkehrsraum. Wer dort geht, trifft Beschäftigte, angemeldete Fremdfirmen und Anlieferungen – einen geschlossenen Kreis. Erst wenn Teile des Geländes faktisch jedem offenstehen, ändert sich die Bewertung.
Werkschutz in der Betriebsorganisation
Schichtübergabe an Ihr Personal, Verbindung zu Haustechnik, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragtem, Mitwirkung an Betriebs- und Alarmanweisungen. Diese Aufgaben verlangen Einarbeitung und Verlässlichkeit, aber keine höhere Prüfungsstufe. Näheres steht auf der Seite zum Werkschutz.
Sachkunde
Wo die Sachkundeprüfung wirklich verlangt wird
Diese Tätigkeiten haben eines gemeinsam: Die Kraft trifft auf Menschen, die weder eingeladen noch angemeldet sind.
Öffentlicher Verkehrsraum
Wege, Plätze und Straßen, auf denen jeder unterwegs sein darf. Wer dort Streife geht, hat kein Hausrecht im Rücken und begegnet Passanten, die mit dem Auftraggeber nichts zu tun haben. Die Rechtslage im Einzelfall selbst beurteilen zu können, ist hier Teil der Arbeit.
Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
Einkaufspassagen, Bahnhofshallen, Tiefgaragen, Vorplätze: rechtlich privat, praktisch für jeden offen. Weil es auf den tatsächlichen Verkehr ankommt und nicht auf den Grundbucheintrag, wird diese Gruppe in Ausschreibungen am häufigsten falsch eingeordnet – in beide Richtungen.
Schutz vor Ladendieben
Beobachten, ansprechen, festhalten, die Polizei hinzuziehen – gegenüber Kunden, die von der Beobachtung zunächst nichts wissen. Fehler bei Jedermannsrechten, Verdachtsschwelle und Durchsuchung führen unmittelbar zu Ansprüchen gegen den Händler.
Türdienste im Gastgewerbe
Einlass, Hausverbote und Abweisungen gegenüber Gästen, oft spätabends und nicht immer nüchtern. Die Entscheidung fällt in Sekunden und unter Beobachtung. Auch wer nur die Schlange ordnet, steht faktisch in dieser Rolle, sobald er jemanden nicht hineinlässt.
Leitungsfunktionen und Gewerbetreibende
Die Leitung von Bewachungen in Aufnahmeeinrichtungen und bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen fällt unter die Pflicht, ebenso Gewerbetreibende und Leitungspersonal, soweit direkt mit Bewachungsaufgaben befasst. Wer Einsätze plant und Weisungen gibt, muss die Grenzen kennen, die für seine Kräfte gelten.
Register
Bewacherregister und behördliche Zuverlässigkeitsprüfung
Die Qualifikation ist nur die eine Bedingung. Ohne Eintragung und positive Zuverlässigkeitsprüfung darf niemand eingesetzt werden – auch nicht mit bestandener Sachkundeprüfung.
- Was das Bewacherregister ist. Ein bundesweites elektronisches Verzeichnis der Bewachungsunternehmen und ihres Wachpersonals. Jede Kraft erhält eine Identifikationsnummer; Qualifikationsnachweis, Unternehmenszuordnung und der Stand der Zuverlässigkeitsprüfung sind dort hinterlegt und für die Behörden einsehbar.
- Eintragung vor dem ersten Dienst. Das Unternehmen meldet die Person an, bevor sie eingesetzt wird; die Behörde veranlasst die Prüfung. Erst danach darf die Kraft tätig werden. Alle unsere Mitarbeiter sind im Bewacherregister erfasst und behördlich zuverlässigkeitsgeprüft.
- Was die Zuverlässigkeitsprüfung umfasst. Die Behörde zieht Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister heran und beteiligt die Verfassungsschutzbehörde. Geprüft wird, ob Tatsachen gegen die Zuverlässigkeit sprechen – der Nachweis ist damit deutlich mehr als ein Führungszeugnis, das der Bewerber selbst vorlegt.
- Was Sie als Auftraggeber prüfen können. Lassen Sie sich die Bewacherregister-Identifikationsnummern der eingesetzten Kräfte nennen und mit der Einsatzplanung abgleichen. Das ist die belastbarste Kontrolle, die Ihnen offensteht – aussagekräftiger als eine pauschale Zusicherung im Angebotstext.
Ausschreibung
Die teuerste Zeile in einer Leistungsbeschreibung
„Alle eingesetzten Kräfte mit Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“ – dieser Satz steht in vielen Ausschreibungen für Pforten- und Empfangsdienste. Er wirkt gründlich und kostet Geld, ohne dass am Objekt irgendetwas sicherer wird.
- Woher der Preisaufschlag kommt. Geprüfte Kräfte sind knapper und teurer als unterrichtete, und für eine dauerhaft besetzte Pforte wird keine Person gebraucht, sondern eine Schichtgruppe samt Vertretung. Die Anforderung wirkt auf jede Stunde des Vertrags.
- Was Sie dafür nicht bekommen. Die Prüfungsinhalte betreffen Eingriffslagen: Festnahme, Notwehr, Durchsuchung, Waffenrecht. An einer Werkpforte kommen sie praktisch nicht vor. Was dort zählt – Ortskenntnis, saubere Dokumentation, Ruhe am Telefon – prüft keine der beiden Stufen ab.
- Der eigentliche Engpass ist die Besetzung. Eine zu eng gefasste Qualifikationsanforderung verkleinert den Kreis einsetzbarer Kräfte. Fällt jemand aus, rückt niemand nach, und der Posten wird mit wechselnden Gesichtern gefüllt. Für die Sicherheit am Objekt ist das der schlechtere Tausch.
- Besser formulieren statt höher fordern. Beschreiben Sie die Tätigkeit genau, fordern Sie die Unterrichtung als Mindeststufe und verlangen Sie die Sachkunde dort, wo der Katalog sie vorsieht. Sinnvolle Zusatzforderungen sind konkret: Einweisung am Objekt, benannte Vertretung, Sprachniveau, Ersthelfer, Brandschutzhelfer.
- Wo die höhere Stufe trotzdem Sinn ergibt. Für die Einsatzleitung, für Objekte mit angeschlossenem Publikumsbereich und überall dort, wo Kräfte zwischen Betriebsgelände und offen zugänglichen Flächen wechseln. Dann gehört die Anforderung aber an diese Rolle oder diesen Bereich – nicht pauschal in den Vertrag.
Praxis
Woran die Einordnung im Alltag scheitert
Vier Fehler kommen immer wieder vor – drei davon in der Ausschreibung, einer im laufenden Betrieb.
- Die Objektart wird zum Maßstab gemacht. „Klinik“ oder „Chemiewerk“ klingt anspruchsvoll und wird mit der höheren Stufe gleichgesetzt. Maßgeblich bleibt die Tätigkeit: Ein Empfangstresen im Verwaltungstrakt bleibt ein Empfangstresen, auch wenn nebenan eine Produktionsanlage läuft.
- Der Publikumsbereich wird übersehen. Umgekehrt derselbe Fehler: Gehören eine frei zugängliche Vorhalle, ein Parkdeck oder eine Ladenzeile zum Objekt, liegt dort ein Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr – mit Folgen für die Qualifikation der Kräfte, die diese Flächen begehen.
- Der Auftrag wächst, die Einordnung bleibt. Aus der Nachtrunde auf dem Gelände wird die Mitbetreuung des öffentlichen Parkplatzes, aus dem Empfang der Einlass bei der Hausmesse. Solche Erweiterungen laufen über Zuruf. Sinnvoll ist, die Qualifikationsfrage bei jeder Änderung des Leistungsumfangs neu zu stellen.
- Der Nachweis wird nie geprüft. Bescheinigungen liegen in der Personalakte des Dienstleisters, nicht beim Auftraggeber. Ohne Abgleich mit der Einsatzplanung weiß niemand, ob am Samstagabend die Person mit der passenden Qualifikation Dienst hatte.
Umsetzung
Wie wir die Einordnung bei einem Auftrag handhaben
Wir setzen die Stufe nicht nach Gefühl, sondern nach der Tätigkeitsbeschreibung, die in der Dienstanweisung steht.
- Erst die Tätigkeit, dann die Besetzung. Bei der kostenlosen Begehung gehen wir Runden und Posten mit Ihnen ab und halten fest, welche Flächen tatsächlich öffentlich zugänglich sind. Daraus ergibt sich, welche Stufe der Einsatz verlangt – und wo eine höhere Forderung nur den Preis erhöht.
- Dienstanweisung und Einweisung. Je Objekt gibt es eine schriftliche, mit Ihnen abgestimmte Dienstanweisung; jede eingeteilte Kraft wird vor dem ersten Dienst am Objekt eingewiesen. Vertretung bei Krankheit und Urlaub ist fest eingeplant.
- Unser Personalstand. Über 100 Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) und mehr als 25 Mitarbeiter mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) bayernweit für uns im Einsatz. Inhaber Michael Hundsberger befindet sich in der Ausbildung zum Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit.
- Register, Haftpflicht, Erreichbarkeit. Alle Kräfte sind im Bewacherregister erfasst und behördlich zuverlässigkeitsgeprüft. Die Bewachungshaftpflicht läuft über die Allianz mit 3 Mio. € je Schadenfall. Telefonisch erreichbar sind wir rund um die Uhr.
- Wo wir einsetzen. Aus der Zentrale Höslwang, der Niederlassung Traunstein und der Geschäftsstelle München heraus bayernweit. Welche Orte wir regelmäßig betreuen, zeigt die Übersicht der Einsatzgebiete.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu § 34a GewO
Reicht die Unterrichtung für unseren Pförtnerdienst aus?
Was unterscheidet Unterrichtung und Sachkundeprüfung?
Für welche Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung vorgeschrieben?
Warum ist ein Kontrollgang auf dem Werksgelände anders zu bewerten als auf der Straße?
Was ist das Bewacherregister?
Was prüft die behördliche Zuverlässigkeitsprüfung?
Sollen wir die Sachkundeprüfung vorsichtshalber ausschreiben?
Brauchen Führungskräfte und der Unternehmer selbst die Sachkunde?
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