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Empfangsdienst · bayernweit

Empfangsdienst

Der Empfang ist das erste Gesicht Ihres Hauses – und gleichzeitig die Stelle, an der jeder Fremde erfasst wird. Wir besetzen ihn dauerhaft oder als Vertretung: Besucheranmeldung, Ausweise, Auskunft, Telefonzentrale, Post- und Paketannahme und die Verwaltung Ihrer Besprechungsräume.

  • Empfang dauerhaft besetzt oder als Vertretung bei Urlaub, Krankheit und in Randzeiten
  • Telefonzentrale, Post- und Paketannahme werden übernommen
  • Über 100 Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) und mehr als 25 Mitarbeiter mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) bayernweit für uns im Einsatz
  • Abgestimmtes Kleidungsbild, damit der Übergang zu Ihrem Personal nicht auffällt
  • Bewachungshaftpflicht über die Allianz: 3 Mio. € je Schadenfall
Arbeitsplatz mit Telefonzentrale und Besucherverwaltung

Kurz beantwortet

Was ein Empfangsdienst übernimmt – und wann er sich lohnt

Der Empfangsdienst besetzt Ihren Tresen im Foyer und erledigt dort zwei Dinge gleichzeitig. Nach vorne: Besucher begrüßen, anmelden, dem erwartenden Fachbereich melden, ausweisen und weiterleiten, Auskunft geben, Post und Pakete annehmen, die Telefonzentrale bedienen und Besprechungsräume verwalten. Nach innen: festhalten, wer sich im Haus befindet, und den Ausweis bei Rückgabe wieder ausbuchen.

Sinnvoll ist das, sobald Ihr Foyer regelmäßig Publikum sieht und Ihre eigenen Leute dafür aus der Fachaufgabe geholt werden – oder wenn ein bestehender Empfang immer wieder unbesetzt bleibt. Der zweite Fall ist der häufigere: Nicht die Stelle fehlt, sondern die Vertretung für Urlaub, Krankheit, Randzeiten und Brückentage.

Was Ihr Haus braucht, sehen wir bei einer kostenlosen Begehung des Foyers – Wege, Tresen, Telefonanlage, Postlauf. Das schriftliche Angebot liegt binnen 24 Stunden vor, erreichbar sind wir rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Aufgaben

Was am Empfangstresen tatsächlich anfällt

Die Aufgabenliste entscheidet über das Personalprofil. Deshalb legen wir sie vor dem Angebot fest und nicht danach.

Besucheranmeldung und Ausweisausgabe an einem Empfangstresen

Besucheranmeldung und Weiterleitung

Der Besucher wird begrüßt, der Voranmeldung zugeordnet und der erwartenden Person gemeldet. Bis zur Abholung wartet er im Sichtbereich des Tresens, nicht irgendwo im Haus. Ist niemand erreichbar, greift die mit Ihnen vereinbarte Regel – wer stattdessen angerufen wird und wie lange gewartet wird, steht vorher fest.

Ausweisausgabe und dokumentierte Rücknahme

Der Besucherausweis wird zusammen mit dem Ziel und der Uhrzeit gebucht und beim Verlassen ausgebucht. Die Rücknahme ist der Teil, der in der Praxis untergeht: Erst sie ergibt eine belastbare Anwesenheitsliste. Offene Ausweise stehen am Ende jeder Schicht auf der Übergabe und werden nachverfolgt, nicht abgehakt.

Telefonzentrale

Wir übernehmen die Zentrale: annehmen, zuordnen, verbinden, Rückrufwünsche erfassen, im Vertretungsfall nach Ihrem Verteiler weiterleiten. Dafür hinterlegen Sie uns einmal Ihren Aufbau – Abteilungen, Zuständigkeiten, Sprachregelungen. Zwei Rufnummernkreise und eine Nebenstelle im Foyer sind der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Post-, Paket- und Warenannahme

Auch das übernehmen wir: Sendungen annehmen, quittieren, nach Ihrem Verteilerplan sortieren und die Abholung dokumentieren. Für Kühlgut, Wertsendungen, Gefahrgut oder persönlich zu übergebende Schriftstücke legen wir Sonderregeln fest, damit im Foyer nichts liegen bleibt, was dort nicht liegen darf.

Besprechungsräume und Foyerorganisation

Raumbelegung führen, Räume für den nächsten Termin herrichten lassen, Technik anmelden, Garderobe und Parkplätze zuweisen, Teilnehmerlisten bei Tagungen abgleichen. In Häusern mit mehreren Mietern kommt die Zuordnung hinzu, wer welchen Besuch erwartet und welcher Raum zu wem gehört.

Abgrenzung

Empfang, Pforte, Rezeption: drei Wörter für drei Aufgaben

Diese drei Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen. In einer Ausschreibung entscheiden sie darüber, welches Personal Sie bekommen – und was es kostet.

Empfang gegen [[/pfoertnerdienst/|Pforte]]
Am Empfang ist der Besucher Gast, an der Pforte ist er zunächst ein Vorgang. Der Empfang führt, erklärt, verbindet und beruhigt; die Pforte gleicht ab, entscheidet und dokumentiert. Wir besetzen beides, aber mit unterschiedlichem Profil: Wer den ganzen Tag Lieferpapiere prüft und Schranken steuert, ist selten dieselbe Person, die eine wartende Delegation betreut.
Empfang gegen Rezeption
Eine Hotelrezeption verkauft: Zimmer, Verlängerungen, Zusatzleistungen, Rechnungen, Beschwerdeabwicklung. Ein Empfangsdienst tut das nicht – er meldet an, weist aus, gibt Auskunft im freigegebenen Rahmen und hält fest, wer im Haus ist. Wo beides zusammenläuft, etwa im Nachtdienst eines Tagungshauses, trennen wir die Aufgaben schriftlich, statt sie zu vermischen.
Empfang gegen [[/zutrittskontrolle/|Zutrittskontrolle]]
Der Empfang wendet an, was das Berechtigungskonzept vorgibt. Er entscheidet nicht, welche Firma dauerhaft eine Karte erhält oder wie lange Besucherdaten gespeichert werden – er arbeitet mit dem Verfahren, das dafür festgelegt wurde. Fehlt dieses Verfahren, wird der Tresen zur Auffangstelle für alle ungeklärten Fälle.
Empfang gegen Sekretariat
Ein Sekretariat arbeitet fachlich zu: Termine, Korrespondenz, Vorbereitung, Zugriff auf Vorgänge. Der Empfangsdienst bleibt an der Schwelle und übernimmt keine inhaltliche Sachbearbeitung. Diese Grenze schützt beide Seiten – uns vor Aufgaben ohne Kenntnisgrundlage, Sie vor Externen in internen Vorgängen.
Empfang gegen [[/objektschutz/|Objektschutz]]
Der Empfang ist ein Standposten mit Publikumsverkehr, der Objektschutz sichert das Gebäude, wenn es leer ist – über Kontrollgänge, Prüfkataloge und Meldungen. Beide greifen zeitlich ineinander: Wo unser Empfang schließt, kann derselbe Auftrag abends in die Nachtpforte übergehen.

Vertretung

Vertretung statt zusätzlicher Stelle

Der häufigste Anlass für eine Anfrage ist kein Sicherheitsvorfall, sondern eine Lücke im Dienstplan. Dafür braucht es keine neue Planstelle.

Urlaub und Brückentage

Ein Empfang mit ein bis zwei eigenen Kräften ist an jedem Brückentag angreifbar. Wir übernehmen diese Tage im Voraus geplant – Sie melden die Termine, sobald Ihr Urlaubsplan steht, und wir teilen dieselben Kräfte ein, die Ihr Haus bereits kennen.

Krankheit und kurzfristiger Ausfall

Für kurzfristige Ausfälle vereinbaren wir vorab, bis wann eine Meldung eingehen muss und welche Besetzung dann gestellt wird. Ohne diese Vorabsprache wird jeder Krankheitsfall zur Improvisation; mit ihr steht der Tresen auch am Montagmorgen um sieben.

Randzeiten am Tagesrand

Viele Häuser brauchen keine ganztägige Besetzung, sondern zwei Stunden früh und zwei Stunden spät. Diese Randzeiten sind für eine eigene Stelle unbrauchbar, für uns aber planbar – oft in Kombination mit einer benachbarten Aufgabe im selben Objekt.

Saison, Umbau und Projektspitzen

Messen, Umzüge, Sanierungen im laufenden Betrieb oder ein Audit erzeugen für einige Wochen mehr Besucherverkehr. Wir stellen für diesen Zeitraum eine zweite Kraft an den Tresen, ohne dass Sie befristete Verträge abschließen müssen.

Einweisung vor dem ersten Tag

Jede Vertretungskraft geht vorher durch das Haus: Tresen, Telefonanlage, Ausweissystem, Postlauf, Raumplan, Ansprechpartner, Wege für Besucher. Wir schicken niemanden, der Ihr Foyer zum ersten Mal am Diensttag sieht – das ist der Unterschied zwischen Vertretung und Aushilfe.

Personalprofil

Wer an Ihrem Tresen steht

Am Empfang ist das Personal die Leistung. Vier Merkmale bestimmen, ob die Besetzung zu Ihrem Haus passt.

  • Auftreten unter Belastung. Der Test ist nicht der ruhige Vormittag, sondern der Moment, in dem das Telefon klingelt, ein Paketbote quittiert haben will und ein unangemeldeter Besucher Nachdruck macht. Gesucht ist jemand, der dabei freundlich bleibt und trotzdem nicht von der vereinbarten Regel abweicht.
  • Sprache und Ansprache. Wir stimmen mit Ihnen ab, wie gegrüßt und gesiezt wird, welche Formulierung am Telefon fällt und ob Englisch gebraucht wird. In Häusern mit internationalem Besuch ist das eine Anforderung an die Auswahl, keine Kleinigkeit im Nachgang.
  • Kleidungsbild nach Ihrer Vorgabe. Der Empfang trägt, was zu Ihrem Haus passt – vom zurückhaltenden Business-Auftritt bis zur abgestimmten Dienstkleidung. Wo unsere Kraft neben Ihrem eigenen Personal sitzt, soll der Übergang für den Besucher nicht erkennbar sein.
  • Diskretion als Arbeitsregel. Am Tresen liegen Namen, Termine, Krankmeldungen und Anliegen offen. Unsere Kräfte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, arbeiten mit gesperrtem Bildschirm und geben nichts weiter, was sie nebenbei mitbekommen – auch nicht an den nächsten Besucher, der freundlich nachfragt.

Auskunft und Übergang

Was der Empfang sagen darf – und wann er zur Pforte wird

Zwei Fragen, die in fast jeder Abstimmung auftauchen und die vorher geklärt sein müssen.

Kontrollgang im Eingangsbereich nach Dienstschluss
  • Anwesenheit ist eine Auskunft über eine Person. Ob jemand heute im Haus ist, ob er erst nachmittags kommt oder ob er krank ist, sagt etwas über diese Person aus. Was davon nach außen gehen darf, entscheiden Sie, nicht die Kraft am Tresen. Wir hinterlegen dafür eine Sprachregelung, die für alle Anrufer gleich gilt.
  • Die belastbare Standardantwort. Bewährt hat sich, Termine und Erreichbarkeit nicht zu kommentieren, sondern zu verbinden oder einen Rückruf aufzunehmen – die einzige Antwort, die bei Werbeanrufen, Ermittlungsversuchen und neugierigen Dritten gleichermaßen trägt.
  • Behörden, Presse und Angehörige. Für diese drei Gruppen legen wir einen eigenen Weg fest: Wer wird verständigt, wer spricht, wo wartet die Person währenddessen. Improvisation an dieser Stelle ist für Ihr Haus riskanter als eine kurze Wartezeit.
  • Nach Dienstschluss wird der Empfang zur Pforte. Mit dem letzten Besucher ändert sich die Aufgabe: keine Auskunft mehr, dafür Kontrolle der Außentüren und Nebenausgänge, Annahme von Spätlieferungen, Einlass von Reinigung und Bereitschaft und die Frage, ob noch Fremdfirmen im Haus sind. Diesen Übergang schreiben wir als eigenen Dienstabschnitt fest.
  • Die Übergabe braucht einen Zeitpunkt. Wechselt Ihr eigenes Personal abends auf unsere Kraft, gehören offene Vorgänge, nicht zurückgegebene Ausweise und angekündigte Spätbesuche schriftlich weitergegeben. Sonst beginnt die Abendschicht mit einer Anwesenheitsliste, der niemand traut.

Objektarten

Wo ein besetzter Empfang den Unterschied macht

Der Nutzen ist in jeder Objektart ein anderer – deshalb steht er hier einzeln.

  • Verwaltung und Bürogebäude. Der Empfang entlastet messbar: Ihre Fachbereiche werden nicht mehr für Paketannahme, Telefonzentrale und Raumfragen unterbrochen. Bei mehreren Mietern kommt die Zuordnung der Besuche hinzu.
  • Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Der Empfang ordnet Patienten, Angehörige und externe Dienstleister, setzt Besuchszeiten durch und bleibt in Konfliktlagen ruhig. Auskunft gibt er nur im schriftlich freigegebenen Rahmen.
  • Hotellerie und Tagungshäuser. Bei Tagungen übernehmen wir Registrierung, Einlass, Garderobe und Wegeführung, in Randzeiten die Besetzung des Empfangs. Der Nachtdienst verbindet Empfangsaufgaben mit Rundgang und Schlüsselverwaltung.
  • Industrie mit Verwaltungsgebäude. Vorne Besucher, Bewerber und Kunden, hinten Werkverkehr: Der Werksempfang trennt beide Ströme und übergibt Lieferanten und Handwerker an die Pforte.
  • Handel und Zentralen. Lieferantengespräche, Schulungen und Bewerberrunden erzeugen Besucherwellen zu festen Zeiten. Der Empfang puffert diese Spitzen ab und hält die Anmeldung trotzdem vollständig.
  • Logistik und Speditionsverwaltung. Fahrerannahme und Besucherempfang liegen oft in einem Gebäude, verlangen aber andere Ansprache. Wir besetzen den Verwaltungsempfang und regeln, wo Fahrer abgefertigt werden.
  • Bau und Projektbüros. Im Baubüro hält der Empfang Besucherlisten, Unterweisungsnachweise und Schlüsselausgabe zusammen – die Stelle, an der Bauherr, Bauleitung und Gewerke aufeinandertreffen.

Entscheidungshilfe

Ihr Anlass und die passende Empfangsform

Links steht der Anlass, mit dem Auftraggeber üblicherweise anrufen. Rechts steht, wie die Leistung heißt und wie sie üblicherweise besetzt wird.

Anlass in Ihrem HausPassende FormÜbliche Besetzung
Foyer ist unbesetzt, Besucher laufen durchEmpfangsdienst als DauerbesetzungWerktags zu den Öffnungszeiten
Urlaub und Krankheit reißen LückenEmpfangsservice als VertretungTageweise oder Rahmenvertrag
Nur früh und spät fehlt jemandEmpfang in RandzeitenZwei Blöcke am Tagesrand
Telefonzentrale bindet FachpersonalEmpfang mit ZentraleÖffnungszeiten, Verteiler hinterlegt
Pakete stapeln sich im EingangEmpfang mit Post- und WarenannahmeÖffnungszeiten plus Verteilerplan
Tagung mit vielen externen TeilnehmernEmpfang mit RegistrierungVeranstaltungstage, mehrere Kräfte
Ab 18 Uhr ist niemand mehr am HausÜbergang in die NachtpforteAnschlussschicht mit Rundgang

Kosten

Was den Preis eines Empfangsdienstes bestimmt

Wir nennen keine Stundensätze, bevor wir das Foyer gesehen haben. Diese sechs Punkte bewegen den Preis am stärksten.

  • Umfang der Aufgabenliste. Reine Anmeldung ist etwas anderes als Anmeldung plus Zentrale plus Postlauf plus Raumverwaltung. Jede Zusatzaufgabe erhöht die Anforderung an die Person am Tresen – und damit den Satz.
  • Sprachanforderung. Wird Englisch oder eine weitere Sprache sicher verlangt, verkleinert das den Kreis der einsetzbaren Kräfte spürbar. Das ist legitim, sollte aber bewusst gefordert werden und nicht vorsorglich.
  • Zuverlässige Vertretungstiefe. Ein Empfang, der nie ausfallen darf, braucht mehrere eingewiesene Kräfte im Hintergrund. Diese Tiefe kostet, weil Einweisung auch für die Personen anfällt, die nur selten kommen.
  • Besetzungszeiten und Tagesrand. Randzeiten, Samstage und Feiertage werden mit Zuschlägen gerechnet. Ein Tresen, der bis 17 Uhr statt bis 19 Uhr besetzt ist, ändert die Kalkulation deutlicher als die meisten erwarten.
  • Kontinuität der Besetzung. Wenn dieselben Personen fest eingeplant sind, wird die Leistung ruhiger und planbarer, verlangt aber Bindung von Personal an ein Objekt. Wer damit leben kann, dass wechselnde Kräfte kommen, kalkuliert anders.
  • Vertragsform. Eine Rahmenvereinbarung über ein Jahr lässt sich anders rechnen als drei einzelne Vertretungstage, weil Objektaufnahme, Einweisung und Sprachregelung nur einmal erstellt werden.

Ablauf

Vom ersten Anruf bis zum besetzten Tresen

  1. Erstgespräch Sie schildern Haus, Besucheraufkommen und die Zeiten, die abgedeckt werden sollen. Wir sagen Ihnen, ob Dauerbesetzung, Vertretung oder Randzeitenmodell passt. Erreichbar sind wir rund um die Uhr.
  2. Begehung des Foyers Wir sehen uns Tresen, Sichtachsen, Wartebereich, Telefonanlage, Ausweissystem, Postlauf und die Wege an, die Besucher tatsächlich nehmen. Dabei entsteht die Aufgabenliste, die später im Angebot steht.
  3. Angebot binnen 24 Stunden Schriftlich, mit Besetzungszeiten, Aufgabenumfang, Anforderungen an Sprache und Auftreten sowie Stundensätzen und Nebenkosten. Auch der nicht enthaltene Teil wird benannt.
  4. Dienstanweisung und Sprachregelung Vor dem ersten Tag halten wir schriftlich fest, wie angemeldet, ausgewiesen, verbunden und beauskunftet wird, wer in welchem Fall verständigt wird und was der Empfang nicht sagt. Ohne diese Grundlage beginnen wir nicht.
  5. Einweisung und Start Die eingeteilten Kräfte laufen das Haus ab und arbeiten sich in Telefon, Ausweissystem und Postverteiler ein – die Vertretungen eingeschlossen. Danach steht Ihnen eine benannte Ansprechperson bei uns zur Verfügung.

Arbeitsweise

Wie wir einen Empfang führen

Sechs Festlegungen, die vor dem ersten Diensttag stehen und die Sie im Angebot wiederfinden.

  • Objektkenntnis vor dem ersten Gast. Wege, Räume, Ansprechpartner, Technik und Hausregeln lernt jede Kraft vorab am Objekt. Ein Empfang, der Besucher erst suchen muss, wirkt sofort – nach außen und nach innen.
  • Schriftliche Dienstanweisung mit Sprachregelung. Sie enthält Aufgaben, Meldewege und die Formulierungen, die am Telefon und am Tresen verwendet werden. Damit bekommt jeder Anrufer dieselbe Antwort, unabhängig davon, wer gerade Dienst hat.
  • Vertretung ist Bestandteil des Auftrags. Wir halten für jedes besetzte Foyer mehrere eingewiesene Kräfte bereit. Eine unbesetzte Schicht ist bei einem Empfang sofort sichtbar – deshalb planen wir sie ein, statt darauf zu reagieren.
  • Ein fester Ansprechpartner bei uns. Sie haben eine Person und eine Rufnummer für Einteilung, Rückfragen und kurzfristige Änderungen. Diese Nummer ist auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.
  • Nachvollziehbare Besucherdokumentation. Anmeldung, Ausweisausgabe, Rückgabe und offene Fälle werden im vereinbarten System geführt – ob Papier oder Software, richtet sich nach dem, was Sie einsetzen. Am Schichtende steht, wer noch als anwesend gebucht ist.
  • Verschwiegenheit und Registerprüfung. Jede Kraft ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, im Bewacherregister erfasst und behördlich auf Zuverlässigkeit geprüft. Das gilt auch für eine Vertretung, die nur einen Tag am Tresen sitzt.

Qualifikation

§ 34a GewO am Empfang: welche Stufe wirklich nötig ist

Auch der Empfangsdienst ist eine Bewachungstätigkeit. Welche der beiden Stufen das Gesetz verlangt, hängt davon ab, wo kontrolliert wird – nicht davon, wie repräsentativ die Aufgabe wirkt.

Die Unterrichtung ist die Mindeststufe
Sie wird bei der IHK in einer mehrtägigen Veranstaltung vermittelt – Recht, Umgang mit Menschen, Unfallverhütung, Sicherheitstechnik – und mit einer Bescheinigung abgeschlossen. Ohne sie darf niemand bewachen. Für Empfangs- und Pförtnerdienst in einem Betriebsgebäude, für Objektschutz und für Kontrollgänge auf dem eigenen Betriebsgelände ist sie zugleich ausreichend.
Die Sachkundeprüfung ist die Ausnahme, nicht die Regel
Diese Stufe verlangt eine schriftliche und mündliche Prüfung vor der IHK. Der Gesetzgeber schreibt sie unter anderem dort vor, wo im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr kontrolliert wird, beim Schutz vor Ladendieben, bei Türdiensten im Gastgewerbe und für die Leitung von Bewachungen in Aufnahmeeinrichtungen sowie bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Gewerbetreibende und Leitungspersonal brauchen sie, soweit sie unmittelbar mit Bewachungsaufgaben befasst sind.
Was das für Ihren Tresen heißt
Ein Empfang im Verwaltungsgebäude, in der Klinik oder im Tagungshaus wird von unterrichteten Kräften geführt. Fordert Ihre Ausschreibung die Sachkundeprüfung pauschal, zahlen Sie für eine Qualifikation, die diese Tätigkeit nicht verlangt – und der Kreis geeigneter Bewerber wird kleiner, obwohl es am Tresen auf ganz andere Eigenschaften ankommt.
Wo es kippt
Kommen Einlass- und Türdienste bei Veranstaltungen dazu oder wird in einem Bereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr kontrolliert, ändert sich die Rechtslage. Wir prüfen diese Frage im Erstgespräch und sagen Ihnen, welche Stufe Ihr Fall verlangt – bevor sie im Leistungsverzeichnis steht.
Unser Personalstand
Über 100 Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) und mehr als 25 Mitarbeiter mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) bayernweit für uns im Einsatz. Inhaber Michael Hundsberger befindet sich in der Ausbildung zum Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit.

Einsatzgebiet

Für welche Regionen wir Empfänge besetzen

Drei Standorte tragen das bayernweite Geschäft. Bei einem Empfang zählt vor allem, dass die eingeteilten Kräfte pünktlich und ohne lange Anfahrt am Tresen sind.

  • Geschäftsstelle München, Tal 44. Von hier laufen Empfangsaufträge in München, im Landkreis München und in Starnberg, Ebersberg und Miesbach. Über die 0800-Nummer dieser Geschäftsstelle nehmen wir auch bayernweite Anfragen an, die nicht in Oberbayern liegen.
  • Zentrale Höslwang im Landkreis Rosenheim. Für Rosenheim, Wasserburg, Prien, Bad Endorf und den westlichen Chiemgau. Kliniken, Reha-Häuser und Hotels mit Tagungsbetrieb prägen hier die Nachfrage nach Empfangs- und Vertretungsleistungen.
  • Niederlassung Traunstein. Für den Landkreis Traunstein, den östlichen Chiemgau sowie Mühldorf am Inn und Altötting. Von hier besetzen wir Verwaltungsempfänge produzierender Betriebe und Empfänge in Bildungs- und Sozialeinrichtungen.
  • Ein Auftraggeber, mehrere Häuser. Betreiben Sie Standorte in verschiedenen Regionen, führen wir sie unter einer Vereinbarung mit gleicher Sprachregelung, aber örtlicher Besetzung. Welche Orte wir regelmäßig bedienen, zeigt die zwölf Ortsseiten umfassende Übersicht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Empfangsdienst

Was übernimmt ein Empfangsdienst genau?
Er besetzt Ihren Empfangstresen und übernimmt Besucheranmeldung, Ausweisausgabe mit dokumentierter Rücknahme, Auskunft im freigegebenen Rahmen, Post- und Paketannahme, die Bedienung der Telefonzentrale und die Verwaltung von Besprechungsräumen. Parallel entsteht dabei die Anwesenheitsdokumentation: Wer ist im Haus, zu wem, seit wann und wieder gegangen. Beides gehört zusammen und wird vorab schriftlich festgelegt.
Können Sie unseren Empfang nur vertreten, statt ihn dauerhaft zu besetzen?
Ja, das ist der häufigste Auftrag in diesem Bereich. Wir übernehmen Urlaub, Krankheitsausfälle, Brückentage und Randzeiten tageweise oder über einen Rahmenvertrag, ohne dass Sie eine zusätzliche Planstelle einrichten. Voraussetzung ist eine vorherige Einweisung am Tresen – Telefonanlage, Ausweissystem, Postlauf und Wege. Bei laufenden Verträgen teilen wir möglichst dieselben Kräfte ein, die Ihr Haus bereits kennen.
Übernehmen Sie auch die Telefonzentrale und die Paketannahme?
Ja, beides gehört zum Leistungsumfang. Für die Zentrale hinterlegen Sie uns einmal Ihren Aufbau mit Abteilungen, Zuständigkeiten und Sprachregelung; wir nehmen an, verbinden und erfassen Rückrufwünsche. Bei Sendungen quittieren wir, sortieren nach Ihrem Verteilerplan und dokumentieren die Abholung. Für Kühlgut, Wertsendungen und persönlich zu übergebende Schriftstücke vereinbaren wir vorab gesonderte Regeln.
Was darf der Empfang über Anwesende sagen?
Nur das, was Sie schriftlich freigegeben haben. Ob eine Person im Haus, im Urlaub oder krank ist, ist eine Auskunft über diese Person und gehört nicht ungeprüft an jeden Anrufer. Bewährt hat sich, Termine und Erreichbarkeit nicht zu kommentieren, sondern zu verbinden oder einen Rückruf aufzunehmen. Für Behörden, Presse und Angehörige legen wir einen eigenen Meldeweg fest.
Welches Auftreten und welche Kleidung erwarten uns?
Beides stimmen wir vor dem ersten Tag mit Ihnen ab. Das Kleidungsbild reicht vom zurückhaltenden Business-Auftritt bis zu abgestimmter Dienstkleidung; sitzt unsere Kraft neben Ihrem eigenen Personal, soll der Übergang für Besucher nicht erkennbar sein. Ansprache, Grußformel und Sprachbedarf legen wir ebenfalls fest, damit das Haus nach außen einheitlich auftritt.
Was passiert am Empfang nach Dienstschluss?
Die Aufgabe kippt von Repräsentation auf Kontrolle. Nach dem letzten Besucher werden Außentüren und Nebenausgänge geprüft, Spätlieferungen angenommen, Reinigung und Bereitschaft eingelassen und offene Besucherausweise nachverfolgt. Diesen Übergang schreiben wir als eigenen Dienstabschnitt fest, samt einem festen Zeitpunkt, zu dem die Verantwortung von Ihrem Personal auf unsere Kraft wechselt.
Ist ein Empfangsdienst dasselbe wie eine Rezeption?
Nein. Eine Rezeption verkauft und rechnet ab – Zimmer, Verlängerungen, Zusatzleistungen, Rechnungen. Der Empfangsdienst meldet an, weist aus, gibt Auskunft im freigegebenen Rahmen und dokumentiert, wer im Haus ist. Wo beides zusammentrifft, etwa im Nachtdienst eines Tagungshauses, trennen wir die Aufgaben schriftlich, damit klar bleibt, wofür unsere Kraft zuständig ist und wofür nicht.
Welche Qualifikation brauchen Kräfte am Empfang?
Die Unterrichtung nach § 34a GewO bei der IHK genügt für Empfangsdienst in einem Betriebsgebäude. Die Sachkundeprüfung ist gesetzlich für andere Tätigkeiten vorgesehen, etwa Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben oder Türdienste im Gastgewerbe. Wird sie am Empfang pauschal gefordert, verteuert das den Auftrag, ohne die Eigenschaften zu verbessern, auf die es am Tresen ankommt.
Wie wird ein Empfangsdienst kalkuliert?
Nach Besetzungsstunden, aber mit deutlichem Einfluss der Aufgabenliste. Zentrale, Postlauf, Raumverwaltung und Sprachanforderungen erhöhen das Anforderungsprofil; Randzeiten, Samstage und Feiertage sind zuschlagspflichtig; eine belastbare Vertretungstiefe kostet, weil auch selten eingesetzte Kräfte eingewiesen werden. Nach der kostenlosen Begehung erhalten Sie binnen 24 Stunden ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Nebenkosten.
Wie schnell können Sie einen Empfang besetzen?
Eine einzelne Vertretung lässt sich kurzfristig einrichten, sobald das Haus bei uns aufgenommen und eine Kraft eingewiesen ist. Eine dauerhafte Besetzung braucht Vorlauf: Auswahl passender Personen, Einweisung am Tresen, Abstimmung von Dienstanweisung und Sprachregelung. Rufen Sie an – wir nennen Ihnen im Gespräch einen belastbaren Starttermin, statt einen zuzusagen, den wir nicht halten.

Nächster Schritt

Foyer zeigen, Angebot bekommen

Wir sehen uns Ihren Tresen, die Wege Ihrer Besucher und Ihre Telefon- und Postorganisation an. Die Begehung kostet nichts, das schriftliche Angebot liegt binnen 24 Stunden vor – auch dann, wenn am Ende nur ein Vertretungsvertrag daraus wird.

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