Kurz beantwortet
Wirtschaftsdetektei oder Privatdetektiv – wer ist für meinen Fall zuständig?
Beides kommt aus einer Hand. Wirtschaftsermittlungen betreffen Ihren Betrieb: Arbeitszeit, Krankschreibung, Schwund, Konkurrenztätigkeit, Abfluss von Wissen. Privatermittlungen betreffen Ihre persönlichen Verhältnisse: Unterhalt, Mietverhältnis, Nachstellung. Die Arbeitsweise ist dieselbe – verdeckte Beobachtung, Recherche im zulässigen Rahmen, ein Bericht, der den Weg zum Ergebnis zeigt.
Ob sich ein Auftrag lohnt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Sie brauchen dafür einen konkreten Anlass und eine Vorstellung, wofür Sie das Ergebnis verwenden wollen. Ist der Sachverhalt zu vage oder eine Frist schon verstrichen, raten wir ab.
Zuständig für den Landkreis Starnberg ist unsere Geschäftsstelle in München. Das Gespräch führen wir auf Wunsch dort – nicht jeder möchte, dass ein Ermittler am eigenen Tor klingelt.
Für Unternehmen
Wirtschaftsermittlungen im Landkreis Starnberg
Vor jedem Auftrag besprechen wir, was arbeits- und datenschutzrechtlich zulässig ist. Die rechtliche Bewertung liegt bei Ihrem Anwalt.
Know-how-Abfluss und Konkurrenztätigkeit
Im Gewerbegebiet Argelsrieder Feld in Gilching und im Umfeld von Weßling und Oberpfaffenhofen sitzen Technologie- und Luftfahrtbetriebe. Dort geht es um Nebentätigkeit für Wettbewerber, Abwerbung und die Mitnahme von Kunden- oder Entwicklungsdaten.
Krankschreibung und Lohnfortzahlung
Der begründete Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit. Dokumentiert wird, was während der Krankschreibung tatsächlich getan wird – so, dass es im Kündigungsschutzverfahren trägt.
Arbeitszeit und Spesen
Außendienstzeiten, die nicht geleistet werden, private Fahrten auf Firmenkosten, doppelt abgerechnete Übernachtungen.
Gastronomie und Hotellerie am See
Kassenmanipulation, Schwund im Wareneingang, nicht gebuchte Umsätze. In Saisonbetrieben mit wechselndem Personal ein wiederkehrendes Thema.
Baustellen und Materialschwund
Wer lädt nachts Material auf einen fremden Transporter? Läuft der Schaden weiter, verbinden wir die Ermittlung mit Baustellenbewachung.
Für Eigentümer und Privatpersonen
Private Ermittlungen im Fünfseenland
Hier arbeiten wir besonders zurückhaltend – und sagen offen, wenn ein Anwalt oder ein Gespräch die bessere Investition ist.
Mietverhältnisse und Nutzung
Unerlaubte Untervermietung, Nutzung als Ferienwohnung, vorgetäuschter Eigenbedarf. In den Seegemeinden mit vielen Zweitwohnsitzen kommt das häufiger vor als anderswo.
Unterhalt und Vermögensverhältnisse
Verschwiegene Einkünfte, tatsächliche Wohn- und Lebensverhältnisse. Für das Familiengericht zählt die nachvollziehbare Dokumentation.
Nachbarschaft und Grundstück
Beweissicherung bei wiederkehrenden Sachbeschädigungen oder bei Streit um Ufer- und Wegerechte.
Nachstellung und Belästigung
Dokumentation von Vorfällen für Anzeige und Gewaltschutzantrag. Bei akuter Gefahr verbinden wir das mit Personenschutz.
Schutz nach der Ermittlung
Bestätigt sich ein Verdacht, folgt oft die Frage nach Sicherung des Anwesens. Dafür stehen Objektschutz und Einbruchschutz aus derselben Hand bereit.
Einsatzprofil
Was Observationen am Starnberger See schwierig macht
Die Gegend bestimmt, wie eine Observation geplant wird – und damit auch, was sie kostet.
- Lange Zufahrten, wenig Einblick. Viele Anwesen liegen hinter Hecken und Toren. Beobachtet wird von öffentlich zugänglichen Flächen aus – was von dort nicht zu sehen ist, bleibt außen vor.
- Kleine Orte, bekannte Fahrzeuge. In den Seegemeinden fällt ein fremdes Auto, das stundenlang steht, schnell auf. Wir wechseln Standorte und Fahrzeuge, statt vor einer Einfahrt zu warten.
- Zwei Autobahnen in Reichweite. Über A 95 und A 96 ist eine beobachtete Person in kurzer Zeit in München oder Richtung Ammersee. Deshalb fahren wir Observationen hier in der Regel zu zweit.
- Seeseite. Stege, Bootshäuser und Uferwege gehören zum Bild. Was vom Wasser oder vom öffentlichen Uferweg aus sichtbar ist, darf dokumentiert werden; fremde Grundstücke betreten wir nicht.
- Saison. Im Sommer ist an den Ufern viel Betrieb, im Winter sehr wenig. Beides verändert, wie unauffällig sich ein Ermittler bewegen kann.
Ablauf
Vom Erstgespräch bis zum Bericht
- Erstgespräch Kostenlos, telefonisch oder persönlich – auf Wunsch in unserer Geschäftsstelle in München. Sie erfahren, ob eine Ermittlung trägt und in welcher Größenordnung sie kosten würde.
- Auftrag und Rahmen Schriftlich, mit Kostenobergrenze und Verschwiegenheitszusage. Festgehalten wird auch der Anlass – er belegt später, dass die Ermittlung begründet war.
- Vorbereitung Örtlichkeiten, Zufahrten und Beobachtungspositionen prüfen, Zeiten eingrenzen.
- Ermittlung Observation meist mit zwei Ermittlern, dazu Recherche im zulässigen Rahmen.
- Zwischenstand Nach dem ersten Einsatztag melden wir uns. Ist absehbar, dass nichts herauskommt, sagen wir das.
- Bericht Zeitleiste, Standorte, Lichtbilder mit Zeitstempel, Namen der Ermittler. Übergabe persönlich oder verschlüsselt, auf Wunsch direkt an Ihre Kanzlei.
Kosten und Rechtsrahmen
Was es kostet und was zulässig ist
Wir rechnen nach einem festen Stundensatz je Ermittler ab; üblich sind bei uns 69 bis 95 Euro je Stunde zuzüglich einer Fahrtkostenpauschale.
- Einsatztage und Ermittlerzahl bestimmen den Gesamtaufwand. Eine Observation wird meist zu zweit gefahren; typisch sind wenige Einsatztage, verteilt auf die Zeiten, an denen etwas zu erwarten ist.
- Kostenobergrenze. Sie steht im Auftrag. Darüber hinaus arbeiten wir nicht ohne Ihre Freigabe.
- Berechtigtes Interesse. Ohne konkreten, darlegbaren Anlass wird niemand observiert.
- Grenzen. Kameras in Wohnungen, Peilsender an fremden Fahrzeugen und das Abhören von Gesprächen gehören nicht zu unserem Angebot – solche Ergebnisse wären zudem nicht verwertbar.
- Fristen und Erstattung. Für die außerordentliche Kündigung gilt nach § 626 Abs. 2 BGB eine Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen. Ob Detektivkosten vom Gegner zu erstatten sind, beurteilt Ihr Anwalt im Einzelfall.
Häufige Fragen
Detektei in Starnberg
Was kostet eine Detektei in Starnberg?
Haben Sie ein Büro in Starnberg?
Übernehmen Sie Aufträge von Unternehmen und von Privatpersonen?
Sind die Ergebnisse vor Gericht verwertbar?
Wie diskret arbeiten Sie?
Wie schnell können Sie beginnen?
Dürfen Sie ein Anwesen vom See aus beobachten?
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