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Detektei · Landkreis Starnberg und Fünfseenland

Detektei Starnberg

Im Landkreis Starnberg geht es bei Ermittlungen selten um Kleinigkeiten: Technologiebetriebe mit Wissen, das nicht abwandern darf, Anwesen und Zweitwohnsitze, die anders genutzt werden als vereinbart, und Verfahren, in denen Vermögensverhältnisse eine Rolle spielen. Wir ermitteln hier als Wirtschafts- und Privatdetektei von unserer Geschäftsstelle in München aus – zurückhaltend, dokumentiert und mit einem Kostenrahmen, den Sie vorher kennen.

  • Erstgespräch kostenlos und vertraulich, auf Wunsch in München statt vor Ort
  • Schriftlicher Kostenrahmen mit Obergrenze vor Auftragsbeginn
  • Bericht mit Zeitleiste, Standorten und Lichtbildern mit Zeitstempel
  • Ermittler stehen auf Wunsch als Zeugen zur Verfügung
  • Geführt aus der Geschäftsstelle München, Tal 44
Ermittler der Bayerischen Sicherheitsgesellschaft bei einer verdeckten Beobachtung

Kurz beantwortet

Wirtschaftsdetektei oder Privatdetektiv – wer ist für meinen Fall zuständig?

Beides kommt aus einer Hand. Wirtschaftsermittlungen betreffen Ihren Betrieb: Arbeitszeit, Krankschreibung, Schwund, Konkurrenztätigkeit, Abfluss von Wissen. Privatermittlungen betreffen Ihre persönlichen Verhältnisse: Unterhalt, Mietverhältnis, Nachstellung. Die Arbeitsweise ist dieselbe – verdeckte Beobachtung, Recherche im zulässigen Rahmen, ein Bericht, der den Weg zum Ergebnis zeigt.

Ob sich ein Auftrag lohnt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Sie brauchen dafür einen konkreten Anlass und eine Vorstellung, wofür Sie das Ergebnis verwenden wollen. Ist der Sachverhalt zu vage oder eine Frist schon verstrichen, raten wir ab.

Zuständig für den Landkreis Starnberg ist unsere Geschäftsstelle in München. Das Gespräch führen wir auf Wunsch dort – nicht jeder möchte, dass ein Ermittler am eigenen Tor klingelt.

Für Unternehmen

Wirtschaftsermittlungen im Landkreis Starnberg

Vor jedem Auftrag besprechen wir, was arbeits- und datenschutzrechtlich zulässig ist. Die rechtliche Bewertung liegt bei Ihrem Anwalt.

Know-how-Abfluss und Konkurrenztätigkeit

Im Gewerbegebiet Argelsrieder Feld in Gilching und im Umfeld von Weßling und Oberpfaffenhofen sitzen Technologie- und Luftfahrtbetriebe. Dort geht es um Nebentätigkeit für Wettbewerber, Abwerbung und die Mitnahme von Kunden- oder Entwicklungsdaten.

Krankschreibung und Lohnfortzahlung

Der begründete Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit. Dokumentiert wird, was während der Krankschreibung tatsächlich getan wird – so, dass es im Kündigungsschutzverfahren trägt.

Arbeitszeit und Spesen

Außendienstzeiten, die nicht geleistet werden, private Fahrten auf Firmenkosten, doppelt abgerechnete Übernachtungen.

Gastronomie und Hotellerie am See

Kassenmanipulation, Schwund im Wareneingang, nicht gebuchte Umsätze. In Saisonbetrieben mit wechselndem Personal ein wiederkehrendes Thema.

Baustellen und Materialschwund

Wer lädt nachts Material auf einen fremden Transporter? Läuft der Schaden weiter, verbinden wir die Ermittlung mit Baustellenbewachung.

Für Eigentümer und Privatpersonen

Private Ermittlungen im Fünfseenland

Hier arbeiten wir besonders zurückhaltend – und sagen offen, wenn ein Anwalt oder ein Gespräch die bessere Investition ist.

Beobachtung einer Freifläche aus erhöhter Position in Oberbayern

Mietverhältnisse und Nutzung

Unerlaubte Untervermietung, Nutzung als Ferienwohnung, vorgetäuschter Eigenbedarf. In den Seegemeinden mit vielen Zweitwohnsitzen kommt das häufiger vor als anderswo.

Unterhalt und Vermögensverhältnisse

Verschwiegene Einkünfte, tatsächliche Wohn- und Lebensverhältnisse. Für das Familiengericht zählt die nachvollziehbare Dokumentation.

Nachbarschaft und Grundstück

Beweissicherung bei wiederkehrenden Sachbeschädigungen oder bei Streit um Ufer- und Wegerechte.

Nachstellung und Belästigung

Dokumentation von Vorfällen für Anzeige und Gewaltschutzantrag. Bei akuter Gefahr verbinden wir das mit Personenschutz.

Schutz nach der Ermittlung

Bestätigt sich ein Verdacht, folgt oft die Frage nach Sicherung des Anwesens. Dafür stehen Objektschutz und Einbruchschutz aus derselben Hand bereit.

Einsatzprofil

Was Observationen am Starnberger See schwierig macht

Die Gegend bestimmt, wie eine Observation geplant wird – und damit auch, was sie kostet.

  • Lange Zufahrten, wenig Einblick. Viele Anwesen liegen hinter Hecken und Toren. Beobachtet wird von öffentlich zugänglichen Flächen aus – was von dort nicht zu sehen ist, bleibt außen vor.
  • Kleine Orte, bekannte Fahrzeuge. In den Seegemeinden fällt ein fremdes Auto, das stundenlang steht, schnell auf. Wir wechseln Standorte und Fahrzeuge, statt vor einer Einfahrt zu warten.
  • Zwei Autobahnen in Reichweite. Über A 95 und A 96 ist eine beobachtete Person in kurzer Zeit in München oder Richtung Ammersee. Deshalb fahren wir Observationen hier in der Regel zu zweit.
  • Seeseite. Stege, Bootshäuser und Uferwege gehören zum Bild. Was vom Wasser oder vom öffentlichen Uferweg aus sichtbar ist, darf dokumentiert werden; fremde Grundstücke betreten wir nicht.
  • Saison. Im Sommer ist an den Ufern viel Betrieb, im Winter sehr wenig. Beides verändert, wie unauffällig sich ein Ermittler bewegen kann.

Ablauf

Vom Erstgespräch bis zum Bericht

  1. Erstgespräch Kostenlos, telefonisch oder persönlich – auf Wunsch in unserer Geschäftsstelle in München. Sie erfahren, ob eine Ermittlung trägt und in welcher Größenordnung sie kosten würde.
  2. Auftrag und Rahmen Schriftlich, mit Kostenobergrenze und Verschwiegenheitszusage. Festgehalten wird auch der Anlass – er belegt später, dass die Ermittlung begründet war.
  3. Vorbereitung Örtlichkeiten, Zufahrten und Beobachtungspositionen prüfen, Zeiten eingrenzen.
  4. Ermittlung Observation meist mit zwei Ermittlern, dazu Recherche im zulässigen Rahmen.
  5. Zwischenstand Nach dem ersten Einsatztag melden wir uns. Ist absehbar, dass nichts herauskommt, sagen wir das.
  6. Bericht Zeitleiste, Standorte, Lichtbilder mit Zeitstempel, Namen der Ermittler. Übergabe persönlich oder verschlüsselt, auf Wunsch direkt an Ihre Kanzlei.

Kosten und Rechtsrahmen

Was es kostet und was zulässig ist

Wir rechnen nach einem festen Stundensatz je Ermittler ab; üblich sind bei uns 69 bis 95 Euro je Stunde zuzüglich einer Fahrtkostenpauschale.

  • Einsatztage und Ermittlerzahl bestimmen den Gesamtaufwand. Eine Observation wird meist zu zweit gefahren; typisch sind wenige Einsatztage, verteilt auf die Zeiten, an denen etwas zu erwarten ist.
  • Kostenobergrenze. Sie steht im Auftrag. Darüber hinaus arbeiten wir nicht ohne Ihre Freigabe.
  • Berechtigtes Interesse. Ohne konkreten, darlegbaren Anlass wird niemand observiert.
  • Grenzen. Kameras in Wohnungen, Peilsender an fremden Fahrzeugen und das Abhören von Gesprächen gehören nicht zu unserem Angebot – solche Ergebnisse wären zudem nicht verwertbar.
  • Fristen und Erstattung. Für die außerordentliche Kündigung gilt nach § 626 Abs. 2 BGB eine Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen. Ob Detektivkosten vom Gegner zu erstatten sind, beurteilt Ihr Anwalt im Einzelfall.

Häufige Fragen

Detektei in Starnberg

Was kostet eine Detektei in Starnberg?
Abgerechnet wird nach einem festen Stundensatz je Ermittler, üblich sind 69 bis 95 Euro je Stunde zuzüglich Fahrtkostenpauschale. Vor Beginn erhalten Sie einen schriftlichen Kostenrahmen mit Obergrenze; das Erstgespräch ist kostenlos.
Haben Sie ein Büro in Starnberg?
Nein. Zuständig für den Landkreis Starnberg ist unsere Geschäftsstelle in München, Tal 44. Gespräche führen wir dort, telefonisch oder an einem Ort Ihrer Wahl.
Übernehmen Sie Aufträge von Unternehmen und von Privatpersonen?
Ja. Für Unternehmen arbeiten wir als Wirtschaftsdetektei, für Eigentümer und Privatpersonen bei Miet-, Unterhalts- und Nachbarschaftsfragen. Viele Aufträge kommen über Kanzleien.
Sind die Ergebnisse vor Gericht verwertbar?
Über die Verwertung entscheidet das Gericht im Einzelfall. Wir klären vorab das berechtigte Interesse, dokumentieren den Anlass und liefern einen Bericht mit Zeitleiste, Standorten und Lichtbildern mit Zeitstempel.
Wie diskret arbeiten Sie?
Unsere Ermittler treten nicht auf und sprechen niemanden an. Die Verschwiegenheit sichern wir schriftlich zu; auf Wunsch stellen wir die Rechnung neutral aus und übergeben Unterlagen persönlich oder verschlüsselt.
Wie schnell können Sie beginnen?
Das Erstgespräch führen wir in der Regel am selben Tag. Eine Observation lässt sich meist binnen 48 Stunden beginnen.
Dürfen Sie ein Anwesen vom See aus beobachten?
Dokumentiert werden darf, was von öffentlich zugänglichen Flächen aus sichtbar ist. Fremde Grundstücke, Stege und Bootshäuser betreten wir nicht; Aufnahmen in geschützte Wohnbereiche hinein machen wir nicht.
Ermitteln Sie auch in München und im übrigen Bayern?
Ja. Den Überblick über Leistungen und Regionen gibt die Seite Detektei Bayern.

Nächster Schritt

Erstgespräch – kostenlos und vertraulich

Schildern Sie uns den Sachverhalt, telefonisch oder per E-Mail. Sie erfahren, ob eine Ermittlung sinnvoll ist, was rechtlich geht und was sie kosten würde. Wenn wir abraten, sagen wir das auch.

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