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Detektei · Stadt und Landkreis Rosenheim

Detektei Rosenheim

Wenn im Betrieb Ware fehlt, eine Krankschreibung nicht zur Wahrnehmung passt oder im Unterhaltsverfahren Angaben und Wirklichkeit auseinanderliegen, hilft kein Verdacht, sondern ein belastbarer Nachweis. Wir ermitteln in Stadt und Landkreis Rosenheim von unserer Zentrale in Höslwang aus – und sagen Ihnen im Erstgespräch auch, wenn sich ein Auftrag nicht lohnt.

  • Erstgespräch kostenlos und vertraulich, auf Wunsch außerhalb Ihres Ortes
  • Schriftlicher Kostenrahmen mit Obergrenze vor Auftragsbeginn
  • Bericht mit Zeitleiste, Standorten und Lichtbildern mit Zeitstempel
  • Ermittler stehen auf Wunsch als Zeugen zur Verfügung
  • Geführt aus der Zentrale Höslwang im Landkreis Rosenheim
Ermittler der Bayerischen Sicherheitsgesellschaft bei einer verdeckten Beobachtung

Kurz beantwortet

Hilft mir eine Detektei – und was kommt auf mich zu?

Eine Ermittlung lohnt sich, wenn Sie einen konkreten Anlass benennen können, der Schaden oder die Tragweite das Honorar rechtfertigt und Sie das Ergebnis verwenden wollen – vor dem Arbeitsgericht, im Familienverfahren oder gegenüber einer Versicherung. Sie lohnt sich nicht, wenn der Sachverhalt zu vage ist, eine Frist schon verstrichen ist oder ein Gespräch schneller zum Ziel führt.

Der Ablauf: kostenloses Erstgespräch, schriftlicher Auftrag mit Kostenobergrenze, Vorbereitung, Observation oder Recherche, Zwischenstand nach dem ersten Einsatztag, Bericht. Die Kosten richten sich nach Einsatztagen und Zahl der Ermittler; den Rahmen kennen Sie, bevor wir beginnen.

Zuständig für Stadt und Landkreis Rosenheim ist unsere Zentrale in Höslwang. Das Erstgespräch führen wir telefonisch oder persönlich – auf Wunsch nicht in Ihrem Betrieb und nicht an Ihrem Wohnort.

Ermittlungsarten

Womit Betriebe und Privatpersonen zu uns kommen

Krankschreibung und Lohnfortzahlung

Der begründete Verdacht, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht ist – etwa für eine Nebentätigkeit. Entscheidend ist eine Dokumentation, die im Kündigungsschutzverfahren trägt.

Arbeitszeit, Spesen, Außendienst

Nicht geleistete Außendienstzeiten, private Fahrten auf Firmenkosten, falsch abgerechnete Baustellenstunden. Wir dokumentieren den tatsächlichen Ablauf über mehrere Tage.

Warenschwund und Materialabfluss

Inventurdifferenzen im Handel, Material, das aus Lager, Werkstatt oder von der Baustelle verschwindet. Häufig verbunden mit einem verdeckten Testkauf.

Konkurrenztätigkeit

Arbeit für einen Wettbewerber während des laufenden Arbeitsverhältnisses, Abwerbung von Kunden oder Kollegen.

Unterhalt und Sorgerecht

Verschwiegene Einkünfte, tatsächliche Wohn- und Betreuungsverhältnisse. Für das Familiengericht zählt die nachvollziehbare Dokumentation, nicht die Behauptung.

Anschriften und Aufenthalt

Ermittlung ladungsfähiger Anschriften für Forderungen und Zustellungen – im Rahmen dessen, was das Datenschutzrecht zulässt.

Einsatzprofil

Was Ermittlungen im Raum Rosenheim prägt

Eine Observation in der Rosenheimer Innenstadt läuft anders als eine in einem Dorf im Inntal. Das bestimmt Vorbereitung, Personalstärke und Kosten.

Beobachtung einer Freifläche aus erhöhter Position in Oberbayern
  • Stadt und Umland wechseln schnell. Zwischen Fußgängerzone, Gewerbegebiet und Einzelhof liegen oft nur wenige Fahrminuten. Eine Observation, die allen drei Umgebungen standhält, braucht in der Regel zwei Ermittler und mehr als ein Fahrzeug.
  • Auf dem Land fällt ein fremdes Auto auf. In kleinen Gemeinden kennt man Fahrzeuge und Gesichter. Wir passen Standorte und Zeiten daran an, statt stundenlang vor einer Einfahrt zu stehen.
  • Handel, Handwerk und Bau. Aus diesen Branchen kommen im Raum Rosenheim die meisten betrieblichen Anfragen: Schwund im Laden, Material von der Baustelle, Arbeitszeit im Außendienst.
  • Pendelachsen A 8 und A 93. Wer im Außendienst arbeitet oder pendelt, ist rasch in München, im Chiemgau oder im Inntal. Wir planen eine Observation so, dass sie einen Ortswechsel mitgehen kann.
  • Grenznähe zu Tirol. Führt eine Spur über die Grenze, gelten dort eigene gewerbe- und datenschutzrechtliche Regeln. Wir stimmen vorher mit Ihnen ab, wie in diesem Fall weiter verfahren wird, statt einfach hinterherzufahren.

Ablauf

Vom Erstgespräch bis zum Bericht

  1. Erstgespräch Kostenlos, telefonisch oder persönlich. Sie schildern den Sachverhalt, wir sagen Ihnen, ob eine Ermittlung trägt und in welcher Größenordnung sie kosten würde.
  2. Auftrag und Rahmen Schriftlich: Was ermittelt wird, mit welchem Aufwand, bis zu welcher Kostenobergrenze. Dazu die Verschwiegenheitszusage. Ohne diesen Rahmen beginnen wir nicht.
  3. Vorbereitung Örtlichkeiten prüfen, Beobachtungspositionen festlegen, Zeiten eingrenzen. Gute Vorbereitung spart Einsatztage.
  4. Ermittlung Observation meist mit zwei Ermittlern, dazu Recherche im zulässigen Rahmen. Typisch sind wenige Einsatztage, verteilt auf die Zeiten, an denen etwas zu erwarten ist.
  5. Zwischenstand Nach dem ersten Einsatztag melden wir uns. Zeichnet sich ab, dass nichts zu holen ist, sagen wir das – und Sie entscheiden, ob es weitergeht.
  6. Bericht Zeitleiste, Standorte, Lichtbilder mit Zeitstempel, Namen der Ermittler. Die Übergabe erfolgt persönlich oder verschlüsselt, auf Wunsch direkt an Ihre Kanzlei.

Rechtsrahmen

Was zulässig ist – und was wir nicht tun

Ein Ergebnis, das vor Gericht nicht verwertet wird, ist teurer als keines. Die rechtliche Bewertung Ihres Falls gehört zu Ihrem Anwalt; diese Punkte klären wir vor dem ersten Einsatztag.

  • Berechtigtes Interesse. Ohne konkreten, darlegbaren Anlass wird niemand observiert. Wir halten den Anlass schriftlich fest – das ist zugleich Ihr Nachweis, dass die Ermittlung begründet war.
  • Öffentlicher Raum ja, Privatsphäre nein. Beobachtet wird von öffentlich zugänglichen Flächen aus. Kameras in Wohnungen, Peilsender an fremden Fahrzeugen und das Abhören von Gesprächen gehören nicht zu unserem Angebot.
  • Fristen im Arbeitsrecht. Für die außerordentliche Kündigung gilt nach § 626 Abs. 2 BGB eine Zwei-Wochen-Frist ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen. Sprechen Sie deshalb früh mit Ihrem Anwalt, wann beauftragt wird.
  • Kostenerstattung. Bei begründetem Verdacht und nachgewiesener Pflichtverletzung können Detektivkosten unter Umständen vom Gegner zu erstatten sein. Ob das in Ihrem Fall greift, beurteilt Ihr Anwalt.

Kosten

Wovon die Kosten abhängen

Wir rechnen nach einem festen Stundensatz je Ermittler ab; üblich sind bei uns 69 bis 95 Euro je Stunde zuzüglich einer Fahrtkostenpauschale. Was am Ende steht, bestimmen diese Größen.

  • Zahl der Einsatztage. Ein Nachweis gelingt manchmal an einem Tag, ein Verhaltensmuster braucht mehrere. Wir empfehlen, in überschaubaren Schritten zu beauftragen.
  • Zahl der Ermittler. Eine Observation wird meist zu zweit gefahren, weil ein Einzelner bei Ortswechseln auffällt oder den Anschluss verliert.
  • Eingrenzung des Sachverhalts. Je genauer Personen, Zeiten und Orte benannt sind, desto kürzer der Einsatz. Ein vager Verdacht ist der teuerste.
  • Fahrstrecken. Bleibt der Einsatz im Raum Rosenheim, sind die Wege kurz. Führt er nach München oder ins Inntal, steigt der Fahrtkostenanteil.
  • Kostenobergrenze. Sie steht im Auftrag. Darüber hinaus arbeiten wir nicht ohne Ihre Freigabe.

Häufige Fragen

Detektei in Rosenheim

Was kostet eine Detektei in Rosenheim?
Abgerechnet wird nach einem festen Stundensatz je Ermittler, üblich sind 69 bis 95 Euro je Stunde zuzüglich Fahrtkostenpauschale. Der Gesamtaufwand hängt von Einsatztagen und Ermittlerzahl ab. Vor Beginn erhalten Sie einen schriftlichen Kostenrahmen mit Obergrenze; das Erstgespräch ist kostenlos.
Von wo aus ermitteln Sie im Raum Rosenheim?
Von unserer Zentrale in Höslwang im Landkreis Rosenheim. Für den Chiemgau ist die Niederlassung Traunstein zuständig, siehe Detektei Traunstein.
Sind die Ergebnisse vor Gericht verwertbar?
Über die Verwertung entscheidet das Gericht im Einzelfall. Wir klären vorab das berechtigte Interesse, dokumentieren den Anlass und liefern einen Bericht mit Zeitleiste, Standorten und Lichtbildern mit Zeitstempel. Unsere Ermittler stehen als Zeugen zur Verfügung.
Erfährt die beobachtete Person davon?
Nicht durch uns. Unsere Ermittler treten nicht auf und sprechen niemanden an. Ob und wann Sie das Ergebnis verwenden, entscheiden Sie mit Ihrem Anwalt.
Wie schnell können Sie beginnen?
Das Erstgespräch führen wir in der Regel am selben Tag. Eine Observation lässt sich meist binnen 48 Stunden beginnen, bei einem angekündigten Termin auch kurzfristiger.
Bekomme ich Geld zurück, wenn nichts herauskommt?
Nein. Bezahlt wird die Ermittlungsleistung, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Was wir zusagen: Wir beenden eine Observation, sobald absehbar ist, dass sie nichts bringt.
Arbeiten Sie mit meinem Anwalt zusammen?
Ja. Rechtliche Bewertung und Beweiserhebung gehören zusammen; auf Wunsch besprechen wir Auftrag und Bericht gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.
Ermitteln Sie auch außerhalb des Landkreises?
Ja, in ganz Bayern. Den Überblick über Leistungen und Regionen gibt die Seite Detektei Bayern.

Nächster Schritt

Erst reden, dann beauftragen

Schildern Sie uns den Sachverhalt – telefonisch oder per E-Mail. Sie erfahren, ob eine Ermittlung sinnvoll ist, was rechtlich geht und was sie kosten würde. Wenn wir abraten, sagen wir das auch.

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