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Ratgeber · Personalausfall am Empfang

Empfang vertreten bei Urlaub, Krankheit und Elternzeit

Ein Empfang mit ein oder zwei eigenen Kräften hat keine Reserve. Dieser Ratgeber beantwortet, wie viel Vorlauf eine Vertretung realistisch braucht, was bei einem Anruf am Morgen noch geht und was die Vertretungskraft vorher gesehen haben muss.

  • Vorlauf nach Anlass: Elternzeit, Jahresurlaub, Brückentag, Ausfall am selben Tag
  • Die Einweisung vor dem ersten Tag – Haus, Telefonanlage, Ausweisvorrat, Postlauf
  • Das Übergabeblatt: offene Vorgänge, erwartete Besuche, nicht zurückgegebene Ausweise
  • Telefonzentrale und Paketannahme werden übernommen
Vertretungskraft am besetzten Empfangstresen eines Verwaltungsgebäudes

Kurz beantwortet

Wie schnell eine Empfangsvertretung wirklich stehen kann

Entscheidend ist nicht, ob kurzfristig jemand kommt, sondern ob dieser Jemand Ihr Haus schon einmal gesehen hat. Ist eine Kraft eingewiesen, lässt sich eine Lücke innerhalb weniger Stunden schließen. Ist sie es nicht, beginnt der erste Diensttag mit Suchen – und das merkt jeder Anrufer innerhalb von Minuten.

Der Vorlauf, der zählt, liegt also nicht vor dem einzelnen Ausfalltag, sondern vor dem ersten Einsatz überhaupt. Wer Objektaufnahme und Einweisung hinter sich hat, kann danach tageweise abrufen. Für Elternzeit und lange Abwesenheiten gilt trotzdem: je früher, desto eher übernimmt dieselbe Person den gesamten Zeitraum.

Die Abschnitte darunter beschreiben, welcher Anlass welchen Vorlauf verlangt, was in der Einweisung vorkommen muss, wie ein brauchbares Übergabeblatt aussieht und welche Unterlagen der Auftraggeber besser vorher bereitlegt.

Vorlauf

Welcher Anlass wie viel Vorlauf braucht

Die Anlässe unterscheiden sich weniger in der Dauer als in der Planbarkeit. Danach richtet sich, was möglich ist.

Arbeitsplatz im Foyer mit Telefonanlage und Besucherliste

Elternzeit: Monate im Voraus

Der Zeitraum steht früh fest und dauert lange – der einzige Anlass, bei dem sich wirklich eine durchgehende Besetzung mit derselben Person organisieren lässt. Wer erst vier Wochen vorher anfragt, verschenkt die Überlappung von zwei bis drei Tagen, in denen die bisherige Kraft einarbeitet. Sie ersetzt jede schriftliche Anleitung.

Jahresurlaub: sobald der Plan steht

Die Urlaubsplanung liegt meist im ersten Quartal vor. Werden die Termine gleich weitergegeben, lässt sich derselbe Kreis eingewiesener Kräfte über das Jahr verteilen. Der Effekt ist Kontinuität: Besucher und Telefonpartner treffen im Sommer auf dieselbe Stimme wie im Frühjahr.

Brückentage und Ferienzeiten: wenige Wochen

Diese Tage sind kalendarisch bekannt und deshalb überall gleichzeitig gefragt. Wer sie vier bis sechs Wochen vorher meldet, bekommt Auswahl; wer in der Woche davor fragt, bekommt, was übrig ist.

Krankheit: der Anruf am Morgen

Hier entscheidet allein, ob vorgearbeitet wurde. Bei einem laufenden Rahmen mit eingewiesenen Kräften ist eine Besetzung am selben Vormittag oft machbar, je nach Anfahrt und Tageszeit. Ohne Vorarbeit bleibt eine Notbesetzung: Telefon und Warenannahme laufen, mehr nicht.

Unbesetzte Stelle nach einer Kündigung

Zwischen Austritt und Neubesetzung liegen häufig Monate. Die Lücke wird oft intern überbrückt, bis die Fachbereiche merken, wie viel Zeit dabei verloren geht. Eine Überbrückung endet, sobald die neue Kraft da ist.

Einweisung

Was die Vertretung vorher gesehen haben muss

Eine Einweisung dauert je nach Haus ein bis drei Stunden. Was darin nicht vorkommt, wird am Diensttag zur Rückfrage – meist vor wartenden Besuchern.

Einweisung einer Vertretungskraft am Empfangstresen
  • Das Haus zu Fuß, nicht als Grundriss. Wo liegen Besprechungsräume, Gästetoiletten, Aufzug, welcher Weg führt zu welcher Abteilung. Eine Vertretung, die Besucher schicken kann, statt sie zu begleiten, hält den Tresen besetzt. Ein Lageplan ersetzt den Rundgang nicht.
  • Die Telefonanlage mit eigenen Händen. Annehmen, halten, weiterverbinden, rückfragen, Rufumleitung setzen und aufheben – einmal durchgespielt, nicht erklärt. Dazu der Verteiler: welche Nebenstelle zu welcher Abteilung, wer vertritt wen, was passiert, wenn niemand abhebt. Jede Anlage bedient sich anders, und daran kippen die meisten ersten Tage.
  • Wo die Besucherausweise liegen. Der Vorrat, der Schrankschlüssel, das Rückgabefach, die offenen Ausweise vom Vortag. Ausweise werden mit Ziel und Uhrzeit gebucht, beim Verlassen ausgebucht, offene nachverfolgt. Wer den Nachschub nicht findet, gibt irgendwann keine mehr aus – und die Anwesenheitsübersicht bricht zusammen.
  • Der Postlauf und die Annahmestelle. Wann kommt welcher Zusteller, wo werden Sendungen abgestellt, wer holt ab, wohin geht Post an Abwesende. Sonderfälle vorher klären: Kühlgut, Wertsendungen, persönlich adressierte Schreiben.
  • Namen, Nebenstellen und Hausregeln. Geschäftsführung, Assistenz, Personal, Haustechnik, IT und die Stelle, die bei Unklarheiten angerufen wird – eine aktuelle Liste genügt, veraltete Verteiler sind schlimmer als gar keine. Dazu: Dürfen Besucher ohne Begleitung in die Etagen? Ab wann wird verriegelt? Was gilt für Handwerker und Bewerber?

Übergabeblatt

Das Übergabeblatt: eine Seite, die den ersten Tag trägt

Kein Handbuch – eine Seite, die die abwesende Kraft vor ihrem letzten Arbeitstag ausfüllt und die am Tresen liegen bleibt.

Erwartete Besuche im Zeitraum

Wer kommt wann zu wem, mit Firma und Anlass: angekündigte Gruppen, Bewerbungsgespräche, Prüfer, Lieferanten mit festem Termin. Das spart die meisten Rückfragen, weil die Vertretung im richtigen Moment die richtige Person anrufen kann.

Laufende Vorgänge

Ein Paket, das noch abgeholt werden muss. Ein zugesagter Rückruf. Eine Reklamation beim Zusteller. Eine Raumbuchung, die noch bestätigt wird. Solche Vorgänge verschwinden sonst und tauchen als Beschwerde wieder auf.

Offene Besucherausweise und Fundsachen

Welche Ausweise sind nicht zurückgekommen, seit wann, auf wen gebucht – dazu der Stand der Fundsachen mit Fundtag und Fundort. Beides gehört auf dasselbe Blatt, weil beides am Ende der Abwesenheit abgeglichen wird.

Was ausdrücklich nicht entschieden wird

Der wichtigste und am häufigsten fehlende Punkt: Ausnahmen von Hausregeln, Zusagen an Presse oder Behörden, Herausgabe von Unterlagen, Zutritt ohne Anmeldung. Wer das vorher aufschreibt, erspart der Vertretung die Verlegenheit.

Zwei Erreichbarkeiten und der Rückweg

Eine fachliche Ansprechperson im Haus, eine Stelle für Organisatorisches – mehr Nummern führen dazu, dass niemand angerufen wird. Am letzten Vertretungstag wird dasselbe Blatt in die Gegenrichtung ausgefüllt, sonst beginnt die zurückkehrende Kraft mit einem Stapel unklarer Vorgänge.

Telefon und Pakete

Telefonzentrale und Paketannahme in der Vertretung

Diese Aufgaben laufen weiter, egal wer am Tresen sitzt. Sie sind deshalb der eigentliche Prüfstein einer Vertretung.

  • Die Zentrale braucht einen hinterlegten Aufbau. Abteilungen, Nebenstellen, Zuständigkeiten, Vertretungsketten und die Sprachregelung für den Fall, dass niemand erreichbar ist. Einmal hinterlegt, ist das für jede weitere Vertretung nutzbar. Die Telefonzentrale wird übernommen, sie ist Bestandteil der Leistung.
  • Eine einzige Standardantwort für Anwesenheitsfragen. Ob jemand da ist, wann er zurückkommt oder warum er fehlt, sind Angaben über eine Person. Eine Vertretung kann diese Grenze nicht im Einzelfall ziehen. Üblich ist, weiterzuverbinden oder einen Rückruf aufzunehmen, ohne den Grund der Abwesenheit zu nennen.
  • Paketannahme mit Verteilerplan. Annehmen, quittieren, nach Empfänger sortieren, Abholung dokumentieren. Post- und Paketannahme gehören zur Leistung, ebenso Fundsachenverwaltung und Raumbuchung. Kritisch sind Sendungen an Abwesende und solche, die im Foyer nicht liegen dürfen – für beides braucht es eine Vorgabe.
  • Am Abend kippt die Aufgabe. Nach dem letzten Besucher wird aus dem Empfang eine Kontrollstelle: Außentüren, Spätlieferungen, Einlass für Reinigung und Bereitschaft. Fremdfirmen laufen über eine feste Anmeldung, und am Schichtende wird geprüft, ob noch welche im Haus sind.

Formen

Dauervertretung oder einzelne Tage

Beide Modelle haben ihren Platz. Die Wahl hängt weniger am Preis als daran, wie oft der Tresen unbesetzt wäre.

Einzelne Tage auf Abruf
Für Häuser mit wenigen Ausfällen im Jahr, deren Empfang einen halben Tag ohne Besetzung übersteht. Abgerechnet wird je Einsatz. Der Haken: Objektaufnahme und Einweisung fallen trotzdem an.
Wiederkehrende Tage nach Plan
Die häufigste Form: feste Wochentage, Ferienwochen oder die Randstunden am Tagesbeginn und Tagesende. Die Planbarkeit erlaubt es, immer dieselben Kräfte einzuteilen.
Dauervertretung über einen Zeitraum
Bei Elternzeit, längerer Erkrankung oder unbesetzter Stelle wird durchgehend besetzt: eine Person trägt den Zeitraum, eine zweite ist eingewiesen und springt ein. Das kommt einer eigenen Besetzung am nächsten, ohne dass eine Planstelle entsteht.
Rahmenvereinbarung ohne feste Abnahme
Der stille Favorit für Häuser, die vor allem Krankheitsfälle abfangen wollen. Objektaufnahme, Einweisung, Sprachregelung und Erreichbarkeiten werden einmal erstellt, danach wird bei Bedarf abgerufen. Ohne diese Vorarbeit ist jede kurzfristige Besetzung eine Notlösung.

Vorbereitung

Was der Auftraggeber vorbereiten sollte

Fünf Punkte vor dem ersten Vertretungstag. Sie kosten zusammen einen halben Vormittag und entscheiden über die Qualität jedes späteren Einsatzes.

  1. Aufgabenliste des Tresens aufschreiben Was fällt tatsächlich an, und was davon muss die Vertretung übernehmen? Häufig erledigt die Stammkraft nebenbei Dinge, die niemand auf dem Schirm hat. Was nicht übergeben wird, gehört vorher jemand anderem zugeordnet.
  2. Zugänge und Ausweis bereitlegen Hausausweis oder Transponder, Schlüssel für den Ausweisschrank, Passwort für die Besuchersoftware, Postfach der Zentrale. Wer das erst am Morgen des ersten Tages beschafft, verliert genau die zwei Stunden, in denen der Betrieb anläuft.
  3. Eine feste Ansprechperson benennen Eine Person mit eigener Vertretung, erreichbar über eine Nebenstelle. Sie klärt alles, was nicht im Übergabeblatt steht. Ohne diese Benennung landen Rückfragen bei wechselnden Kollegen, und jede Antwort fällt anders aus.
  4. Sprachregelung für Auskünfte festlegen Schriftlich, in zwei bis drei Sätzen: was über Anwesenheit gesagt wird, wie mit Presse, Behörden und Angehörigen umgegangen wird, welche Anrufe grundsätzlich verbunden werden. Diese Festlegung hält länger als die eine Vertretung.
  5. Die Einweisung terminieren, solange die Stammkraft da ist Der einzige wirklich kritische Termin: vor dem letzten Arbeitstag, nicht danach. Bei längeren Abwesenheiten lohnen zwei bis drei überlappende Tage, an denen die Vertretung mitarbeitet.

Praxis

Woran Vertretungen in der Praxis scheitern

Fast nie am Personal. Meistens an einem dieser drei Punkte – und alle lassen sich vorher ausräumen.

  • Die Einweisung fällt aus, weil der Tresen besetzt bleiben muss. Der klassische Zirkelschluss: Es ist niemand da, der übernimmt, während die Einweisung läuft. Die Lösung ist banal – eine ruhige Randstunde wählen oder für neunzig Minuten eine zweite Person an den Tresen stellen.
  • Das Wissen der Stammkraft ist nirgends festgehalten. Nach zwölf Jahren am selben Tresen weiß eine Person hunderte Kleinigkeiten, die niemand aufgeschrieben hat. Ein Übergabeblatt fängt das nicht vollständig auf – die zwanzig wichtigsten Punkte aber schon.
  • Die Aufgabenliste war größer als besprochen. Zur Anmeldung kommen Zentrale, Postlauf, Raumbuchung, Fundsachen und ein Teil der Zeiterfassung. Wird das erst am Diensttag sichtbar, passt weder die Zeitplanung noch das vereinbarte Profil. Deshalb gehört die Liste vor das Angebot.

Umsetzung

Wie BSG24 Empfangsvertretungen organisiert

Was wir vor dem ersten Diensttag festlegen – und von wo aus wir die Einsätze planen.

  • Vertretung ist eingeplant, nicht improvisiert. Bei Krankheit und Urlaub greift eine feste Vertretungsplanung. Für Häuser mit regelmäßigen Lücken halten wir mehrere eingewiesene Kräfte für dasselbe Objekt vor, damit ein Ausfall nicht wieder beim Auftraggeber landet.
  • Einweisung am Objekt vor dem ersten Dienst. Jede eingeteilte Kraft geht das Haus vorher ab. Niemand beginnt einen Dienst an einem Tresen, den er zum ersten Mal am Einsatztag sieht – auch nicht bei einem einzelnen Tag.
  • Schriftliche Dienstanweisung je Objekt. Mit Aufgaben, Meldewegen und Sprachregelung, abgestimmt mit dem Auftraggeber. Einmal erstellt, trägt sie danach jede weitere Vertretung.
  • Der volle Aufgabenumfang des Empfangs. Telefonzentrale, Post- und Paketannahme, Fundsachenverwaltung und Raumbuchung werden übernommen. Die dauerhafte Besetzung beschreibt die Seite Empfangsdienst; geht der Abend in eine Torbesetzung über, ist der Pförtnerdienst die passende Form.
  • Geprüftes Personal, drei Standorte. Alle Kräfte sind im Bewacherregister erfasst und behördlich zuverlässigkeitsgeprüft; die Bewachungshaftpflicht bei der Allianz umfasst 3 Mio. € je Schadenfall. Geplant wird aus Höslwang, Traunstein und der Geschäftsstelle München, Tal 44, rund um die Uhr unter 0800 247 365 55 – Übersicht der Einsatzgebiete.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Empfangsvertretung

Wie viel Vorlauf braucht eine Empfangsvertretung?
Das hängt davon ab, ob bereits eine Kraft für Ihr Haus eingewiesen ist. Ist das der Fall, lässt sich eine Lücke oft innerhalb weniger Stunden schließen. Ist es nicht der Fall, brauchen Objektaufnahme, Einweisung und Freischaltung der Zugänge einige Tage. Für Elternzeit empfiehlt sich eine Anfrage Monate vorher, damit dieselbe Person den gesamten Zeitraum übernimmt.
Geht eine Besetzung auch bei einer Krankmeldung am selben Morgen?
Bei einem laufenden Rahmen mit eingewiesenen Kräften ist eine Besetzung am selben Vormittag oft machbar, abhängig von Anfahrt und Uhrzeit. Ohne diese Vorarbeit bleibt nur eine Notbesetzung, die Telefon und Warenannahme trägt, aber nicht mehr. Deshalb schließen viele Häuser eine Rahmenvereinbarung ab, obwohl sie im Jahr nur wenige Tage abrufen.
Was muss eine Vertretungskraft vor dem ersten Tag gesehen haben?
Das Haus zu Fuß, die Telefonanlage einmal selbst bedient, den Ort der Besucherausweise samt Nachschub, den Postlauf mit seinen Sonderfällen und eine aktuelle Liste der Ansprechpartner mit Nebenstellen. Dazu die Hausregeln, die sich nicht von selbst erklären: Begleitpflicht in den Etagen, Verriegelungszeiten und die Sprachregelung für Auskünfte über Anwesende.
Was gehört auf ein Übergabeblatt für den Empfang?
Erwartete Besuche mit Name, Firma und Ziel, laufende Vorgänge, offene Besucherausweise mit Buchungsstand, der Stand der Fundsachen, zwei Erreichbarkeiten für Rückfragen und vor allem die Punkte, die eine Vertretung ausdrücklich nicht entscheidet. Am letzten Vertretungstag wird dasselbe Blatt in die Gegenrichtung ausgefüllt, damit die zurückkehrende Kraft nicht bei null anfängt.
Übernimmt eine Vertretung auch Telefonzentrale und Paketannahme?
Ja, beides gehört zum Aufgabenumfang am Empfang, ebenso Fundsachenverwaltung und Raumbuchung. Voraussetzung ist, dass der Aufbau der Telefonanlage mit Abteilungen, Nebenstellen und Vertretungsketten einmal hinterlegt wurde und ein Verteilerplan für Sendungen existiert. Gesondert zu regeln sind Sendungen an Abwesende sowie Kühlgut und Wertsendungen.
Wann lohnt eine Dauervertretung statt einzelner Tage?
Sobald die Lücke länger als ein bis zwei Wochen dauert oder regelmäßig wiederkehrt. Bei Elternzeit, längerer Erkrankung und unbesetzter Stelle trägt eine Person den Zeitraum und eine zweite ist als Einspringerin eingewiesen. Einzelne Tage lohnen bei wenigen Ausfällen im Jahr – der Aufwand für Objektaufnahme und Einweisung verteilt sich dann auf wenige Einsätze.
Was sollte der Auftraggeber vor dem ersten Vertretungstag erledigen?
Die tatsächliche Aufgabenliste des Tresens aufschreiben, Ausweis, Transponder und Softwarezugänge bereitlegen, eine feste Ansprechperson mit eigener Vertretung benennen, die Sprachregelung für Auskünfte schriftlich festhalten und die Einweisung terminieren, solange die Stammkraft anwesend ist. Dazu eine kurze Information an die Fachbereiche, damit Besuche weiterhin angemeldet werden.
Welche Qualifikation braucht eine Empfangsvertretung?
Für den Empfang in einem Betriebsgebäude genügt die Unterrichtung nach § 34a GewO bei der IHK; sie ist die gesetzliche Mindeststufe für Bewachungstätigkeiten. Die Sachkundeprüfung ist für andere Tätigkeiten vorgeschrieben, etwa Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder Türdienste im Gastgewerbe. Alle eingesetzten Kräfte sind im Bewacherregister erfasst und behördlich zuverlässigkeitsgeprüft.

Nächster Schritt

Einmal einweisen, danach abrufen

Der Aufwand liegt im ersten Mal: Haus ansehen, Aufgaben aufnehmen, eine Kraft einweisen. Danach ist jede weitere Vertretung eine Terminfrage. Die Begehung kostet nichts, das Angebot liegt binnen 24 Stunden vor.

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