Kurz beantwortet
Drei Angaben tragen das ganze Verfahren
Der Zutritt betriebsfremder Beschäftigter ist geregelt, sobald zu jeder Person im Haus drei Angaben vorliegen: wer sie angemeldet hat, dass sie unterwiesen wurde und wann ihr Ausweis abläuft. Begleitung, Erlaubnisscheine und die Abendkontrolle setzen darauf auf. Fehlt eine der drei Angaben, reißt die Kette an derselben Stelle – niemand kann am Feierabend sicher sagen, ob auf dem Gelände noch gearbeitet wird.
Schwieriger als beim eigenen Personal ist das aus drei Gründen: Die Besetzung wechselt oft täglich, die Arbeitszeiten liegen bewusst außerhalb des Betriebs, und der Auftrag stammt aus einem Fachbereich, der von Zutrittsregeln nichts weiß. Üblich ist deshalb, das Verfahren nicht bei der Fremdfirma aufzuhängen, sondern bei der Stelle im eigenen Haus, die beauftragt hat.
Bei uns laufen Fremdfirmen über eine feste Anmeldung; am Schichtende wird geprüft, ob noch welche im Haus sind. Wie das an Ihrem Objekt aussieht, klären wir bei einer kostenlosen Begehung – das schriftliche Angebot liegt binnen 24 Stunden vor. Telefonisch erreichbar sind wir rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Anmeldung
Eine Stelle, an der jeder Fremdfirmeneinsatz beginnt
Der häufigste Konstruktionsfehler ist nicht die fehlende Regel, sondern der vierfache Weg ins Haus. Wo Pforte, Sekretariat, Meister und Hausmeister unabhängig voneinander Leute hereinlassen, entsteht keine Liste, die stimmt.
Angemeldet wird von innen, nicht von außen
Nicht der Dienstleister kündigt sich an, sondern der Bereich, der ihn bestellt hat. Damit hängt jeder Vorgang an einer Person, die im Haus erreichbar ist und den Auftrag kennt. Meldet sich nur die Fremdfirma selbst, steht der Posten am Tor vor einer Zusage, die er weder bestätigen noch ablehnen kann.
Was in die Meldung gehört
Firma, Namen der Personen, Zeitraum mit Beginn und voraussichtlichem Ende, Arbeitsort, Art der Arbeiten und die verantwortliche Person im Haus. Aus der Art der Arbeiten ergibt sich, ob ein Erlaubnisschein, eine Abschaltung oder eine Begleitung dazukommt – deshalb darf diese Angabe nicht fehlen.
Vorlauf ist eine Zahl, kein Wunsch
In den meisten Betrieben ist ein Werktag Vorlauf üblich, bei freigabepflichtigen Arbeiten mehr. Ohne festen Wert wird jede Anmeldung zur Ausnahme – und Ausnahmen entscheidet der Posten am Tor unter Zeitdruck. Für Störungen braucht es einen beschriebenen Eilweg mit benannten Freigebern.
Rahmenvertrag ersetzt die Tagesmeldung nicht
Ein Wartungsvertrag sagt, dass eine Firma kommen darf – nicht, wer heute kommt und wie lange. Bei Dauerdienstleistern wie der Reinigung tritt an die Stelle der Einzelmeldung eine hinterlegte Namensliste, die bei jedem Personalwechsel fortgeschrieben wird.
Unterweisung
Der Unterweisungsnachweis und was er abdecken muss
Betriebsfremde kennen Ihre Gefahren nicht. Ihr eigener Arbeitgeber unterweist sie zum Gewerk; zu den Gefahren Ihres Betriebs kann er es nicht. Diese zweite Unterweisung schuldet der Betreiber, und sie muss belegbar sein.
- Der Inhalt richtet sich nach dem Objekt. Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz, Verhalten bei Alarm, Melden von Unfällen, gesperrte Bereiche, innerbetrieblicher Fahrverkehr, Rauchverbote, Schutzausrüstung. In Produktion und Labor kommen anlagenbezogene Punkte hinzu, die nur jemand erklären kann, der die Anlage kennt.
- Bestätigung mit Datum und Unterschrift. Sie hält fest, wer wann von wem unterwiesen wurde und worüber. Ohne diesen Eintrag existiert die Unterweisung nach einem Vorfall nicht. Üblich sind wenige Minuten nach festem Ablaufzettel, verbunden mit dem Ausweisvorgang; die Frist für die Wiederholung läuft am besten mit dem Ausweis ab.
- Sprache ernst nehmen. Auf Baustellen und in der Reinigung arbeiten Teams, deren Deutsch für eine Sicherheitsunterweisung nicht reicht. Üblich sind Merkblätter in den gängigen Sprachen, Piktogramme und die Regel, dass die Fremdfirma eine sprachkundige Aufsicht stellt. Eine unterschriebene, aber nicht verstandene Unterweisung ist kein Nachweis.
Ausweis
Ein Ausweis, der von selbst abläuft
Der Ausweis ist das Werkzeug, mit dem sich die Meldung im Gebäude sichtbar macht. Seine wichtigste Eigenschaft ist nicht das Foto, sondern das Ablaufdatum.
Befristet auf den Auftrag
Die Gültigkeit endet mit dem gemeldeten Zeitraum, nicht mit dem Kalenderjahr. Zieht sich die Arbeit hin, wird ausdrücklich verlängert. Das dreht die Beweislast um: Ohne aktiven Schritt läuft die Berechtigung aus, statt unbemerkt weiterzugelten.
Personengebunden, nicht firmengebunden
Der Vertrag gilt der Firma, der Ausweis der Person. Schickt der Dienstleister am Dienstag einen anderen Monteur, ist das ein neuer Vorgang mit eigener Unterweisung. Weitergereichte Ausweise sind der Punkt, an dem die Anwesenheitsliste ihren Wert verliert.
Sichtbar getragen und unterscheidbar
Betriebsfremde sollen auf zehn Meter erkennbar sein, sonst spricht niemand an, wer im Technikraum steht. Üblich sind farblich abgesetzte Ausweise, eine eigene Farbe für Personen mit Begleitpflicht und eine Rückseite mit Notrufnummer und Sammelplatz.
An Bereiche gebunden
Ein Ausweis für das Dach ist kein Ausweis für das Lager. Wo eine Anlage im Einsatz ist, wird die Bindung technisch gesetzt; wo nicht, steht der Bereich aufgedruckt und die Kontrollgänge prüfen ihn. Die organisatorische Seite dieser Zuordnung beschreibt unsere Seite zur Zutrittskontrolle.
Entscheidungshilfe
Welcher Einsatz welche Zusatzschritte auslöst
Die Grundschritte – Meldung, Unterweisung, Ausweis, Rückgabe – gelten immer. Diese Tabelle zeigt, was je nach Arbeit zusätzlich dazukommt.
| Art des Einsatzes | Zusätzlich erforderlich | Freigabe üblicherweise durch |
|---|---|---|
| Reinigung außerhalb der Betriebszeit | Namensliste und Schlüsselquittung | Objektleitung und Haustechnik |
| Wartung an Produktionsanlagen | Abschaltung, Freischaltnachweis, Einweisung | Instandhaltung mit Anlagenverantwortung |
| Schweißen, Trennen, Löten, Heißluft | Schriftlicher Erlaubnisschein und Brandwache | Brandschutzbeauftragter |
| Arbeiten auf dem Dach oder am Gerüst | Absturzsicherung, Abstimmung mit Nachbargewerken | Fachkraft für Arbeitssicherheit |
| Mehrere Firmen gleichzeitig am Ort | Benannter Koordinator und gemeinsame Absprache | Betreiber des Objekts |
| Zutritt zu Server-, Archiv- oder Laborräumen | Durchgehende Begleitung, Protokolleintrag | Bereichsverantwortliche Person |
Ablauf
Der Tag einer Fremdfirma von der Avisierung bis zum Feierabend
So sieht ein Verfahren aus, das an einer Stelle beginnt und an derselben Stelle endet.
- Avisierung am Vortag Die beauftragende Abteilung meldet Firma, Personen, Zeitfenster, Arbeitsort und Art der Arbeit. Die Anmeldestelle prüft, ob Zusatzschritte fällig sind: Erlaubnisschein, Abschaltung oder Begleitung werden jetzt organisiert, nicht am nächsten Morgen um sieben.
- Eintreffen und Abgleich Am Tor wird der Ausweis gegen die Avisierung gehalten, bei Anlieferungen Fahrzeug und Ladung gegen die Begleitpapiere, danach wird die Schranke bedient. Wer nicht auf der Liste steht, wartet, bis die verantwortliche Person im Haus bestätigt hat.
- Unterweisung und Ausweisausgabe Die kurze Unterweisung findet vor dem Betreten statt und wird bestätigt. Danach wird der Besucherausweis ausgegeben, mit Ziel und Uhrzeit gebucht und mit dem Ablaufdatum versehen. Benötigte Schlüssel werden im selben Vorgang quittiert.
- Zwischenprüfung durch den Kontrollgang In sensiblen Bereichen geht eine Begleitung mit und bleibt dabei. Sonst sieht der Rundgang nach, ob dort gearbeitet wird, wo es gemeldet war, ob Fluchtwege frei geblieben sind und ob offene Türen offen stehen dürfen. Jeder Kontrollpunkt wird per NFC oder QR mit Uhrzeit quittiert.
- Ausbuchen und Abendabgleich Beim Verlassen werden Ausweis und Schlüssel zurückgegeben und ausgebucht. Am Schichtende bleibt die Liste der offenen Vorgänge übrig: Jeder Eintrag wird angerufen oder nachgesehen, bis geklärt ist, ob die Person noch arbeitet oder nur das Ausbuchen vergessen hat.
Schnittstellen
Arbeitssicherheit, Brandschutz und der Erlaubnisschein
Das Zutrittsverfahren ist die eine Hälfte. Die andere liegt bei den Personen, die für Gefährdungen im Betrieb zuständig sind – und sie muss an denselben Vorgang angehängt werden.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sie beurteilt, welche Gefährdungen durch die fremden Arbeiten neu entstehen und was in die Unterweisung gehört. Praktisch wirkt sie über die Art der Arbeit in der Anmeldung: Aus „Gerüstbau im Innenhof“ folgt eine andere Vorgabe als aus „Kopierer tauschen“.
- Brandschutzbeauftragter
- Er entscheidet über Arbeiten, die Brandschutzeinrichtungen berühren: abgeschaltete Melder, aufgekeilte Brandschutztüren, zugestellte Fluchtwege, brennbare Stoffe im Bauablauf. Jede Abweichung braucht eine Befristung und eine Kontrolle, ob sie am Abend zurückgenommen wurde.
- Heißarbeiten und Erlaubnisschein
- Schweißen, Schneiden, Löten, Trennschleifen und Arbeiten mit offener Flamme laufen über einen schriftlichen Erlaubnisschein. Er benennt Ort, Zeitfenster, ausführende Person, die geräumte und abgedeckte Umgebung, bereitgestellte Löschmittel, den Umgang mit Öffnungen und Durchbrüchen sowie die Nachkontrolle. Kein Schein, keine Arbeit.
- Brandwache nach Arbeitsende
- Nach Heißarbeiten bleibt der Bereich eine festgelegte Zeit unter Beobachtung, weil Glutnester Stunden brauchen, bis sie sichtbar werden. Wer diese Nachkontrolle stellt, gehört auf den Erlaubnisschein. Wie eine Brandwache organisiert wird, beschreibt die zugehörige Leistungsseite.
Praxis
Woran solche Verfahren in der Praxis scheitern
Nicht an fehlenden Vorschriften. Sondern an fünf Stellen, an denen die tägliche Ausführung nachgibt.
- Der Vorgang bleibt offen, weil das Ausbuchen nichts kostet. Wer abends schnell zum Auto will, gibt den Ausweis nicht ab. Solange offene Einträge folgenlos bleiben, wächst ihre Zahl, bis niemand die Abendliste mehr durchgeht. Gegenmittel: Schlüssel, Pfand oder Parkkarte kommen erst beim Ausbuchen zurück.
- Der Eilfall wird zum Normalfall. Eine Ausnahme ohne Anmeldung ist zulässig und nötig. Wird sie nicht nacherfasst, entsteht ein zweiter, unsichtbarer Weg ins Haus. Üblich ist, den Eilweg mitzuschreiben und seine Häufigkeit auszuwerten – steigt sie, stimmt der vereinbarte Vorlauf nicht.
- Die Begleitung wird an der ersten Tür abgesetzt. Begleiten heißt dabeibleiben, nicht hinführen. Wer den Techniker in den Serverraum bringt und dann zurück an den Schreibtisch geht, hat die Maßnahme dokumentiert, aber nicht durchgeführt. Hat niemand die Zeit, ist ein anderer Termin die ehrlichere Lösung.
- Der Erlaubnisschein wird nachträglich ausgefüllt. Wird er nach getaner Arbeit unterschrieben, dokumentiert er nichts – seine Wirkung liegt darin, dass jemand vorher hinsieht, räumt und abdeckt. Zweiter typischer Fehler: Der Schein ist vollständig, aber niemand war nach zwei Stunden noch einmal an der Stelle.
Umsetzung
Wie wir das an Ihrem Objekt übernehmen
Das Verfahren ist Standardarbeit an der Pforte – vorausgesetzt, es steht schriftlich fest, bevor die erste Fremdfirma vor dem Tor hält.
- Feste Anmeldung und Abendkontrolle. Fremdfirmen laufen bei uns über eine feste Anmeldung. Besucherausweise werden ausgegeben, mit Ziel und Uhrzeit gebucht und beim Verlassen ausgebucht; offene Ausweise werden nachverfolgt. Am Schichtende wird geprüft, ob noch welche im Haus sind – siehe Pförtnerdienst.
- Schriftliche Dienstanweisung je Objekt. Je Objekt gibt es eine schriftliche, mit Ihnen abgestimmte Dienstanweisung: Anmeldeweg, Vorlauf, Eilfallregel, Begleitpflichten, Ausweisfarben, Abendabgleich.
- Anschluss an Ihre Fachfunktionen. Wir halten Verbindung zu Haustechnik, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragtem und wirken an Betriebs- und Alarmanweisungen mit. Auf Baustellen gehören Ausweisprüfung nach SOKA und Mindestlohn sowie die Winterdienstkontrolle zum Leistungsumfang.
- Dokumentation, Einweisung, Vertretung. Wachbuch mit Uhrzeit, Name, Firma, Anlass und der Person im Haus, die den Besuch erwartet; Schlüsselausgabe und Rücknahme dokumentiert; Bericht am Folgetag per E-Mail, Fotos bei Vorkommnissen. Jede eingeteilte Kraft wird vor dem ersten Dienst am Objekt eingewiesen, Vertretung bei Krankheit und Urlaub ist fest eingeplant, die Schichtübergabe erfolgt an Ihr Personal.
- Wo wir arbeiten. Aus der Zentrale Höslwang, der Niederlassung Traunstein und der Geschäftsstelle München heraus bayernweit – Übersicht der Einsatzgebiete.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Fremdfirmen im Betrieb
Wer meldet eine Fremdfirma an – wir oder der Dienstleister?
Müssen wir Monteure unterweisen, obwohl sie bei einer anderen Firma angestellt sind?
Wie lange sollte ein Fremdfirmenausweis gültig sein?
Wann muss eine Fremdfirma begleitet werden?
Wie stellen wir am Abend fest, ob noch jemand auf dem Gelände ist?
Was ist ein Erlaubnisschein für Heißarbeiten?
Was passiert, wenn die Fremdfirma kurzfristig eine andere Person schickt?
Lohnt sich ein solches Verfahren auch für kleinere Betriebe?
Weiter im Angebot