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Brandwache · bayernweit

Brandwache

Eine Brandwache wird verlangt, wenn außerhalb dafür eingerichteter Bereiche geschweißt, getrennt oder gelötet wird – und wenn eine Brandmeldeanlage ausfällt. Wir stellen die Posten, bleiben über die angeordnete Nachwachzeit hinweg und liefern den Nachweis. Angebot binnen 24 Stunden nach kostenloser Begehung.

  • Brandwache bei Heißarbeiten – Beobachtung während der Arbeit und über die Nachwachzeit
  • Ersatzmaßnahme bei ausgefallener oder abgeschalteter Brandmeldeanlage, rund um die Uhr
  • Nachweis mit Beginn, Ende, Posten, jedem Umlauf und jeder Feststellung
  • Über 100 Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) und mehr als 25 Mitarbeiter mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) bayernweit für uns im Einsatz
  • Bewachungshaftpflicht über die Allianz: 3 Mio. € je Schadenfall
Brandwache beobachtet den Arbeitsbereich in einer Werkshalle

Kurz beantwortet

Wann eine Brandwache verlangt wird

Zwei Anlässe führen fast immer dazu. Der erste: Es wird geschweißt, geschnitten, getrennt oder gelötet, und zwar nicht in einer dafür eingerichteten Werkstatt, sondern dort, wo die Arbeit gerade anfällt – in einer Halle, auf einem Dach, in einem Schacht, im Bestand eines laufenden Betriebs. Der zweite: Eine Brandmeldeanlage ist gestört oder für Arbeiten abgeschaltet, und die technische Früherkennung entfällt für diese Zeit. In beiden Fällen tritt ein Mensch an die Stelle, die sonst Technik oder bauliche Trennung ausfüllt.

Was genau verlangt wird, gibt nicht der Sicherheitsdienst vor. Das entscheidet die zuständige Stelle: die Bauaufsicht, die Feuerwehr oder der Brandschutzbeauftragte Ihres Hauses – je nach Lage auch Ihr Sachversicherer über seine Vertragsbedingungen. Von dort kommen Zahl der Posten, Umfang der Beobachtung und die Länge der Nachwachzeit. BSG24 setzt diese Vorgabe um und weist sie nach; festlegen kann und darf sie das nicht. Sagt Ihnen ein Anbieter, wie viele Stunden nachgewacht werden müssen, ohne die Vorgabe zu kennen, rät er.

Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen – Heißarbeiten werden oft kurzfristig terminiert. Nennen Sie uns die Auflage, die Ihnen vorliegt; binnen 24 Stunden erhalten Sie ein schriftliches Angebot, das Postenzahl und Nachwachzeit ausdrücklich ausweist.

Leistungen

In welchen Formen eine Brandwache gestellt wird

Die Formen unterscheiden sich weniger in der Tätigkeit als in Dauer und Zuschnitt – und darin, wer den Umfang vorgibt.

Brandmelder an einer Hallendecke im Betriebsgebäude

Brandwache bei Heißarbeiten

Die häufigste Form. Ein Posten begleitet die Arbeit von ihrem Beginn an, beobachtet den Arbeitsplatz und alles, was daran grenzt, und bleibt anschließend für die angeordnete Nachwachzeit. Grundlage ist in der Regel der Erlaubnisschein, den Ihr Haus für die Arbeit ausstellt.

Ersatzmaßnahme bei ausgefallener Brandmeldeanlage

Ist die Anlage gestört oder für Umbau, Erweiterung oder Wartung abgeschaltet, tritt die Wache an ihre Stelle – meist rund um die Uhr, bis die Anlage wieder in Betrieb genommen ist. Vereinbart werden Bereiche, Zahl der Umläufe je Stunde und die Meldestelle.

Teilausfall einzelner Melderbereiche

Häufiger als der Totalausfall: Ein Abschnitt ist abgeschaltet, das übrige Haus meldet weiter. Dann bewacht der Posten nur den betroffenen Bereich, was den Aufwand deutlich senkt. Welche Melderbereiche betroffen sind, sagt Ihnen Ihr Errichter.

Nachbeobachtung nach einem Ereignis

Nach einem gelöschten Entstehungsbrand bleibt das Risiko, dass Glut wieder auflebt. Ist der Einsatz beendet und der Bereich freigegeben, kann eine Wache die Nachbeobachtung übernehmen – als eigener Auftrag, in der Länge, die die Feuerwehr oder Ihr Brandschutzbeauftragter nennt.

Begleitende Bauphasen im Bestand

Bei Umbauten im laufenden Betrieb wechseln Arbeitsstellen täglich, Brandabschnitte werden geöffnet, Melder abgehängt. Die Wache wird dann über die Bauzeit geplant und nach Tagesstand besetzt.

Abgrenzung

Brandwache, Intervention, Objektschutz, Feuerwehr

Die Brandwache wird regelmäßig mit Leistungen verwechselt, die etwas völlig anderes leisten. Der Unterschied liegt im Auslöser und in der Befugnis.

Brandwache gegen Alarmverfolgung
Die Brandwache ist geplante Präsenz während eines Zustands: Sie steht im Kalender, weil gearbeitet wird oder eine Anlage außer Betrieb ist, und läuft die vereinbarte Dauer – auch wenn nichts geschieht. Die Alarmverfolgung ist die Reaktion auf ein Ereignis: Sie beginnt erst, wenn etwas ausgelöst hat, und endet mit dem Befund. Anwesenheit gegen Anfahrt.
Brandwache gegen Objektschutz
Objektschutz sichert gegen Zutritt und Diebstahl und arbeitet mit Kontrollgängen über ein ganzes Objekt. Die Brandwache hat einen einzigen Beobachtungsgegenstand: die Wärmequelle und ihr Umfeld. Beides gleichzeitig zu verlangen, ist möglich, muss aber beauftragt sein – ein Posten kann nicht an zwei Orten stehen.
Brandwache gegen Werkschutz
Der Werkschutz ist dauerhaft in Ihre Betriebsorganisation eingebunden und hat viele Aufgaben zugleich. Die Brandwache ist befristet und hat genau eine. Werke mit eigenem Werkschutz bestellen die Brandwache dennoch zusätzlich, weil die eigene Schicht sonst ihre übrigen Aufgaben liegen lassen müsste.
Brandwache gegen Aufgaben der Feuerwehr
Eine Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen wird von der Feuerwehr gestellt und ist eine hoheitlich geprägte Aufgabe. Unsere Brandwache ist Bewachung nach § 34a GewO: beobachten, im Entstehen eingreifen, alarmieren, einweisen. Brandbekämpfung im eigentlichen Sinn und Atemschutz gehören nicht dazu.
Brandwache gegen den Sicherungsposten des Handwerkers
Viele Betriebe stellen den Posten aus der eigenen Belegschaft – das ist zulässig, wenn die Person geeignet und unterwiesen ist und keine andere Aufgabe hat. In der Praxis scheitert es meist an der Nachwachzeit: Nach Feierabend ist niemand mehr da, der die zwei zusätzlichen Stunden übernimmt.

Heißarbeiten

Was der Posten bei Schweiß- und Trennarbeiten tut

Die Aufgabe hat drei Phasen: vor der Arbeit, während der Arbeit und danach. Die dritte ist die wichtigste.

Vorher: Bereich und Erlaubnisschein

Der Posten stellt fest, ob der Arbeitsbereich so vorbereitet ist, wie es der Erlaubnisschein verlangt: brennbares Material entfernt oder abgedeckt, Öffnungen und Fugen verschlossen, Löschmittel bereitgestellt, Meldeweg bekannt. Fehlt etwas, wird gemeldet, bevor der Brenner angeht.

Während der Arbeit: auch dahinter und darüber

Beobachtet wird nicht nur die Funkenflugbahn, sondern die Nachbarschaft: die andere Seite der Wand, der Raum über der Decke, der Kabelkanal, der Schacht. Wärme wandert durch Bauteile, und die meisten Überraschungen entstehen dort, wo niemand hinsieht.

Der Abbruch als vereinbartes Zeichen

Wenn es qualmt, riecht oder glimmt, muss die Arbeit sofort unterbrochen werden können. Dafür gibt es ein Zeichen, das vorher abgesprochen wird – bei Lärm und Schweißschirm nützt Zurufen wenig.

Danach: die Nachwachzeit

Sie ist der eigentliche Grund für die ganze Leistung. Die meisten Entstehungsbrände zeigen sich nicht während der Arbeit, sondern Stunden danach, wenn niemand mehr im Bereich ist. Deshalb endet die Wache nicht mit dem Werkzeug, sondern nach der angeordneten Zeit – und diese Zeit steht bei uns im Angebot.

Kontrollen in der Nachwachzeit

Nachgewacht wird nicht im Stehen: In festgelegten Abständen werden die Arbeitsstelle und die angrenzenden Bereiche abgegangen, bei Bedarf auch von der Rückseite und aus dem darüberliegenden Geschoss. Jeder Umlauf wird mit Uhrzeit festgehalten.

Anlagenausfall

Wenn die Brandmeldeanlage ausfällt

Hier ersetzt die Wache eine Technik, die dauerhaft und überall gleichzeitig aufmerksam war. Das lässt sich organisieren, aber nur mit klaren Festlegungen.

Monitore einer Meldezentrale während einer Anlagenstörung

Der Umfang ist größer, als die meisten erwarten

Fällt die Anlage vollständig aus, ist die Wache in der Regel durchgehend zu stellen – Tag und Nacht, Wochenende eingeschlossen, bis zur Wiederinbetriebnahme. Eine Anlage macht keine Pause, also kann ihre Ersatzmaßnahme auch keine machen.

Bereiche, Umläufe, Meldestelle

Festzulegen sind drei Dinge: welche Bereiche betroffen sind, wie oft sie je Stunde abgegangen werden und an welche Stelle im Haus eine Feststellung geht. Ohne diese drei Angaben lässt sich weder kalkulieren noch nachweisen.

Ablösung bei mehrtägiger Störung

Zieht sich die Störung über Tage, wird aus der Wache ein Schichtdienst. Der wird von Anfang an geplant, damit nicht am dritten Tag improvisiert wird. Wir sagen vorher, wie viele Kräfte wir dafür binden können.

Abstimmung mit Errichter und Feuerwehr

Wann die Anlage wieder scharf ist, sagt Ihr Errichter; ob und in welchem Umfang die Ersatzmaßnahme verlangt wird, sagt die zuständige Stelle. Wir richten uns nach beidem und dokumentieren die Zeiten – auch den Zeitpunkt, ab dem die Wache nicht mehr nötig war.

Der Übergang zurück in den Normalbetrieb

Die Wache endet nicht mit einem Zuruf, sondern mit einer festgehaltenen Übergabe: Wer hat wann bestätigt, dass die Anlage wieder in Betrieb ist. Genau dieser Zeitpunkt wird später gebraucht – von Ihrem Versicherer oder der Behörde.

Umfang und Nachweis

Posten, Vorgabe, Nachweis – die drei Punkte, an denen Angebote auseinandergehen

Wer zwei Brandwachenangebote vergleicht, vergleicht fast immer drei verschiedene Annahmen. Diese hier sollten Sie kennen.

  • Postenzahl statt Personenzahl. Kalkuliert wird nicht danach, wie viele Handwerker arbeiten, sondern wie viele Stellen gleichzeitig beobachtet sein müssen. Wird an zwei getrennten Punkten geschweißt, sind das zwei Posten – auch dann, wenn nur ein einziger Monteur zwischen ihnen wechselt.
  • Die Nachwachzeit gehört zur bezahlten Dauer. Sie ist keine Zugabe. Wer beim Vergleich nur die Arbeitsdauer betrachtet, vergleicht zwei unterschiedliche Leistungen – und wundert sich später über die Rechnung des günstigeren Anbieters.
  • Wer den Umfang festlegt. Bauaufsicht, Feuerwehr oder der Brandschutzbeauftragte Ihres Hauses, gelegentlich auch Ihr Sachversicherer über die Vertragsbedingungen. Wir setzen um und beraten zur Umsetzung, aber wir bestimmen die Auflage nicht.
  • Was wir sagen können, ohne die Auflage zu kennen. Wie viele Kräfte wir stellen können, ab wann, in welchen Schichten und was das kostet. Nicht: wie lange nachgewacht werden muss. Diese Zahl holen Sie sich bei der Stelle, die sie verantwortet – oder wir fragen gemeinsam mit Ihnen an.
  • Der Nachweis ist Teil der Leistung. Festgehalten werden Beginn und Ende, die eingesetzten Kräfte, jeder Umlauf mit Uhrzeit, jede Feststellung und die Übergabe am Schluss. Verlangt wird dieses Blatt selten von Ihnen selbst, sondern von Versicherer oder Behörde – meist erst dann, wenn etwas passiert ist.
  • Kurzfristigkeit ist der Normalfall. Heißarbeiten werden selten vier Wochen im Voraus geplant. Rufen Sie an, sobald der Termin steht; die Nummer ist auch abends und am Wochenende besetzt. Was wir kurzfristig leisten können, sagen wir im Gespräch.

Objektarten

Wo Brandwachen typischerweise gebraucht werden

Der Anlass ist überall derselbe, der Zuschnitt nicht.

Baustelle im Bestand mit laufenden Arbeiten
  • Industrie und Werksgelände. Instandhaltung an Anlagen, Rohrleitungsarbeiten, Umbauten in Hallen – oft am Wochenende, weil die Produktion steht. Zusätzlich alle Fälle, in denen Melder für die Arbeit abgeschaltet werden müssen.
  • Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Hier ist der Anlagenausfall der häufigere Grund. Da niemand das Haus räumen kann, wird der betroffene Bereich rund um die Uhr bewacht.
  • Hotellerie und Tagungshäuser. Renovierung bei laufendem Betrieb, Arbeiten in Technikräumen, abgeschaltete Melder einzelner Etagen. Der Posten arbeitet zurückhaltend, damit Gäste nichts als Störung erleben.
  • Verwaltung, Büro und öffentliche Gebäude. Dach- und Abdichtungsarbeiten, Anpassungen an der Haustechnik, Erweiterung der Meldeanlage. Häufig genügt eine Wache für den betroffenen Abschnitt statt für das ganze Haus.
  • Handel und Logistik. Arbeiten an Regalanlagen, Toren und Kälteanlagen, Sprinklerarbeiten im Lager. Hohe Lager mit dichter Ware sind der Fall, bei dem die Nachwachzeit besonders ernst genommen wird.
  • Bau und Sanierung im Bestand. Der Dauerfall: wechselnde Arbeitsstellen, geöffnete Brandabschnitte, provisorische Trennungen. Hier planen wir die Wache über die Bauzeit und besetzen nach Tagesstand, statt jeden Tag neu zu beauftragen.

Entscheidungshilfe

Anlass und passende Form der Wache

Links der Anlass, wie er in der Auflage oder im Bauablauf steht. Rechts, was daraus folgt.

AnlassPassende FormÜbliche Dauer
Schweißen oder Trennen außerhalb der WerkstattBrandwache mit einem PostenArbeitszeit plus Nachwachzeit
Arbeiten an zwei getrennten Stellen gleichzeitigZwei PostenJe Posten getrennt gerechnet
Brandmeldeanlage vollständig abgeschaltetErsatzmaßnahme, gesamtes ObjektDurchgehend bis Wiederinbetriebnahme
Nur ein Melderbereich abgeschaltetErsatzmaßnahme für den AbschnittFür die Dauer der Abschaltung
Störung dauert mehrere TageWache im SchichtdienstMit geplanter Ablösung
Nach einem gelöschten EntstehungsbrandNachbeobachtungNach Vorgabe der Feuerwehr
Umbau im laufenden Betrieb über WochenWache über die BauzeitNach Tagesstand besetzt
Nach Arbeitsende steht das Objekt offenObjektsicherungStandzeit nach Stunden
Anlage meldet, niemand fährt hinAlarmverfolgungBereitschaft, max. 20 Minuten Anfahrt
Abends abschließen und prüfenSchließdienstFeste Zeiten

Kosten

Wovon der Preis abhängt

Eine Brandwache wird nach Zeit und Posten kalkuliert. Sechs Größen bestimmen, wie groß beides ausfällt.

  • Zahl der Posten. Die wichtigste Größe. Sie folgt aus der Zahl gleichzeitig zu beobachtender Stellen, nicht aus der Größe der Handwerkertruppe – der Punkt, an dem Ausschreibungen am häufigsten danebenliegen.
  • Dauer einschließlich Nachwachzeit. Gerechnet wird von der Vorbereitung bis zum Ende der angeordneten Nachwachzeit. Eine Arbeit von zwei Stunden kann so zu einem halben Tag werden.
  • Lage der Stunden. Nacht, Wochenende und Feiertage sind zuschlagspflichtig. Eine Heißarbeit, die sich in die Regelarbeitszeit legen lässt, ist deutlich günstiger zu bewachen als dieselbe Arbeit am Sonntagabend.
  • Umfang bei Anlagenausfall. Gesamtes Objekt oder nur ein Abschnitt, ein Umlauf je Stunde oder mehrere – das entscheidet, ob eine Kraft genügt oder mehrere gebunden sind.
  • Vorlaufzeit. Kurzfristige Besetzungen sind möglich, aber aufwendiger in der Planung. Wer den Termin früh nennt, bekommt die Wache verlässlicher und ruhiger kalkuliert.
  • Wegezeiten. Bei mehrtägigen Einsätzen fällt die Anfahrt mehrfach an. Objekte in der Nähe eines unserer drei Standorte sind deshalb im Tagessatz spürbar günstiger.

Ablauf

Von der Anfrage bis zum ersten Posten

  1. Telefonat Sie nennen Anlass, Termin und – falls vorhanden – die Auflage, die Ihnen vorliegt. Wir sagen im Gespräch, wie viele Posten daraus folgen und ab wann wir sie stellen können. Auch abends und am Wochenende erreichbar.
  2. Kostenlose Begehung Bei planbaren Arbeiten sehen wir uns die Stelle vorher an: Zugang, angrenzende Bereiche, Decken- und Wanddurchbrüche, Löschmittel, Meldeweg. Bei kurzfristigen Einsätzen geschieht das unmittelbar vor Arbeitsbeginn.
  3. Angebot binnen 24 Stunden Schriftlich, mit Postenzahl, Beginn, Arbeitsdauer und ausgewiesener Nachwachzeit, Zuschlägen und Sätzen für Verlängerung. Was nicht enthalten ist, steht ausdrücklich dabei.
  4. Abstimmung mit Ihrer verantwortlichen Stelle Vor dem Einsatz klären wir mit Ihrem Brandschutzbeauftragten oder der Bauleitung, was der Posten beobachtet, wen er wie erreicht und welches Zeichen die Arbeit unterbricht.
  5. Einsatz und Nachweis Der Posten tritt vor Beginn der Arbeit an und bleibt bis zum Ende der Nachwachzeit. Sie erhalten den Nachweis mit allen Uhrzeiten – in der Form, die Versicherer oder Behörde später verlangen können.

Arbeitsweise

Wie wir arbeiten

Eine Brandwache besteht aus Aufmerksamkeit und aus Papier. Beides muss stimmen.

  • Einweisung vor Arbeitsbeginn. Der Posten wird am Einsatzort eingewiesen: Arbeitsstelle, angrenzende Räume, Löschmittel, Fluchtwege, Meldeweg, Ansprechpartner. Das geschieht vor Arbeitsbeginn und nicht parallel dazu.
  • Eine Aufgabe je Posten. Wer beobachtet, macht nichts anderes – kein Tor, keine Pforte, keine Runde über das Gelände nebenbei. Sollen zusätzliche Aufgaben übernommen werden, ist das ein weiterer Posten und steht so im Angebot.
  • Vertretung und Ablösung eingeplant. Bei längeren Einsätzen ist die Ablösung Teil der Planung, nicht der Improvisation. Die ablösende Kraft übernimmt an der Stelle, an der die vorherige aufgehört hat, mit dokumentierter Übergabe.
  • Eine benannte Ansprechperson. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner und eine Rufnummer, die auch nachts besetzt ist. Bei mehrtägigen Einsätzen erhalten Sie den Nachweis fortlaufend und nicht erst am Ende.
  • Nachweis mit Uhrzeiten. Beginn und Ende, eingesetzte Kräfte, jeder Umlauf, jede Feststellung, der Zeitpunkt der Übergabe. Das ist die Form, in der ein Versicherer später nachfragt – und die einzige, die dann trägt.
  • Absicherung über die Bewachungshaftpflicht. Bewachungsaufträge sind über unsere Bewachungshaftpflicht bei der Allianz abgesichert: 3 Millionen Euro je Schadenfall für Personen- und Sachschäden sowie je 250.000 Euro für Abhandenkommen bewachter Sachen und für Vermögensschäden. Den Nachweis legen wir auf Anfrage vor.

Qualifikation

Qualifikation und Grenzen der Brandwache

Die Brandwache ist Bewachungstätigkeit. Was dafür verlangt ist – und wo die Aufgabe endet – ist gesetzlich geregelt.

Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK)
Mindestvoraussetzung jeder Bewachungstätigkeit: mehrtägige Unterrichtung bei der IHK mit abschließender Bescheinigung, unter anderem zu Rechtsgrundlagen, Umgang mit Menschen, Unfallverhütung und Sicherheitstechnik. Für Brandwachen auf dem Gelände des Auftraggebers ist sie die zutreffende Stufe.
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK)
Die höhere Stufe mit schriftlicher und mündlicher IHK-Prüfung, vorgeschrieben unter anderem für Türdienste im Gastgewerbe, den Schutz vor Ladendieben, Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr und für die Leitung von Bewachungen in Aufnahmeeinrichtungen sowie bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen – ebenso für Gewerbetreibende und Leitungspersonal, soweit unmittelbar mit Bewachung befasst.
Umgang mit Löschmitteln
Unsere Kräfte sind im Umgang mit bereitgestellten Handfeuerlöschern unterwiesen und greifen bei einem Entstehungsbrand ein, solange das gefahrlos möglich ist. Alles darüber hinaus – ausgedehnte Brände, Rauchbereiche, Atemschutz – ist Feuerwehraufgabe. Diese Grenze steht in der Dienstanweisung, damit sie im Ernstfall niemand neu bewerten muss.
Personalstand und Register
Über 100 Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) und mehr als 25 Mitarbeiter mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) bayernweit für uns im Einsatz. Alle sind im Bewacherregister erfasst und behördlich zuverlässigkeitsgeprüft. Der Inhaber befindet sich in der Ausbildung zum Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit.

Einsatzgebiet

Von wo wir Posten stellen

Brandwachen entstehen kurzfristig. Entscheidend ist deshalb, wie viele Kräfte in der Nähe verfügbar sind.

  • Zentrale Höslwang. Obergebertsham 2, 83129 Höslwang, 0151 74 390 315 – zuständig für den Landkreis Rosenheim und den Chiemsee-Raum.
  • Niederlassung Traunstein. Cuno-Niggl-Straße 3, 83278 Traunstein, 0175 6688884 – für den Landkreis Traunstein, Mühldorf am Inn und Altötting, also auch für die Industriestandorte im Südosten.
  • Geschäftsstelle München. Tal 44, 80331 München, rund um die Uhr unter 0800 247 365 55 – für München, den Landkreis München, Starnberg, Ebersberg und Miesbach.
  • Mehrtägige Einsätze bayernweit. Für längere Ersatzmaßnahmen stellen wir Schichten auch außerhalb dieser Räume, dann mit eigens geplanter Besetzung. Welche Orte im Chiemgau wir regelmäßig bedienen, steht auf den zwölf Ortsseiten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Brandwache

Wann ist eine Brandwache vorgeschrieben?
Vor allem in zwei Fällen: bei Heißarbeiten wie Schweißen, Trennen oder Löten außerhalb dafür eingerichteter Bereiche und beim Ausfall oder der Abschaltung einer Brandmeldeanlage. Ob und in welchem Umfang sie im Einzelfall verlangt wird, gibt die zuständige Stelle vor – Bauaufsicht, Feuerwehr oder Ihr Brandschutzbeauftragter, teils auch der Sachversicherer über die Vertragsbedingungen.
Legen Sie fest, wie lange nachgewacht werden muss?
Nein. Diese Zahl kommt von der Stelle, die die Auflage verantwortet: Bauaufsicht, Feuerwehr oder dem Brandschutzbeauftragten Ihres Hauses. Wir setzen die Vorgabe um, stellen die Posten und weisen die Zeiten nach. Wer Ihnen eine Nachwachzeit nennt, ohne die Auflage zu kennen, rät – und Sie haften am Ende für die Annahme.
Warum ist die Nachwachzeit so wichtig?
Weil die meisten Entstehungsbrände nach Arbeitsende auftreten. Wärme wandert durch Bauteile, Glut entwickelt sich in Hohlräumen, Dämmung oder Staubablagerungen und zeigt sich oft erst Stunden später – dann, wenn niemand mehr im Bereich ist. Genau diese Lücke schließt die Wache, indem sie nach dem letzten Funken weiterläuft.
Wie berechnet sich die Zahl der Posten?
Nach der Zahl der Stellen, die gleichzeitig beobachtet sein müssen, nicht nach der Zahl der arbeitenden Personen. Wird an zwei getrennten Punkten geschweißt, sind zwei Posten nötig – auch wenn nur ein Monteur zwischen ihnen wechselt. Dieser Punkt wird in Ausschreibungen regelmäßig unterschätzt und führt später zu Diskussionen.
Was passiert, wenn unsere Brandmeldeanlage ausfällt?
Dann tritt die Wache an ihre Stelle, in der Regel durchgehend bis zur Wiederinbetriebnahme – auch nachts und am Wochenende, weil eine Anlage keine Pause macht. Vereinbart werden die betroffenen Bereiche, die Zahl der Umläufe je Stunde und die Meldestelle im Haus. Bei mehrtägigen Störungen planen wir die Ablösung von Anfang an mit.
Genügt es, wenn nur der abgeschaltete Bereich bewacht wird?
Häufig ja, und das senkt den Aufwand erheblich. Ist nur ein Melderbereich abgeschaltet und meldet das übrige Haus weiter, bewacht der Posten den betroffenen Abschnitt. Welche Bereiche das genau sind, sagt Ihnen Ihr Errichter; ob die Beschränkung zulässig ist, entscheidet die Stelle, die die Ersatzmaßnahme verlangt.
Was darf Ihre Kraft tun, wenn es tatsächlich brennt?
Sie alarmiert, unterbricht die Arbeit, greift mit den bereitgestellten Handfeuerlöschern ein, solange das gefahrlos möglich ist, und weist die Feuerwehr ein. Ausgedehnte Brände, verrauchte Bereiche und Atemschutz sind Feuerwehraufgaben. Diese Grenze steht in der Dienstanweisung, damit sie im Ernstfall niemand neu bewerten muss.
Was ist der Unterschied zwischen Brandwache und Alarmverfolgung?
Die Brandwache ist geplante Präsenz während eines Zustands: Sie steht im Kalender, weil gearbeitet wird oder eine Anlage außer Betrieb ist, und läuft die vereinbarte Dauer. Die Alarmverfolgung ist eine Reaktion auf ein Ereignis – sie beginnt erst nach einer Auslösung, mit Anfahrt und Nachschau, und endet mit dem Befund. Anwesenheit gegen Anfahrt.
Können wir den Posten nicht selbst stellen?
Grundsätzlich ja, wenn die Person geeignet, unterwiesen und währenddessen von anderen Aufgaben freigestellt ist. In der Praxis scheitert es meist an der Nachwachzeit: Nach Feierabend ist niemand mehr da, der die zusätzlichen Stunden übernimmt. Genau dafür wird die Brandwache am häufigsten extern bestellt.
Was kostet eine Brandwache?
Kalkuliert wird nach Posten und Zeit. Den Preis bestimmen die Zahl der Posten, die Dauer einschließlich Nachwachzeit, die Lage der Stunden, der Umfang bei Anlagenausfall, die Vorlaufzeit und die Wegezeiten bei mehrtägigen Einsätzen. Sie erhalten binnen 24 Stunden ein schriftliches Angebot, in dem Postenzahl und Nachwachzeit ausdrücklich ausgewiesen sind.

Nächster Schritt

Termin steht? Rufen Sie an

Nennen Sie uns Anlass, Termin und die Auflage, die Ihnen vorliegt – wir sagen Ihnen, wie viele Posten daraus folgen und ab wann wir sie stellen können. Die Begehung kostet nichts, das Angebot mit ausgewiesener Nachwachzeit liegt binnen 24 Stunden vor.

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