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Alarmverfolgung und Intervention · bayernweit

Alarmverfolgung

Eine Meldeanlage stellt fest, dass etwas geschehen ist – was geschehen ist, sagt sie nicht. Diesen Teil übernimmt die Alarmverfolgung: anfahren, nachsehen, den Befund festhalten, Einsatzkräfte einweisen. Im Chiemgau sind wir in höchstens 20 Minuten am Objekt. Angebot binnen 24 Stunden nach kostenloser Begehung.

  • Höchstens 20 Minuten bis zum Objekt im Chiemgau, gerechnet ab Eingang der Meldung
  • Drei Befundlagen, drei vorher festgelegte Reaktionen – keine Entscheidung im Dunkeln
  • Fehlalarmkosten werden im Angebot geregelt, nicht in der ersten Rechnung
  • Über 100 Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) und mehr als 25 Mitarbeiter mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) bayernweit für uns im Einsatz
  • Bewachungshaftpflicht über die Allianz: 3 Mio. € je Schadenfall
Sicherheitsmitarbeiter bei der Nachschau an einem Objekt in der Nacht

Kurz beantwortet

Was nach der Auslösung passiert

Alarmverfolgung ist alles, was der Auslösung folgt. Die Meldung erreicht uns, eine Kraft fährt an, sieht sich das Objekt zuerst von außen und dann im vereinbarten Umfang von innen an, hält fest, was sie vorfindet, und verständigt bei einem echten Ereignis Polizei oder Feuerwehr. Am Ende steht ein Interventionsbericht als Zeitleiste. Im Chiemgau vergehen dabei höchstens 20 Minuten zwischen Meldungseingang und Ankunft.

Ohne diesen Teil bleibt eine Anlage ein Geräusch. Eine Sirene vertreibt niemanden zuverlässig, eine Meldung auf ein Mobiltelefon erreicht Sie im Urlaub oder um vier Uhr früh im Schlaf, und die Polizei fährt nicht zu jeder Auslösung. Erst wenn jemand hinfährt, entsteht aus der Meldung eine Information: Ist etwas passiert, was ist passiert, und was muss jetzt geschehen. Technik erkennt – reagieren muss ein Mensch.

Die Nummer ist rund um die Uhr besetzt, auch an Wochenenden und Feiertagen. Wir sehen uns Ihr Objekt bei Dunkelheit an, weil es im Ereignisfall so aussieht, und legen Ihnen binnen 24 Stunden ein schriftliches Angebot vor. Die Begehung kostet nichts.

Leistungen

Wofür Alarmverfolgung bestellt wird

Der Auslöser bestimmt, was zu tun ist. Deshalb wird für jede Meldungsart vorher ein eigener Ablauf hinterlegt.

Monitorwand einer Leitstelle mit eingehenden Meldungen

Intervention nach Einbruchmeldung

Der Regelfall. Angefahren wird jede Auslösung, auch die vierte in derselben Woche. Geprüft werden Zaun, Zufahrten, Tore, Fenster und Türen auf Aufbruchspuren, danach folgt der vereinbarte Innenweg. Bei Aufbruchspuren wird nichts verändert und die Polizei verständigt.

Intervention nach Brandmeldung

Hier zählt eine andere Aufgabe: nicht selbst prüfen, sondern die Feuerwehr an die richtige Stelle bringen. Unsere Kraft öffnet die Zufahrt, hält sie frei, übergibt Kenntnisse zum Objekt und weist ein. Der Innenweg entfällt, solange die Lage unklar ist.

Technik- und Störmeldungen

Ausfall der Kälteanlage, Wassermelder im Keller, Netzausfall: Meldungen ohne Straftat, die dennoch Schaden verursachen, wenn niemand nachsieht. Geprüft wird nach Sichtliste, verständigt Ihre Rufbereitschaft.

Objektsicherung im Anschluss

Lässt sich das Objekt nach dem Ereignis nicht mehr verschließen, endet die Nachschau nicht mit dem Bericht. Die Kraft bleibt im vereinbarten Rahmen vor Ort, bis eine Notverschließung oder eine Reparatur greift – die Stunden danach sind erfahrungsgemäß die gefährlichsten.

Anschluss an eine Notruf- und Serviceleitstelle

Ist Ihre Anlage auf eine Leitstelle aufgeschaltet, arbeiten wir als deren Interventionskraft: Die Leitstelle nimmt die Meldung entgegen, führt die vereinbarte Verifikation durch und beauftragt uns. Besteht keine Aufschaltung, kann die Meldung auch unmittelbar bei uns eingehen.

Abgrenzung

Intervention, Brandwache, Revier, Leitstelle – wer was tut

Diese Begriffe werden in Angeboten oft vermischt. Sie unterscheiden sich nach dem Anlass und danach, wer die Entscheidung trägt.

Alarmverfolgung gegen Brandwache
Der klarste Unterschied im Programm: Die Alarmverfolgung ist eine Reaktion auf ein Ereignis – sie beginnt, weil etwas ausgelöst hat, und endet mit dem Befund. Die Brandwache ist eine geplante Präsenz während eines Zustands: Sie ist vorher terminiert, weil geschweißt wird oder eine Brandmeldeanlage ausfällt, und läuft, ob etwas geschieht oder nicht.
Alarmverfolgung gegen Objektschutz
Objektschutz hält ein Objekt über eine Zeitspanne besetzt oder fährt es planmäßig an. Alarmverfolgung hält nichts besetzt, sondern etwas bereit. Sie kostet deshalb wenig, solange nichts passiert – und ist die Form, mit der die meisten Betriebe anfangen.
Alarmverfolgung gegen Revier- und Streifendienst
Der Revierdienst kommt nach Plan, unabhängig von jeder Meldung; die Intervention kommt genau dann, wenn gemeldet wurde. Beides ergänzt sich gut – zwei planmäßige Anfahrten in der Nacht senken die Zahl der Auslösungen oft von selbst.
Alarmverfolgung gegen Notruf- und Serviceleitstelle
Die Leitstelle nimmt entgegen, bewertet und alarmiert – sie fährt nicht. Wir fahren, sehen nach und entscheiden vor Ort im vereinbarten Rahmen. Beide Rollen sind nötig; sie ersetzen einander nicht. Wo keine Aufschaltung besteht, klären wir im Erstgespräch, welcher Weg für Ihre Anlage sinnvoll ist.
Alarmverfolgung gegen polizeiliche Aufgaben
Unsere Kräfte sichern, dokumentieren und verständigen. Sie ermitteln nicht, sie verfolgen niemanden über das Gelände hinaus, und sie haben keine Befugnisse über Hausrecht, Notwehr und das Festhalterecht bei frischer Tat hinaus. Wer im Angebot mehr verspricht, weckt eine Erwartung, die im Ernstfall nicht trägt.

Ereignisablauf

Die sechs Schritte einer Intervention

Jeder Schritt hat eine feste Reihenfolge und einen Zeitstempel. Nur so lässt sich hinterher beurteilen, ob die Zusage gehalten wurde.

1. Meldungseingang

Die Uhr startet mit dem Eingang der Meldung bei uns oder bei der beauftragenden Leitstelle – nicht mit der Abfahrt. Jede andere Festlegung wäre nicht überprüfbar. Der Eingang wird protokolliert und erscheint später als erste Zeile im Bericht.

2. Anfahrt

Für den Chiemgau sagen wir höchstens 20 Minuten zu. Diese Zusage entsteht aus der Einsatzplanung: Wir teilen Kräfte ein, die in der Nähe des Objekts wohnen oder unterwegs sind. Sie entsteht nicht aus der Fahrweise – das wäre eine Zusage auf Kosten Dritter.

3. Nachschau von außen

Zuerst wird die Hülle des Objekts abgegangen: Zaun, Zufahrten, Tore, Fassade, Fenster, Türen, abgestellte Fahrzeuge, Spuren im Umfeld. Wer sofort hineingeht, verliert genau die Beobachtung, die später erklärt, wie jemand auf das Gelände gekommen ist.

4. Nachschau von innen

Erst danach folgt der Innenweg im vorher vereinbarten Umfang: welche Räume, in welcher Reihenfolge, was dort angesehen wird. Räume, die ausdrücklich ausgenommen sind – Labore, Produktionsbereiche, Datenräume –, bleiben ausgenommen, auch wenn die Meldung von dort kam.

5. Befund und Verständigung

Der Befund entscheidet, was folgt. Bei einem echten Ereignis wird sofort verständigt, die Zufahrt freigehalten und eingewiesen. Bei technischen Ursachen geht die Meldung an Ihre Rufbereitschaft. Wer wann angerufen wird, steht vorher im Meldeplan und wird nicht vor Ort erwogen.

6. Interventionsbericht

Der Bericht ist eine Zeitleiste: Eingang, Abfahrt, Ankunft, Außen- und Innenrunde, Befund, Verständigung, Eintreffen der Einsatzkräfte, Abfahrt. Bei einem echten Ereignis kommen Fotos und eine Vorfallsmeldung hinzu – in der Form, die Versicherer verlangen können.

Befundlagen

Drei mögliche Lagen – und was jeweils folgt

Mehr als diese drei Fälle gibt es nicht. Für jeden ist vorher entschieden, was geschieht; das ist der eigentliche Wert einer Interventionsvereinbarung.

Aufbruchspuren an einer Tür werden bei der Nachschau festgestellt

Nichts feststellbar

Der häufigste Fall. Keine Spuren, keine Beschädigung, niemand vor Ort. Das Objekt wird wieder verschlossen und die Bereitschaft fortgesetzt. Im Bericht steht trotzdem alles: was geprüft wurde und was nicht auffiel. Denn auch ein Nullbefund ist eine Aussage – vor allem, wenn er sich am selben Melder wiederholt.

Schaden ohne Täter

Aufgebrochene Tür, eingeschlagene Scheibe, aufgeschnittener Zaun, aber niemand mehr da. Dann wird nichts verändert, die Polizei verständigt und der Zustand fotografiert. Anschließend beginnt die zweite Frage, die häufig unterschätzt wird: Wer sichert das Objekt in den Stunden bis zur Reparatur?

Täter noch vor Ort

Der seltenste und der ernsteste Fall. Hier gilt Abstand halten, sofort die Polizei rufen, beobachten und Wahrnehmungen weitergeben – Zahl der Personen, Fahrzeug, Fluchtrichtung. Keine Verfolgung, kein Zugriff über das gesetzliche Festhalterecht hinaus. Nicht aus Zurückhaltung, sondern weil das die einzige Handlungsweise ist, die niemanden gefährdet.

Wenn die Tür nicht mehr schließt

Damit endet die Nachschau und beginnt Bewachung. Vorher vereinbart wird, wie lange unsere Kraft ohne Rückfrage bleibt, wer den Handwerker oder Notdienst ruft und ab welcher Stunde diese Standzeit gesondert abgerechnet wird. Wird das erst nachts geklärt, kostet es Zeit, in der das Objekt offen steht.

Fehlalarme

Fehlalarme sind eine Vertragsfrage, keine Überraschung

Die meisten Auslösungen sind keine Einbrüche. Wer das erst nach der ersten Rechnung bespricht, verhandelt zum ungünstigsten Zeitpunkt.

Melder einer Einbruchmeldeanlage an der Decke eines Betriebsraums
  • Angefahren wird trotzdem. Eine Meldung, die man vom Schreibtisch aus als Fehlalarm einstuft, ist keine Feststellung, sondern eine Vermutung. Deshalb fahren wir zu jeder Auslösung – die Bewertung entsteht am Objekt und nicht vorher.
  • Was im Angebot geregelt wird. Ob Einsatzfahrten in der Bereitschaft enthalten sind, ab welcher Zahl sie gesondert berechnet werden und was bei erkennbaren Anlagenfehlern gilt. Diese drei Punkte stehen bei uns schriftlich im Angebot, bevor die erste Nacht beginnt.
  • Die typischen Ursachen. Bewegte Werbebanner und Pflanzen im Erfassungsbereich, Spinnen und Nager vor Meldern, Zugluft an Türkontakten, entladene Funkmelder, Gewitter, falsch geschärfte Bereiche nach Schichtende. Keine davon ist geheimnisvoll, alle sind abstellbar.
  • Rückmeldung statt Abrechnung. Häufen sich Auslösungen an einem Punkt, melden wir die erkennbare Ursache zurück. Eine abgestellte Ursache ist auf Dauer billiger als jede faire Abrechnungsregel.
  • Die Rolle der Leitstelle. Wo eine Aufschaltung besteht, kann die Leitstelle vor der Beauftragung eine Verifikation vornehmen – etwa durch Rückruf oder durch Zwei-Melder-Abhängigkeit. Das reduziert unnötige Anfahrten, ersetzt aber keine Nachschau, wenn die Verifikation nichts ergibt.
  • Behördliche Folgen im Blick behalten. Rücken Polizei oder Feuerwehr regelmäßig mit an, kann das für den Betreiber weitere Folgen haben. Auch deshalb gehört die Ursachenmeldung zur Leistung.

Objektarten

Für welche Objekte Alarmverfolgung passt

Gemeinsam ist ihnen, dass eine Anlage meldet und niemand in der Nähe ist, der nachsehen könnte.

  • Industrie und Werksgelände. Große Flächen, viele Meldergruppen, nachts unbesetzt. Häufig kombiniert mit Werkschutz in den Randzeiten, damit die Intervention nur die Stunden abdecken muss, in denen wirklich niemand da ist.
  • Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Hier meldet meist die Technik: Kälte, Notstrom, Wassereintritt, Türüberwachung an sensiblen Bereichen. Die Nachschau muss wissen, welche Meldung sofort die Rufbereitschaft weckt und welche bis zum Morgen liegen bleiben darf.
  • Hotellerie und Tagungshäuser. Auslösungen nach Veranstaltungsende, geöffnete Fluchttüren, Küchen- und Technikbereiche. Der Ablauf wird so gelegt, dass Gäste nichts mitbekommen.
  • Verwaltung, Büro und Praxen. Häuser mit mehreren Nutzern und einem einzigen gemeinsamen Meldebereich. Wichtig ist die Zuordnung: Wer wird bei welchem Bereich verständigt – der Eigentümer, die Verwaltung oder der betroffene Mieter.
  • Handel und Logistik. Rampentore, Lagerbereiche, Kühlanlagen, Fahrzeugflächen. Bei mehreren Filialen lohnt eine gemeinsame Bereitschaft für alle Adressen.
  • Bau und technische Anlagen im Freien. Baustellen mit mobiler Technik, Photovoltaikflächen, Umspannstationen, Funkstandorte – dort ist niemand in Rufweite, eine Meldung ohne Anfahrt bleibt folgenlos.

Entscheidungshilfe

Meldung und passende Reaktion

Links, was Ihre Anlage meldet. Rechts, was daraufhin geschieht und in welcher Form es beauftragt wird.

Was gemeldet wirdWas daraufhin geschiehtBeauftragte Form
Einbruchmeldung nachtsAnfahrt, Nachschau außen und innen, BefundBereitschaft, max. 20 Minuten
BrandmeldungAnfahrt, Zufahrt freihalten, Feuerwehr einweisenBereitschaft rund um die Uhr
Überfalltaste am EmpfangSofortverständigung der Polizei, AnfahrtBereitschaft mit Sonderablauf
Technik- oder StörmeldungSichtprüfung, Meldung an RufbereitschaftBereitschaft, Einsatz nach Aufwand
Tür nach dem Ereignis nicht verschließbarBewachung bis zur InstandsetzungStandzeit nach Stunden
Mehrere Auslösungen in einer NachtJede Meldung wird angefahrenIn der Bereitschaft eingeplant
Auslösungen häufen sich über WochenUrsachenmeldung an Sie und Ihren ErrichterAuswertung je Abrechnungszeitraum
Geplante SchweißarbeitenBrandwache statt InterventionArbeitszeit plus Nachwachzeit
Anlage wird für Wartung abgeschaltetBrandwache oder ErsatzbewachungFür die Dauer der Abschaltung
Keine Anlage vorhanden, aber Sorge um das ObjektKontrollgang statt InterventionPlanmäßige Anfahrten

Kosten

Wovon der Preis abhängt

Alarmverfolgung hat zwei Bestandteile: das Bereithalten und das tatsächliche Ausrücken. Sechs Größen bestimmen ihr Verhältnis.

  • Umfang der Bereitschaft. Nur nachts und am Wochenende oder durchgehend – das ist der Grundbetrag, der auch anfällt, wenn ein Jahr lang nichts passiert. Genau dafür wird er gezahlt.
  • Erwartete Zahl der Ausrückungen. Ein Objekt mit stabiler Anlage kostet im Jahr ein Vielfaches weniger als eines, das wöchentlich meldet. Wie viele Fahrten enthalten sind, steht im Angebot.
  • Entfernung und Lage. Die Interventionszusage muss aus der Einsatzplanung heraus haltbar sein. Ein Objekt weit ab von unseren Standorten erfordert eine eigens vorgehaltene Kraft – das schlägt sich in der Bereitschaft nieder.
  • Umfang der Nachschau. Nur außen, außen und innen oder mit zusätzlicher Prüfliste für Technik: Das verändert die Zeit am Objekt je Einsatz erheblich.
  • Standzeiten nach einem Ereignis. Bleibt die Kraft bis zur Notverschließung, wird das nach Stunden abgerechnet. Wie lange sie ohne Rückfrage bleiben darf, gehört zu den Punkten, die vorher entschieden werden.
  • Zahl der Objekte. Mehrere Standorte in einer Region teilen sich dieselbe Bereitschaft. Das senkt den Bereitschaftsanteil je Objekt spürbar, ohne die Zusage zu verwässern.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur ersten Bereitschaft

  1. Telefonat Sie nennen Anlagenart, Aufschaltung und die Frage, wer bisher nachsieht. Wir sagen im Gespräch, ob Bereitschaft, Kontrollgang oder eine Kombination passt. Die Nummer ist rund um die Uhr besetzt.
  2. Begehung bei Dunkelheit Wir sehen Zufahrt, Beleuchtung, Außenhülle, Zugänge, Melderlage und den Innenweg an – so, wie eine Kraft das Objekt nachts vorfindet. Für die Begehung berechnen wir nichts.
  3. Angebot binnen 24 Stunden Schriftlich und getrennt nach Bereitschaft und Einsatz, mit Fehlalarmregelung, Standzeitsätzen und dem Umfang der Nachschau. Was nicht enthalten ist, steht ausdrücklich dabei.
  4. Meldeplan festlegen Vor der ersten Nacht wird bestimmt, welcher Befund welche Verständigung auslöst, in welcher Reihenfolge angerufen wird, ab wann ohne Rückfrage alarmiert wird und wer nachts über eine Standzeit entscheidet.
  5. Probeanfahrt und Beginn Die eingeteilten Kräfte fahren das Objekt einmal im Dunkeln an und gehen den Weg ab. Erst danach beginnt die Bereitschaft – mit benannter Ansprechperson und einer Nummer, die nachts dieselbe ist wie tagsüber.

Arbeitsweise

Wie wir arbeiten

Eine Interventionszusage ist zunächst nur eine Zahl. Diese sechs Punkte machen sie überprüfbar.

  • Einweisung am Objekt bei Dunkelheit. Jede Kraft war vor ihrem ersten Bereitschaftsdienst am Objekt und kennt Zufahrt, Schlüsselweg und Innenweg. Das gilt auch für Vertretungen.
  • Schriftlicher Ablauf statt Ermessen. Welche Räume betreten werden, welche ausgenommen sind und wer wann verständigt wird, steht vor dem ersten Einsatz fest. Nachts entstehen sonst Lücken, die sich später nicht schließen lassen.
  • Die Zusage gilt auch beim zweiten Anruf. Ein Gewitter erzeugt selten nur eine Meldung. Die Bereitschaft ist deshalb so geplant, dass die dritte Fahrt einer Nacht so bedient wird wie die erste.
  • Eine benannte Ansprechperson. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner und eine Rufnummer, die nachts und am Wochenende besetzt ist. Nach jedem Einsatz wissen Sie, wer gefahren ist und was er vorgefunden hat.
  • Bericht als Zeitleiste. Jeder Einsatz wird mit Zeitstempeln dokumentiert, bei einem echten Ereignis mit Fotos und gesonderter Vorfallsmeldung. Das ist die Form, in der eine Versicherung später nachfragt.
  • Absicherung über die Bewachungshaftpflicht. Über die Allianz sind 3 Millionen Euro je Schadenfall für Personen- und Sachschäden gedeckt, dazu je 250.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und für Vermögensschäden. Den Nachweis legen wir auf Anfrage vor.

Qualifikation

Qualifikation und Befugnisse im Ereignisfall

Bei der Intervention fallen zwei Fragen zusammen: Was darf die Kraft können müssen – und was darf sie überhaupt tun?

Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK)
Mindestvoraussetzung jeder Bewachungstätigkeit, erworben in einer mehrtägigen Unterrichtung bei der IHK. Für die Nachschau auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers und für Kontrollgänge dort ist sie die zutreffende Stufe.
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK)
Die höhere Stufe mit schriftlicher und mündlicher Prüfung. Vorgeschrieben ist sie unter anderem bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, beim Schutz vor Ladendieben, bei Türdiensten im Gastgewerbe und für die Leitung von Bewachungen in Aufnahmeeinrichtungen sowie bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Mit ihr besetzen wir die Einsatzleitung, die nachts Entscheidungen trägt.
Was die Kraft vor Ort darf
Sie handelt aus dem Hausrecht, das Sie ihr übertragen, aus Notwehr und Nothilfe sowie aus dem Festhalterecht bei frischer Tat. Eine Ermittlungsbefugnis besteht nicht. Ihre Aufgaben sind sichern, dokumentieren und verständigen – danach übernehmen die Einsatzkräfte, die sie einweist.
Personalstand und Register
Über 100 Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) und mehr als 25 Mitarbeiter mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) bayernweit für uns im Einsatz. Alle sind im Bewacherregister erfasst und behördlich zuverlässigkeitsgeprüft. Der Inhaber befindet sich in der Ausbildung zum Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit.

Einsatzgebiet

Wo die 20 Minuten gelten – und wie wir außerhalb planen

Eine Interventionszeit ist eine Frage des Startpunkts. Deshalb hängt sie daran, von welchem unserer Standorte aus geplant wird.

  • Chiemgau: die 20-Minuten-Zusage. Im Chiemgau sagen wir höchstens 20 Minuten bis zum Objekt zu, gerechnet ab Meldungseingang. Getragen wird das von der Zentrale Höslwang, Obergebertsham 2, 83129 Höslwang, 0151 74 390 315.
  • Landkreis Traunstein und Chemiedreieck. Aus der Niederlassung Traunstein, Cuno-Niggl-Straße 3, 83278 Traunstein, 0175 6688884, werden der Landkreis Traunstein sowie Mühldorf am Inn und Altötting bedient.
  • München und der Süden. Für München, den Landkreis München, Starnberg, Ebersberg und Miesbach plant die Geschäftsstelle München, Tal 44, 80331 München, rund um die Uhr erreichbar unter 0800 247 365 55.
  • Außerhalb dieser Räume. Auch dort übernehmen wir Bereitschaften, dann aber mit einer für Ihr Objekt gesondert berechneten Interventionszeit statt einer Zahl, die nur gut klingt. Die Orte im Chiemgau stehen auf den zwölf Ortsseiten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Alarmverfolgung

Wie schnell sind Sie nach einer Auslösung am Objekt?
Im Chiemgau in höchstens 20 Minuten, gerechnet ab dem Eingang der Meldung und nicht ab der Abfahrt. Getragen wird die Zusage von der Einsatzplanung: Wir teilen Kräfte ein, die in der Nähe wohnen oder unterwegs sind. Außerhalb des Chiemgaus berechnen wir die Zeit für Ihr Objekt gesondert, statt eine gefällige Zahl zu nennen.
Was genau wird bei der Nachschau geprüft?
Zuerst die Hülle des Objekts: Zaun, Zufahrten, Tore, Fassade, Fenster, Türen, Spuren und ungewöhnlich abgestellte Fahrzeuge. Danach folgt der Innenweg im vorher vereinbarten Umfang – welche Räume, in welcher Reihenfolge, was dort angesehen wird. Ausgenommene Bereiche wie Labore oder Datenräume bleiben ausgenommen, auch wenn die Meldung von dort kam.
Welche Ergebnisse sind möglich und was folgt jeweils?
Drei Lagen: nichts feststellbar, Schaden ohne Täter, oder Täter noch vor Ort. Im ersten Fall wird verschlossen und die Bereitschaft fortgesetzt. Im zweiten wird nichts verändert, fotografiert und die Polizei verständigt. Im dritten gilt Abstand halten, sofort die Polizei rufen und beobachten – ohne Verfolgung und ohne Zugriff über das Festhalterecht hinaus.
Was passiert, wenn die Tür nach einem Einbruch nicht mehr schließt?
Dann endet die Nachschau und es beginnt Bewachung. Die Kraft bleibt im vereinbarten Rahmen vor Ort, bis eine Notverschließung oder Reparatur greift. Vorher geregelt wird, wie lange sie ohne Rückfrage bleibt, wer den Notdienst ruft und ab welcher Stunde die Standzeit gesondert abgerechnet wird. Nachts um drei ist das keine gute Zeit für solche Entscheidungen.
Wer zahlt, wenn die Anlage einen Fehlalarm auslöst?
Das steht im Angebot, nicht in der ersten Rechnung. Geregelt wird, ob Einsatzfahrten in der Bereitschaft enthalten sind, ab welcher Zahl sie gesondert berechnet werden und was bei erkennbaren Anlagenfehlern gilt. Zusätzlich melden wir wiederkehrende Ursachen zurück, damit Ihr Errichter sie beheben kann – das ist auf Dauer billiger als jede Abrechnungsregel.
Fahren Sie auch dann, wenn ein Fehlalarm wahrscheinlich ist?
Ja, jede Auslösung wird angefahren. Eine vom Schreibtisch aus getroffene Einschätzung ist eine Vermutung und keine Feststellung – und der eine Fall, in dem die Vermutung falsch ist, ist genau der, für den die Bereitschaft besteht. Die Bewertung entsteht am Objekt, nicht vorher am Telefon.
Brauchen wir dafür eine Notruf- und Serviceleitstelle?
Nicht zwingend. Ist Ihre Anlage aufgeschaltet, beauftragt die Leitstelle uns nach ihrer Verifikation als Interventionskraft. Besteht keine Aufschaltung, kann die Meldung unmittelbar bei uns eingehen. Die Leitstelle nimmt entgegen, bewertet und alarmiert; sie fährt nicht. Welcher Weg für Ihre Anlage sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch.
Was ist der Unterschied zwischen Alarmverfolgung und Brandwache?
Der Anlass. Alarmverfolgung ist eine Reaktion auf ein Ereignis: Sie beginnt, weil eine Anlage ausgelöst hat, und endet mit dem Befund. Eine Brandwache ist geplante Präsenz während eines Zustands – sie wird terminiert, weil geschweißt wird oder eine Brandmeldeanlage ausfällt, und läuft für die vereinbarte Dauer, ob etwas geschieht oder nicht.
Reicht eine Alarmanlage nicht aus?
Eine Anlage erkennt, sie handelt nicht. Eine Sirene vertreibt niemanden zuverlässig, eine Meldung aufs Mobiltelefon erreicht Sie im Urlaub oder nachts im Schlaf, und die Polizei rückt nicht zu jeder Auslösung aus. Ohne jemanden, der hinfährt, bleibt die Meldung ein Geräusch. Erst die Nachschau macht daraus eine Information, mit der sich etwas anfangen lässt.
Was kostet Alarmverfolgung?
Sie hat zwei Bestandteile: das Bereithalten und das Ausrücken. Den Preis bestimmen Umfang der Bereitschaft, erwartete Zahl der Ausrückungen, Entfernung zum nächsten Standort, Umfang der Nachschau, Standzeiten nach einem Ereignis und die Zahl der Objekte. Nach der kostenlosen Begehung bei Dunkelheit erhalten Sie binnen 24 Stunden ein Angebot, getrennt nach Bereitschaft und Einsatz.

Nächster Schritt

Objekt bei Dunkelheit ansehen

Zeigen Sie uns Ihr Objekt so, wie eine Kraft es nachts vorfindet. Für die Begehung berechnen wir nichts; binnen 24 Stunden erhalten Sie ein Angebot, getrennt nach Bereitschaft und Einsatz, mit Fehlalarmregelung und Standzeitsätzen.

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