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Detektei · Bayern · eigene Ermittler vor Ort

Detektei Bayern

Die meisten Detekteien, die für bayerische Orte werben, haben dort kein Büro. Sie führen Einsatzort-Listen und fahren im Bedarfsfall von weit her an. Wir sitzen in Höslwang, Traunstein und München – und schreiben Berichte, die vor Gericht Bestand haben.

  • Ermittler mit Sachkundeprüfung nach § 34a GewO und Erfahrung aus dem Bewachungsgewerbe
  • Berichte mit Zeitleiste, Lichtbildern und Zeugenaussage – für Gericht und Anwalt verwertbar
  • Rechtsrahmen vorab geklärt: Was zulässig ist, sagen wir vor dem Auftrag, nicht danach
  • Festes Stundenhonorar, Kostenrahmen vor Beginn schriftlich
Ermittler der Bayerischen Sicherheitsgesellschaft bei einer verdeckten Beobachtung

Für Unternehmen

Wirtschaftsermittlungen

Wenn im Betrieb etwas nicht stimmt, hilft kein Verdacht, sondern ein belastbarer Nachweis. Vorher besprechen wir, was arbeits- und datenschutzrechtlich zulässig ist.

Ermittler der BSG24 bei der verdeckten Beobachtung in Bayern

Lohnfortzahlung und Krankschreibung

Der begründete Verdacht auf vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist einer der häufigsten Aufträge. Entscheidend ist die Dokumentation der Tätigkeiten während der Krankschreibung – sauber erhoben, damit sie im Kündigungsschutzverfahren trägt.

Arbeitszeit- und Spesenbetrug

Nicht geleistete Außendienstzeiten, private Fahrten auf Firmenkosten, doppelt abgerechnete Übernachtungen. Wir dokumentieren den tatsächlichen Ablauf über mehrere Tage.

Mitarbeiterdiebstahl und Schwund

Inventurdifferenzen im Handel, Materialabfluss aus Lager und Werkstatt, Warenausgang ohne Beleg. Häufig kombiniert mit einem verdeckten Testeinkauf.

Konkurrenzverstöße und Know-how-Abfluss

Nebentätigkeit für den Wettbewerb, Abwerbung, Mitnahme von Kundendaten. Besonders relevant im Technologieumfeld – Oberpfaffenhofen, Gilching, das Chemiedreieck um Burghausen.

Baustellen und Materialschwund

Wer holt nachts das Kupfer, wer lädt Material auf einen fremden Transporter? Wir kombinieren Observation mit Baustellenbewachung, wenn der Schaden weiterläuft.

Gastronomie und Hotellerie

Kassenmanipulation, Wareneingangsschwund, nicht gebuchte Umsätze. In den Tourismusregionen am Tegernsee, Chiemsee und Starnberger See ein wiederkehrendes Thema.

Für Privatpersonen

Private Ermittlungen

Wir arbeiten hier besonders zurückhaltend. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen ehrlich, ob eine Ermittlung Ihnen tatsächlich weiterhilft – oder ob Sie das Geld besser in einen Anwalt stecken.

Unterhalt und Sorgerecht

Verschwiegene Einkünfte, unzutreffende Wohnverhältnisse, tatsächliche Betreuungszeiten. Für das familiengerichtliche Verfahren zählt eine nachvollziehbare Dokumentation, keine Behauptung.

Partnerschaft

Ein häufiges Anliegen – und eines, bei dem wir oft zum Gespräch statt zur Observation raten. Wenn Sie es dennoch wissen wollen, erledigen wir es diskret und ohne Wertung.

Mietverhältnisse

Unerlaubte Untervermietung, Zweckentfremdung als Ferienwohnung, vorgetäuschter Eigenbedarf, Mietnomaden. In München und den Seengemeinden besonders häufig.

Nachbarschaft und Grundstück

Beweissicherung bei Grenzverletzungen, wiederkehrenden Sachbeschädigungen oder Streit um Ufer- und Wegerechte.

Stalking und Belästigung

Dokumentation von Vorfällen für Anzeige und Gewaltschutzantrag. Bei akuter Gefahr kombinieren wir das mit Personenschutz.

Vermisste und Anschriftenermittlung

Suche nach Angehörigen, Schuldnern oder Erben – im Rahmen dessen, was das Datenschutzrecht zulässt.

Rechtsrahmen

Was zulässig ist – und was nicht

Eine Ermittlung, die vor Gericht scheitert, ist teurer als keine. Deshalb klären wir den Rahmen vor dem ersten Einsatztag.

  • Berechtigtes Interesse ist die Voraussetzung. Ohne konkreten, darlegbaren Anlass darf niemand observiert werden. Wir lassen uns den Sachverhalt schildern und halten ihn schriftlich fest – das ist zugleich Ihr Nachweis, dass die Ermittlung begründet war.
  • Öffentlicher Raum ja, Privatsphäre nein. Beobachtung von öffentlich zugänglichen Flächen aus ist zulässig. Kameras in Wohnungen, das Anbringen von Peilsendern an fremden Fahrzeugen oder das Abhören von Gesprächen sind es nicht – und wir machen es auch nicht.
  • Verhältnismäßigkeit begrenzt die Dauer. Eine Observation läuft so lange, wie sie zur Klärung nötig ist, und nicht länger. Ergibt sich nach zwei Tagen nichts, sagen wir das – statt weiter Stunden zu schreiben.
  • Der Betriebsrat sitzt mit am Tisch. Bei Ermittlungen gegen Beschäftigte sind Mitbestimmungsrechte zu beachten. Wir weisen darauf hin und stimmen uns mit Ihrer Personalabteilung und Ihrem Anwalt ab.
  • Der Bericht muss den Weg zum Beweis zeigen. Zeitleiste, Standorte, Lichtbilder mit Zeitstempel, Namen der eingesetzten Ermittler. Auf Wunsch stehen unsere Ermittler als Zeugen zur Verfügung.
  • Kosten können erstattungsfähig sein. Bei begründetem Verdacht und nachgewiesener Pflichtverletzung sind Detektivkosten unter Umständen vom Gegner zu erstatten. Ob das in Ihrem Fall greift, beurteilt Ihr Anwalt – wir liefern die Grundlage dafür.

Vor Ort

Wo wir ermitteln

Kurze Wege sind bei Observationen kein Komfort, sondern ein Qualitätsmerkmal: Wer nicht erst zwei Stunden anfahren muss, ist da, wenn etwas passiert.

Beobachtung einer Freifläche aus erhöhter Position in Oberbayern

München und Landkreis

Wirtschaftsermittlungen, Mietrecht, Zweckentfremdung. Von der Geschäftsstelle Tal 44 aus in Minuten in der Innenstadt.

Rosenheim, Wasserburg, Bad Aibling

Von der Zentrale Höslwang aus das Kerngebiet: Handel, Handwerk, Baustellen. Siehe auch Sicherheitsdienst Rosenheim.

Traunstein, Chiemgau, Berchtesgadener Land

Gastronomie, Hotellerie, Baubetriebe. Eigene Niederlassung in Traunstein – Details unter Detektei Traunstein.

Mühldorf und Altötting

Industrie und Logistik rund um das Chemiedreieck. Themen: Werkschutzverstöße, Materialabfluss, Konkurrenzverstöße.

Starnberg, Fünfseenland, Miesbach

Kaufkraftstarke Gebiete mit vielen Zweitwohnsitzen – entsprechend häufig Miet- und Zweckentfremdungsfälle. Siehe Sicherheitsdienst Starnberg.

Erding, Freising, Ebersberg

Logistik und Flughafenumfeld. Schwerpunkt: Frachtschwund, Arbeitszeitbetrug im Außendienst.

Ergebnis

Was in einem Ermittlungsbericht steht

Ein Bericht, der nur behauptet, ist wertlos. Er muss den Weg zum Ergebnis nachvollziehbar machen – für Ihren Anwalt, das Gericht und im Zweifel für die Gegenseite.

  • Auftragsgrundlage. Was uns geschildert wurde, welcher Verdacht bestand, welches berechtigte Interesse daraus folgt. Das ist zugleich Ihr Nachweis, dass die Ermittlung begründet war – der Punkt, an dem die meisten Verfahren kippen.
  • Zeitleiste. Datum, Uhrzeit, Ort, Beobachtung – lückenlos, auch die Stunden, in denen nichts geschah. Lücken machen einen Bericht angreifbar.
  • Lichtbilder mit Zeitstempel. Aufnahmen aus dem öffentlich zugänglichen Raum, unbearbeitet, mit Angabe der Aufnahmeposition. Keine Ausschnitte ohne Kontext.
  • Eingesetzte Ermittler. Namentlich, mit Qualifikation. Sie können später als Zeugen geladen werden – anonyme Berichte kann ein Gericht nicht verwerten.
  • Eingesetzte Mittel. Welche Fahrzeuge, welche Kameras, welche Standorte. Transparent, damit die Rechtmäßigkeit überprüfbar bleibt.
  • Bewertung – getrennt vom Sachverhalt. Was beobachtet wurde und was wir daraus schließen, stehen in getrennten Abschnitten. Die rechtliche Würdigung überlassen wir Ihrem Anwalt.
  • Kostenaufstellung. Stunden je Ermittler, Fahrtkosten, Sachkosten. In der Form, die Sie für einen Erstattungsantrag brauchen.
  • Übergabe. Persönlich oder verschlüsselt, auf Wunsch direkt an Ihre Kanzlei. Wir versenden keine Ermittlungsergebnisse unverschlüsselt per E-Mail.

Ablauf

Wie eine Observation tatsächlich abläuft

Weil es dazu viele falsche Vorstellungen gibt – hier der reale Ablauf, ohne Filmromantik.

1 · Erstgespräch

Telefonisch oder persönlich, kostenlos. Sie schildern den Sachverhalt, wir sagen Ihnen, ob eine Ermittlung überhaupt trägt und was sie kosten würde. In etwa jedem vierten Gespräch raten wir ab.

2 · Auftrag und Rahmen

Schriftlich, mit Kostenobergrenze, Verschwiegenheitszusage und Festlegung, was ermittelt werden soll. Ohne diesen Rahmen fangen wir nicht an.

3 · Vorbereitung

Örtlichkeiten prüfen, Beobachtungspositionen festlegen, Fahrzeuge und Ausrüstung wählen. Ein Tag Vorbereitung erspart oft zwei Tage vergeblicher Observation.

4 · Observationstage

Meist zwei Ermittler, damit bei Ortswechseln niemand auffällt oder den Anschluss verliert. Typisch sind zwei bis vier Einsatztage – seltener am Stück, häufiger verteilt auf die Tage, an denen etwas zu erwarten ist.

5 · Zwischenstand

Nach dem ersten Einsatztag melden wir uns. Wenn absehbar ist, dass nichts zu holen ist, sagen wir das – und Sie entscheiden, ob wir weitermachen.

6 · Bericht

In der Regel binnen einer Woche nach dem letzten Einsatztag. Auf Wunsch besprechen wir ihn gemeinsam mit Ihrem Anwalt durch.

Ehrlich gesagt

Wann eine Detektei nicht hilft

Das schreibt sonst niemand auf seine Seite. Wir schon, weil es Ihnen Geld spart und uns Aufträge erspart, die niemandem nützen.

Wenn Sie schon wissen, was Sie tun werden.

Wer ohnehin kündigen oder sich trennen will, braucht selten einen Bericht. Die Ermittlung liefert dann nur eine teure Bestätigung.

Wenn der Sachverhalt zu vage ist.

„Irgendwas stimmt nicht im Lager“ reicht nicht. Ohne Eingrenzung auf Personen, Zeiten oder Abläufe wird eine Observation zur Zufallssuche – und die ist rechtlich zudem heikel.

Wenn die Frist schon abgelaufen ist.

Bei Kündigungen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen laufen kurze Fristen. Wer erst nach Wochen ermitteln lässt, hat das Ergebnis oft zu spät. Fragen Sie vorher Ihren Anwalt.

Wenn es um Daten geht, an die niemand darf.

Kontostände, Telefonverbindungen, Standortdaten, Krankenakten. Wer Ihnen so etwas anbietet, macht sich und Sie strafbar.

Wenn ein Gespräch schneller wäre.

Bei Nachbarschafts- und Familienkonflikten führt eine Observation oft zu einer Eskalation, die niemand wollte. Manchmal ist ein Mediator die bessere Investition.

Wenn der Schaden kleiner ist als das Honorar.

Eine dreitägige Observation kostet einen vierstelligen Betrag. Bei einem Schaden von wenigen hundert Euro rechnet sich das nicht – es sei denn, es geht ums Prinzip oder um Wiederholung.

Häufige Fragen

Detektei in Bayern

Was kostet eine Detektei in Bayern?
Wir arbeiten mit einem festen Stundensatz je eingesetztem Ermittler; üblich sind 69 bis 95 Euro je Stunde, dazu eine Fahrtkostenpauschale. Eine Observation wird meist mit zwei Ermittlern gefahren, weil ein Einzelner bei Ortswechseln auffällt oder den Anschluss verliert. Vor Beginn bekommen Sie einen schriftlichen Kostenrahmen mit Ober­grenze – darüber hinaus arbeiten wir nicht ohne Ihre Freigabe.
Sind die Ergebnisse vor Gericht verwertbar?
Wenn die Ermittlung rechtmäßig geführt wurde: ja. Deshalb klären wir vorab das berechtigte Interesse, dokumentieren den Anlass und halten uns an die Grenzen des Datenschutzrechts. Der Bericht enthält Zeitleiste, Standorte und Lichtbilder mit Zeitstempel; unsere Ermittler stehen als Zeugen zur Verfügung.
Erfährt die beobachtete Person davon?
Nicht durch uns. Observation heißt verdeckt – unsere Ermittler treten nicht auf, sprechen niemanden an und hinterlassen keine Spur. Ob und wann Sie das Ergebnis verwenden, entscheiden Sie beziehungsweise Ihr Anwalt.
Wie schnell können Sie beginnen?
Das Erstgespräch führen wir in der Regel am selben Tag, telefonisch oder persönlich. Eine Observation lässt sich meist binnen 48 Stunden beginnen. Bei zeitkritischen Sachverhalten – etwa einem angekündigten Termin – auch kurzfristiger.
Dürfen Sie einen GPS-Sender am Auto anbringen?
Nein. Das Anbringen von Peilsendern an fremden Fahrzeugen ist strafbar, ebenso das Abhören von Gesprächen und heimliche Aufnahmen in Wohnungen. Anbieter, die so etwas zusagen, bringen Sie in Schwierigkeiten – und die Ergebnisse wären ohnehin nicht verwertbar.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn nichts herauskommt?
Nein, und das sagen wir vorher. Bezahlt wird die Ermittlungsleistung, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Ein Bericht, der einen Verdacht entkräftet, ist ebenfalls ein Ergebnis – oft ein wertvolles. Was wir zusagen: Wir beenden eine Observation, sobald absehbar ist, dass sie nichts bringt.
Behandeln Sie meinen Auftrag vertraulich?
Ja, schriftlich zugesichert. Auf Wunsch stellen wir neutral aus und nehmen keine telefonische Rückmeldung an Anschlüsse vor, die mitgehört werden könnten. Unterlagen übergeben wir persönlich oder verschlüsselt.
Arbeiten Sie mit meinem Anwalt zusammen?
Gern und regelmäßig. Viele Aufträge kommen über Kanzleien, weil die rechtliche Bewertung und die Beweiserhebung zusammengehören. Wenn Sie noch keinen Anwalt haben, sagen wir Ihnen, ab wann einer sinnvoll ist.

Nächster Schritt

Erstgespräch – kostenlos und ohne Aktenzeichen

Schildern Sie uns den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen, ob eine Ermittlung überhaupt sinnvoll ist, was sie kosten würde und was rechtlich geht. Wenn wir davon abraten, sagen wir das auch.

Bayerische Sicherheitsgesellschaft · Tal 44, 80331 München · info@bsg24.bayern