Ausgangslage
Was eine Drohne über Ihrem Gelände tatsächlich bedeutet
Die wenigsten Überflüge sind Zufall. Und die wenigsten Betreiber merken überhaupt, dass es passiert.
- Ausspähung vor dem Einbruch. Zaunverlauf, Tore, Kamerapositionen, Lagerplätze, Fahrzeiten der Streife – aus 80 Metern Höhe in wenigen Minuten erfasst. Ein Teil der Überflüge ist schlicht Aufklärung.
- Industriespionage. Prototypen im Hof, Anlagenaufbau, Baufortschritt, Lieferverkehr. Was von der Straße nicht einsehbar ist, ist es von oben fast immer.
- Störung des Betriebs. Auf Werksgeländen mit Gefahrstoffen, an Umschlagplätzen und in Flugplatznähe lösen Überflüge Betriebsunterbrechungen aus – der Schaden entsteht durch das Anhalten, nicht durch die Drohne.
- Verletzung der Privatsphäre. Über Wohngrundstücken, Gärten und Pools. Rechtlich klar unzulässig – praktisch schwer nachzuweisen, wenn niemand dokumentiert.
- Niemand bemerkt es. Der wichtigste Punkt. Eine moderne Drohne ist ab etwa 50 Metern Höhe kaum noch zu hören und kaum zu sehen. Ohne Detektion wissen Sie schlicht nicht, wie oft es vorkommt.
Rechtsrahmen
Was in Deutschland erlaubt ist – und was nicht
Der wichtigste Abschnitt dieser Seite. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, bringt Sie in Schwierigkeiten.
Erkennen und dokumentieren: erlaubt
Die passive Erfassung von Funksignalen im eigenen Interesse und die Dokumentation eines Überflugs sind zulässig. Das ist die Grundlage für alles Weitere.
Störsender: verboten
Jammer greifen in geschützte Frequenzbereiche ein. Betrieb und in vielen Fällen bereits der Besitz sind unzulässig und werden von der Bundesnetzagentur verfolgt. Wir setzen sie nicht ein.
Abschuss und Netzwerfer: verboten
Eine fliegende Drohne ist ein Luftfahrzeug. Sie zum Absturz zu bringen, ist auch auf dem eigenen Grundstück regelmäßig strafbar – und gefährdet Menschen darunter.
Übernahme der Steuerung: verboten
Das sogenannte Spoofing greift in fremde Funkverbindungen ein und ist unzulässig, unabhängig davon, wer die Drohne fliegt.
Was tatsächlich hilft
Nachweis führen, Steuerposition orten, Polizei und Luftfahrtbehörde einschalten, Anzeige erstatten. Der Fernpilot steht meist in Sichtweite – und ist damit greifbar.
Wo Ausnahmen gelten
Behörden und einzelne kritische Infrastrukturen dürfen unter engen Voraussetzungen mehr. Für private Betreiber gilt das nicht, auch nicht bei berechtigtem Interesse.
Leistungen
Was wir konkret machen
Detektion durch Funkaufklärung
Sensoren erfassen die Kommunikation zwischen Drohne und Steuerung. Das liefert nicht nur die Drohne, sondern in vielen Fällen auch die Position des Fernpiloten – die entscheidende Information für jede weitere Maßnahme.
Protokollierung
Zeitpunkt, Dauer, Flugweg, Typ und Signaldaten werden automatisch festgehalten. Daraus entsteht ein Protokoll, das Sie der Polizei, der Luftfahrtbehörde oder Ihrer Versicherung vorlegen können.
Alarmierung mit Folge
Eine Meldung nützt nur, wenn jemand darauf reagiert. Wir binden die Detektion an Ihren Werkschutz oder an unseren Objektschutz an – dann geht jemand nachsehen, wo der Pilot steht.
Temporäre Absicherung
Für Werksbesuche, Anlagenanläufe, Veranstaltungen oder Fototermine, bei denen kein Bild nach außen soll. Aufbau für Tage oder Wochen, ohne Dauerinstallation.
Messung bei Verdacht
Wenn Sie den Eindruck haben, dass regelmäßig überflogen wird, messen wir über zwei bis vier Wochen und sagen Ihnen, ob und wie oft es tatsächlich passiert. Häufig ist das Ergebnis beruhigend – und dann sagen wir das auch.
Beratung zum Gesamtbild
Der Luftraum ist selten das größte Risiko. Wir sehen uns bei der Gelegenheit auch Zaun, Tore und Zutritt an. Siehe Sicherheitsberatung.
Schwerpunkt
Chemiedreieck und Industrie am Inn
Zwischen Burghausen, Burgkirchen und Töging liegt eine der dichtesten Industrieregionen Bayerns – und für Drohnendetektion eines der sensibelsten Gebiete überhaupt.
- Anlagen, die man nicht anhalten will. Ein Überflug über einer Chemieanlage löst Sicherheitsroutinen aus. Der Schaden entsteht durch die Unterbrechung, nicht durch die Drohne selbst.
- Sichtschutz endet am Zaun. Werksgelände sind gegen Einblick von der Straße geschützt. Von oben liegt der komplette Anlagenaufbau offen – Rohrführungen, Tanklager, Verladepunkte.
- Kritische Infrastruktur mit Auflagen. Wo Betreiber einem Sicherheitskonzept unterliegen, gehört der Luftraum inzwischen zur Betrachtung. Eine Detektion ist der nachweisbare Teil davon.
- Werkschutz ist bereits vorhanden. Das ist der Vorteil: Die Meldekette existiert schon. Detektion lässt sich anbinden, ohne eine zweite Organisation aufzubauen.
- Logistik entlang des Inn. Umschlagplätze, Bahnanschlüsse, Tanklager. Überflüge dort dienen selten der Fotografie.
- Wir sind ohnehin da. Von unserer Niederlassung Traunstein aus bedienen wir Altötting und Mühldorf im Regelbetrieb. Siehe Objektschutz Burghausen und Sicherheitsdienst Altötting.
Für Privatpersonen
Wenn über Ihrem Grundstück geflogen wird
Anders als bei Industriekunden geht es hier selten um Spionage – und fast immer um das Gefühl, beobachtet zu werden. Das ist ein berechtigtes Anliegen.
Was gilt
Aufnahmen von Personen und Grundstücken ohne Einwilligung verletzen das Persönlichkeitsrecht. Über bewohnten Grundstücken gelten zudem Abstands- und Aufstiegsregeln. Die Rechtslage ist auf Ihrer Seite – Sie brauchen nur einen Nachweis.
Was Sie selbst tun können
Datum, Uhrzeit, Dauer und Richtung notieren. Wenn möglich ein Foto der Drohne und – wichtiger – ein Blick, wo jemand mit einer Fernsteuerung steht. Meist in Sichtweite, oft in einem parkenden Fahrzeug.
Was Sie nicht tun sollten
Nicht werfen, nicht schießen, keinen Jammer bestellen. Sie machen sich strafbar und verlieren damit die Position, die Sie eigentlich haben.
Was wir anbieten
Eine befristete Messung über zwei bis vier Wochen. Ergebnis ist ein Protokoll mit Zeiten und, wenn erfassbar, der Steuerposition – die Grundlage für Anzeige oder Unterlassungsanspruch.
Was das kostet
Eine befristete Messung liegt je nach Grundstücksgröße und Dauer typischerweise im Bereich von 900 bis 2.500 Euro. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich das in Ihrem Fall lohnt – bei einem einmaligen Überflug meist nicht.
Wann wir abraten
Wenn es um einen einzelnen Vorfall geht oder um einen Nachbarschaftskonflikt, der auf anderem Weg schneller zu lösen ist. Eine Messung ersetzt kein Gespräch.
Ablauf
Wie ein Projekt beginnt
1 · Gespräch
Was ist zu schützen, was ist vorgefallen, welche Auflagen gelten. Häufig stellt sich dabei heraus, dass zunächst eine Messung sinnvoller ist als eine Installation.
2 · Messphase
Zwei bis vier Wochen Erfassung. Danach wissen Sie, ob überflogen wird, wie oft und zu welchen Zeiten – statt zu vermuten.
3 · Konzept
Auf Basis der Messung: Sensorpositionen, Meldewege, Zuständigkeiten, Anbindung an vorhandenen Werkschutz. Mit Kostenrahmen.
4 · Betrieb
Installation, Einweisung, laufende Auswertung. Jeder Vorfall wird protokolliert, auf Wunsch mit monatlicher Zusammenfassung.
Häufige Fragen
Drohnenabwehr und Drohnendetektion
Darf ich eine Drohne über meinem Grundstück abschießen?
Sind Störsender erlaubt?
Was kostet Drohnendetektion?
Erkennt die Detektion auch, wer die Drohne steuert?
Funktioniert das auch bei schlechtem Wetter und nachts?
Brauche ich das als kleiner Betrieb überhaupt?
Lässt sich das in unseren bestehenden Werkschutz einbinden?
Was bringt mir das Protokoll konkret?
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