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Für Unternehmen und Veranstalter im Landkreis Altötting

Sicherheitsdienst Altötting

Wir übernehmen Werkschutz und Zutrittskontrolle an umzäunten Betriebsarealen, besetzen Pforte, Tor und Empfang und stellen Kräfte für Besucherlenkung und Veranstaltungsschutz, wenn die Wallfahrt Ihren Betrieb, Ihr Haus oder Ihren Termin berührt. Die Begehung ist kostenlos, das schriftliche Angebot liegt binnen 24 Stunden vor.

  • Werkschutz, Zutrittskontrolle, Pförtner- und Empfangsdienst, Objektschutz, Veranstaltungsschutz
  • Planung nach Terminkalender statt nach Zufall: feste Kräfte zu bekannten Spitzen
  • Über 100 Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK), mehr als 25 zusätzlich mit bestandener Sachkundeprüfung
  • Niederlassung Traunstein, kurze Wege über A94 und B299 in den Landkreis Altötting
  • Bewachungshaftpflicht über die Allianz: 3 Mio. € je Schadenfall
Sicherheitsmitarbeiter prüft den Zutritt an einem Werkstor

Kurz beantwortet

Welche Leistung passt zu Ihrem Objekt in Altötting?

Liegt Ihr Objekt hinter einem Zaun, mit Tor, Werksausweis und Fremdfirmenverkehr, ist Werkschutz mit organisatorischer Zutrittskontrolle die passende Form: Torbesetzung, Ausweisprüfung, Ladungsabgleich, Schichtübergabe an Ihr Personal. Kommen täglich Besucher, Patienten oder Gäste ins Haus, brauchen Sie einen besetzten Empfang, der anmeldet, ausweist und nebenbei kontrolliert. Steht Ihr Gebäude nachts und am Wochenende leer, genügt meist Objektschutz als Kontrollgang. Erwarten Sie an einem Tag deutlich mehr Menschen als sonst, geht es um Besucherlenkung: Wege, Einlass, Absperrung.

Altötting ist einer der wenigen Orte, an denen sich die letzten beiden Fälle regelmäßig überlagern. Eine Stadt mit 12.983 Einwohnern (31.12.2024) empfängt nach Angaben der Stadt jährlich mehr als eine Million Pilger – konzentriert auf Termine, die lange vorher feststehen. Wer davon betroffen ist, plant Sicherheit nach dem Kalender.

Was zu Ihrem Fall passt, klären wir bei der Begehung vor Ort. Erreichbar sind wir rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen; das Angebot liegt binnen 24 Stunden schriftlich vor.

Leistungen

Was wir für Unternehmen im Landkreis Altötting übernehmen

Diese fünf Formen decken den größten Teil dessen ab, was hier nachgefragt wird – und sie lassen sich kombinieren.

Ausweisprüfung an einer Zutrittskontrolle im Werkseingang

Werkschutz an umzäunten Arealen

Torbesetzung, Ausweis- und Zutrittskontrolle, Abgleich von Fahrzeug und Ladung gegen die Begleitpapiere, Schrankenbedienung, Kontrollgänge über das Gelände. Dazu die Einbindung in Ihren Betrieb: Schichtübergabe an Ihr Personal, abgestimmte Meldewege zu Haustechnik, Arbeitssicherheit und Brandschutz.

Zutrittskontrolle und Fremdfirmenverwaltung

Der organisatorische Teil, den keine Technik ersetzt: Wer bekommt welche Berechtigung, wer erteilt sie, wer entzieht sie wieder. Fremdfirmen laufen über eine feste Anmeldung, erhalten einen befristeten Ausweis und werden beim Verlassen ausgebucht.

Pförtner- und Empfangsdienst

An der Pforte steht die Kontrolle im Vordergrund, am Empfang die Auskunft – die Dokumentation ist gleich. Das Wachbuch führt Uhrzeit, Name, Firma, Anlass und die erwartende Person. Der Empfang übernimmt zusätzlich Telefonzentrale, Post- und Paketannahme, Fundsachen und Raumbuchung.

Objektschutz und Kontrollgänge

Für Hallen, Lager, Werkstätten, Freiflächen und Verwaltungsgebäude außerhalb der Betriebszeit. Kontrolliert wird nach festem Prüfkatalog, jeder Punkt per NFC oder QR mit Uhrzeit quittiert. Der Bericht geht am Folgetag per E-Mail heraus, bei Vorkommnissen mit Fotos.

Veranstaltungsschutz und Besucherlenkung

Einlass, Wegeführung, Absperrung von Zufahrten und Rettungswegen, Ansprechbarkeit für Besucher, Zusammenarbeit mit Veranstalter, Ordnungsamt und Rettungsdienst – für Prozessionen, Firmenfeste und Tagungen.

Standortkontext

Welche Objektarten es in Altötting und im Landkreis gibt

Die folgenden Angaben sind belegter Standortkontext. Über unsere Auftraggeber sagen sie nichts – Referenzen nennen wir nur mit Freigabe des Kunden.

  • Eine kleine Stadt mit sehr großem Besucheraufkommen. Altötting hat 12.983 Einwohner (31.12.2024) auf 2.307 Hektar, also 23,07 Quadratkilometern. Nach Angaben der Stadt kommen jährlich mehr als eine Million Pilger; an anderer Stelle nennt die Stadt rund 1,3 Millionen Pilger und Besucher, das Landratsamt rund eine Million. Keine dieser Angaben trägt ein Bezugsjahr – wir behandeln sie als Größenordnung. Sie besagt: An Spitzentagen hält sich hier ein Vielfaches der Einwohnerzahl auf.
  • Ein Wallfahrtsbetrieb mit festem Terminkalender. Der Wallfahrtskalender des Bistums Passau, Ausgabe 2026, führt unter anderem das Frühjahrshauptfest der Marianischen Männerkongregation am 15. März, die Bauernwallfahrt am 22. März, die Passauer Jugendfußwallfahrt am 18. April, den Bruder-Konrad-Tag am 25. und 26. April mit Prozession und die Eröffnung der Wallfahrtssaison am 1. Mai zu Patrona Bavariae mit Pontifikalamt in der Basilika St. Anna. Einzelne Termine sind beweglich.
  • Nur 62 Hektar Industrie- und Gewerbefläche im Stadtgebiet. Von 433 Hektar Siedlungsfläche entfallen 62 Hektar auf Industrie und Gewerbe, also 2,7 Prozent der Stadtfläche; dazu 156 Hektar Verkehrsfläche und 516 Hektar Wald. Werkschutz begründen wir hier nicht mit der Stadt, sondern mit dem Landkreis.
  • Der Landkreis lebt an den Chemiearealen. Das Landratsamt nennt als tragende Standorte die Wacker Chemie AG in Burghausen, die OMV Deutschland mit der Raffinerie Burghausen und den Industriepark Werk Gendorf in Burgkirchen. Gendorf ist ein Ortsteil von Burgkirchen an der Alz und keine eigene Gemeinde – wer das in einer Ausschreibung verwechselt, adressiert die falsche Kommune. Der Landkreis zählt 113.938 Einwohner (31.12.2024).
  • Chemiepark Gendorf: zwei Primärquellen, zwei Zahlenbilder. InfraServ Gendorf gibt 200 Hektar an, neun produzierende Unternehmen, über 30 Dienstleister, 3.600 Beschäftigte und rund 300 Auszubildende. Die Gemeinde Burgkirchen nennt 197 Hektar plus 37 Hektar freie Industriefläche, über 30 Unternehmen, rund 4.000 Menschen und etwa 350 Auszubildende – beides ohne Bezugsjahr, und wir mitteln es nicht. Für die Planung zählt die Struktur: ein geschlossenes Areal mit viel Fremdfirmenverkehr.
  • Chemiestandort Burghausen: rund 10.000 Beschäftigte. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Burghausen weist rund 10.000 Chemie-Beschäftigte in 30 Unternehmen aus, darunter Wacker Chemie mit 8.100, Siltronic mit 1.500, OMV Deutschland mit 500, Westlake Vinnolit mit 380, Borouge International mit 240 und Linde mit 35. Wacker bezeichnet Burghausen als den größten Produktionsstandort des Konzerns.
  • Anfahrt über Straße, nicht über die Schiene. Die Stadt nennt A94 München–Passau mit B12-Ausfahrt Altötting, A8 mit Ausfahrt Grabenstätt, B299 sowie die Staatsstraßen 2107, 2607 und 2108. Auf der Schiene verläuft die Strecke Mühldorf–Burghausen als KBS 942 mit Nahverkehr.
  • Künftige Baufelder im Stadtgebiet. Der Bebauungsplan Nr. 95 „Gewerbegebiet – Am Mordfeld" samt 41. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft Altötting und Neuötting; Aufstellungsbeschluss 14.10.2020, Bekanntmachung 30.11.2020. In Aufstellung ist zudem der Plan Nr. 104 „Batteriespeicher mit Umspannwerk – Mitterfeld".

Wallfahrtsbetrieb

Besucherlenkung und Veranstaltungsschutz im Wallfahrtsbetrieb

Massenspitzen sind hier nichts Überraschendes. Sie stehen im Kalender – und das verändert die Aufgabe: Es geht um Vorbereitung, nicht um Reaktion.

Sicherheitsmitarbeiter an einem Zugang mit Besucherandrang

Wege zuerst, Personal danach

Die erste Frage ist nicht, wie viele Kräfte gebraucht werden, sondern wohin die Menschen laufen sollen. Wir gehen Zu- und Abgänge vorher ab, legen Hauptweg, Ausweichweg und Rückstauflächen fest und markieren, wo sich Ströme kreuzen. Erst daraus ergibt sich die Zahl der Posten.

Zufahrten und Rettungswege freihalten

Bei Prozessionen und großen Gruppen ist die häufigste ernste Störung kein Zwischenfall, sondern eine zugestellte Zufahrt. Wir besetzen Absperrpunkte, halten Rettungswege frei und weisen Anlieferverkehr um. Wer eine Absperrung aufheben darf, steht vorher schriftlich fest.

Einlass, wo es einen Einlass gibt

Öffentlich zugängliche Plätze und Wege kennen keinen Einlass – Veranstaltungen in Sälen, Höfen und Zelten dagegen schon. Dort übernehmen wir Registrierung, Kartenkontrolle, Kapazitätszählung und die Durchsetzung des Hausrechts. Die Grenze legen wir mit Ihnen fest, weil daran die Qualifikation hängt.

Unternehmen im Umfeld als eigene Lage

Für Hotels, Gastgewerbe, Handel, Praxen und Verwaltungen heißt eine Besucherspitze vor allem: fremder Verkehr auf eigenen Parkflächen und Nebeneingänge, die plötzlich benutzt werden. Ein besetzter Empfang löst das zuverlässiger als jede Beschilderung.

Nachlauf und Übergabe

Nach dem letzten Bus ist die Aufgabe nicht vorbei. Kontrolliert werden Absperrmaterial, Fundsachen, offene Türen, Nebenausgänge und Flächen, die während der Veranstaltung nicht einsehbar waren. Auffälligkeiten fließen in die Planung des nächsten Termins ein.

Werkschutz

Werkschutz und Zutrittskontrolle an den Chemiearealen

Ein umzäuntes Areal ist rechtlich einfach und organisatorisch anspruchsvoll: Das Hausrecht ist klar, aber die Zahl der Personen, die täglich legitim hineinwollen, wechselt ständig.

Das Tor ist die eigentliche Entscheidungsstelle

Geprüft werden vier Dinge: der Ausweis, der Abgleich mit der Avisierung, das Fahrzeug und die Ladung gegen die Begleitpapiere. Erst danach wird die Schranke bedient. Genau hier versagen die meisten Zutrittsorganisationen, weil unter Zeitdruck der Abgleich entfällt.

Fremdfirmen sind der Regelfall

Auf einem Areal mit vielen Unternehmen unter einem Zaun sind Monteure, Reinigungsdienste, Gerüstbauer, Prüforganisationen und Speditionen dauerhaft vor Ort und wechseln in kurzen Abständen. Jede Fremdfirma läuft über eine feste Anmeldung, erhält einen befristeten Ausweis und wird beim Verlassen ausgebucht.

Schichtübergabe an Ihr Personal

Unsere Kräfte übergeben die Schicht mit dem Stand offener Vorgänge: laufende Fremdfirmeneinsätze, gemeldete Störungen, offene Besucherausweise, Besonderheiten an Toren und Zufahrten. Ohne diese Übergabe entsteht die Lücke, in der Vorgänge zwischen zwei Schichten verschwinden.

Anschluss an Arbeitssicherheit und Brandschutz

Wir halten die Verbindung zu Haustechnik, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragtem und wirken an Betriebs- und Alarmanweisungen mit. Auf einem Areal mit verfahrenstechnischen Anlagen ist das kein Beiwerk: Die Kraft am Tor nimmt im Ereignisfall oft als Erste die Meldung an.

Schlüssel, Berechtigungen und deren Entzug

Wir führen das Verzeichnis, geben Schlüssel und Karten dokumentiert aus und nehmen sie dokumentiert zurück. Der wunde Punkt ist der Entzug: Berechtigungen, die nach Ende eines Werkvertrags bestehen bleiben, fallen erst auf, wenn jemand sie benutzt. Kontrollgänge über Lager und Stellplätze laufen nach festem Prüfkatalog; bei unbeleuchteten Freiflächen kommt auf Wunsch mobile Kameratechnik dazu.

Planung

Planbare Spitzen: was das für die Personalplanung ändert

Der Vorteil dieses Standorts wird unterschätzt: Wenn die Spitzen im Kalender stehen, lässt sich Sicherheit vorausplanen statt kurzfristig einkaufen.

  • Termine zuerst, Verträge danach. Wir legen im Erstgespräch Ihre bekannten Spitzentermine neben unseren Dienstplan und klären, welche davon feste Zusagen brauchen. Was ein halbes Jahr vorher feststeht, besetzen wir mit Kräften, die das Objekt kennen.
  • Dieselben Gesichter an wiederkehrenden Terminen. Bei einem jährlich wiederkehrenden Termin ist Ortskenntnis die halbe Leistung: Wer Wege, Engstellen und Ansprechpartner aus dem Vorjahr kennt, braucht nur noch die Abweichungen.
  • Zwei Lagen, ein Dienstplan. Ein Betrieb im Landkreis hat oft beides: laufenden Werkschutz das ganze Jahr und ein bis zwei Tage mit hohem Besucheraufkommen. Beides aus einer Planung zu besetzen ist einfacher, als für den Sondertag einen zweiten Dienstleister zu suchen.
  • Beweglichkeit der Termine ist eingeplant. Kirchliche Termine verschieben sich mit dem Kalenderjahr, betriebliche mit dem Projektstand. Wir lesen den aktuellen Jahrgang gegen, bevor wir Kräfte fest zusagen. Eine Zusage auf den falschen Tag ist schlimmer als gar keine.
  • Der Sondertag ändert die Dienstanweisung. Was an einem normalen Werktag gilt, reicht an einem Spitzentag nicht. Wir arbeiten mit einem Zusatzblatt: zusätzliche Posten, geänderte Wege, abweichende Meldewege. Vertretungen für Krankheit und Urlaub sind fest eingeplant, nicht improvisiert.

Arbeitsweise

Wie wir arbeiten

Diese Punkte lassen sich vor Vertragsschluss prüfen – fragen Sie sie ab, auch wenn Sie woanders anfragen.

  • Schriftliche Dienstanweisung je Objekt. Vor dem ersten Dienst steht schriftlich und mit Ihnen abgestimmt fest, welche Aufgaben unsere Kräfte übernehmen, welche ausdrücklich nicht in ihre Zuständigkeit fallen und wen sie in welcher Lage verständigen. Ohne diese Anweisung beginnen wir keinen Auftrag.
  • Einweisung am Objekt vor der ersten Schicht. Jede eingeteilte Kraft geht das Objekt vorher ab: Tore, Wege, Türen, Technik, Ansprechpartner, Besonderheiten. Das gilt auch für Vertretungen und zusätzliche Kräfte an Spitzentagen.
  • Dokumentation, die im Nachhinein trägt. Kontrollpunkte werden per NFC oder QR mit Uhrzeit quittiert, Schlüsselausgabe und -rücknahme festgehalten, das Wachbuch führt Uhrzeit, Name, Firma, Anlass und erwartende Person. Der Bericht geht am Folgetag per E-Mail heraus.
  • Eine benannte Ansprechperson. Sie bekommen einen festen Ansprechpartner und eine Rufnummer, die auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen besetzt ist – dieselbe Nummer wie tagsüber.
  • Alle Kräfte im Bewacherregister. Jede eingesetzte Person ist im bundesweiten Bewacherregister erfasst und wurde vor dem Einsatz behördlich auf Zuverlässigkeit geprüft – ausnahmslos, auch bei kurzfristigen Vertretungen.
  • Absicherung über die Bewachungshaftpflicht. Unsere Bewachungshaftpflicht bei der Allianz deckt 3 Millionen Euro je Schadenfall für Personen- und Sachschäden, dazu je 250.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und für Vermögensschäden.

Qualifikation

Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Hier ist die Unterscheidung zwischen den beiden Qualifikationsstufen nicht theoretisch. Sie entscheidet sich daran, ob eine Fläche öffentlich zugänglich ist oder hinter einem Zaun liegt – und beide Fälle kommen an diesem Standort nebeneinander vor.

Unterrichtung nach § 34a GewO
Eine mehrtägige Unterrichtung bei der IHK zu Recht, Umgang mit Menschen, Unfallverhütung und Sicherheitstechnik, abgeschlossen mit einer Bescheinigung. Sie ist die Mindestvoraussetzung für jede Bewachungstätigkeit. Für Empfangs- und Pförtnerdienst in einem Betriebsgebäude, für Objektschutz und für Kontrollgänge auf dem eigenen Betriebsgelände genügt sie.
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Die höhere Stufe mit schriftlicher und mündlicher Prüfung vor der IHK. Vorgeschrieben ist sie unter anderem für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, für den Schutz vor Ladendieben, für Türdienste im Gastgewerbe sowie für die Leitung von Bewachungen in Aufnahmeeinrichtungen und bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Für Gewerbetreibende und Leitungspersonal gilt sie, soweit sie direkt mit Bewachungsaufgaben befasst sind.
Hinter dem Zaun: Unterrichtung genügt
Ein Werkstor, eine Werkpforte, ein Empfang im Verwaltungsgebäude und der Kontrollgang über das eigene, umzäunte Betriebsgelände sind Tätigkeiten auf nicht öffentlich zugänglicher Fläche. Dafür ist die Unterrichtung die gesetzlich verlangte Qualifikation – und das betrifft den größten Teil der Aufgaben an den Industriearealen.
Auf Platz und Weg: die Rechtslage ändert sich
Der Kapellplatz und die Wallfahrtswege sind öffentlich zugänglich. Wer dort Kontrollgänge läuft, arbeitet im öffentlichen Verkehrsraum beziehungsweise in einem Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr – dafür verlangt § 34a GewO die Sachkundeprüfung. Dasselbe gilt für die Leitung einer Bewachung bei einer zugangsgeschützten Großveranstaltung.
Zugangsgeschützt heißt nicht groß und groß heißt nicht zugangsgeschützt
Eine Prozession auf öffentlichem Grund ist eine Großveranstaltung, aber nicht zugangsgeschützt; ein Vortragssaal mit Einlasskontrolle ist zugangsgeschützt, aber nicht zwingend groß. Für die Leitungsvorschrift müssen beide Merkmale zusammenkommen. Die Kontrollgang-Regel greift dagegen allein über die öffentliche Zugänglichkeit.
Was daraus für Ihre Ausschreibung folgt
Fordern Sie die Sachkundeprüfung dort, wo das Gesetz sie verlangt, und nicht pauschal für jeden Posten. Wer sie für ein Werkstor ausschreibt, zahlt mehr, ohne sicherer zu werden. Wer sie für einen Kontrollgang im öffentlich zugänglichen Bereich weglässt, hat ein rechtliches Problem.
Unser Personalstand
Über 100 Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) sind bayernweit für uns im Einsatz, mehr als 25 davon haben zusätzlich die Sachkundeprüfung bestanden. Inhaber Michael Hundsberger ist in der Ausbildung zum Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit.

Entscheidungshilfe

Anforderung und passende Sicherheitsleistung

Links steht, was Sie beschreiben würden. Rechts steht, wie es in einem Angebot heißt – und in welcher Qualifikationsstufe es üblicherweise läuft.

Ihre Lage vor OrtPassende LeistungBesetzung und Qualifikation
Werkstor mit Lieferverkehr und AvisierungWerkschutz mit TorbesetzungSchichtbetrieb, Unterrichtung genügt
Fremdfirmen kommen und gehen unkontrolliertZutrittskontrolle mit AusweisverfahrenAn der Pforte, Unterrichtung genügt
Besucher sollen empfangen und angemeldet werdenEmpfangsdienstZu den Öffnungszeiten, Unterrichtung
Nach Dienstschluss soll jemand am Haus seinNachtpförtner oder SchließdienstFeste Nachtschicht mit Rundgang
Halle und Freifläche stehen nachts leerObjektschutz als KontrollgangMehrere Anfahrten je Nacht
Kontrollgang auf öffentlich zugänglichem GeländeStreifendienst im öffentlichen RaumSachkundeprüfung erforderlich
Bekannter Spitzentermin mit BesucherandrangBesucherlenkung und OrdnungsdienstTerminbezogen nach Wegeplan
Umschlossener Veranstaltungsbereich mit EinlassVeranstaltungsschutz mit EinlasskontrolleLeitung mit Sachkundeprüfung
Neues Baufeld im künftigen GewerbegebietBaustellenbewachung mit ZutrittsregelungNachtbewachung plus Tagesorganisation
Die Alarmanlage löst aus, niemand fährt hinAlarmverfolgungBereitschaft zuzüglich Einsatz

Kosten

Wovon der Preis abhängt

Stundensätze ohne Kenntnis des Objekts sind wertlos, deshalb stehen hier keine. Diese sechs Größen bestimmen das Angebot.

  • Besetzungsform. Ein dauerhaft besetztes Tor wird nach Stunden kalkuliert, Objektschutz nach der Anzahl der Kontrollgänge, Alarmverfolgung als Bereitschaft zuzüglich Einsatz, Veranstaltungsschutz nach Posten und Dauer. Vier Rechenwege, die sich nicht vergleichen lassen.
  • Lage der Schichten. Nacht, Wochenende und Feiertage sind zuschlagspflichtig, was gerade bei Wallfahrts- und Feiertagsterminen ins Gewicht fällt. Wer eine Schicht um zwei Stunden verschieben kann, verändert den Preis oft spürbar.
  • Geforderte Qualifikation. Sachkundegeprüfte Kräfte kosten mehr als unterrichtete. Das ist berechtigt, wo das Gesetz sie verlangt, und reine Verteuerung, wo es das nicht tut. Wir ordnen jeden Posten vorher einer der beiden Stufen zu.
  • Vorlauf bis zum Termin. Ein Einsatz, der Monate vorher feststeht, lässt sich mit eingewiesenem Stammpersonal besetzen. Ein Einsatz, der vierzehn Tage vorher angefragt wird, erfordert Umplanung und zusätzliche Einweisungen.
  • Anzahl und Lage der Objekte. Mehrere Objekte in einer Tour sind je Objekt deutlich günstiger als einzeln angefahrene. Wenn Sie in Altötting, Neuötting, Burgkirchen oder Burghausen mehrere Standorte betreiben, fragen Sie sie gemeinsam an.
  • Umfang der Nebenaufgaben. Telefonzentrale, Post- und Paketannahme, Fundsachen, Raumbuchung, Schlüsselausgabe oder Winterdienstkontrolle auf einer Baustelle erhöhen den Anspruch an das Personal. Was dazugehört, legen wir vor dem Angebot fest.

Ablauf

Von der Anfrage bis zum ersten Dienst

Fünf Schritte, bei einem laufenden Auftrag ebenso wie bei einem einzelnen Termin.

  1. Telefonat Sie schildern Objekt, Anlass, Zeiten und – falls vorhanden – die Termine, an denen es anders läuft als sonst. Wir sagen Ihnen im Gespräch, welche Leistungsform passt und ob wir die Aufgabe übernehmen können.
  2. Kostenlose Objektbegehung Wir sehen uns Tore, Zufahrten, Zaunverlauf, Foyer, Nebenausgänge, Beleuchtung und die vorhandene Zutrittstechnik an und gehen bei Veranstaltungen die Wege ab. Dabei klären wir, welche Flächen öffentlich zugänglich sind – davon hängt die Qualifikation ab.
  3. Angebot binnen 24 Stunden Schriftlich, mit Leistungsbeschreibung, Besetzungszeiten, Qualifikationsstufe je Posten, Stundensätzen und Nebenkosten. Was nicht enthalten ist, steht ebenfalls darin.
  4. Dienstanweisung abstimmen Vor der ersten Schicht wird schriftlich festgelegt, was unsere Kräfte tun, was nicht in ihre Zuständigkeit fällt und wen sie in welcher Lage verständigen. Für Spitzentermine kommt ein Zusatzblatt mit Posten, Wegen und Ansprechpartnern dazu.
  5. Einweisung und Dienstbeginn Jede eingeteilte Kraft wird am Objekt eingewiesen, dann beginnt der Dienst. Sie haben eine benannte Ansprechperson und eine Rufnummer, die auch nachts und an Feiertagen besetzt ist.

Zielgruppen

Für welche Häuser wir im Landkreis Altötting arbeiten

  • Industrie- und Chemieareale mit Werkszaun. Torbesetzung, Ausweis- und Ladungskontrolle, Fremdfirmenverwaltung, Schichtübergabe an Ihr Personal, Kontrollgänge über Freiflächen.
  • Produzierende Mittelständler und Handwerksbetriebe. Pforte, Lieferantenabfertigung, Öffnungs- und Schließdienst, Objektschutz für Werkstatt, Halle und Hof – auch ohne eigene Sicherheitsorganisation im Betrieb.
  • Hotels, Gastgewerbe und Tagungshäuser. Empfang in Randzeiten und als Vertretung, Nachtdienst mit Rundgang und Schlüsselverwaltung, Einlass und Registrierung bei Tagungen und Gruppenanreisen.
  • Veranstalter und Gemeinden. Besucherlenkung, Absperrung von Zufahrten und Rettungswegen, Ordnungsdienst, Einlasskontrolle in umschlossenen Bereichen, Abstimmung mit Ordnungsamt und Rettungsdienst.
  • Kliniken, Pflege- und Sozialeinrichtungen. Empfang, Besucherorganisation, Nachtpförtner, Zutritt externer Dienstleister, Objektschutz für Technikzentrale, Lager und Nebengebäude.
  • Verwaltung, Schulen und Bildungseinrichtungen. Empfang mit Besucheranmeldung und Ausweisverfahren, Zutrittsregelung, Schließdienst, Objektschutz außerhalb der Betriebszeiten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen aus dem Landkreis Altötting

Können Sie ein Werkstor im Landkreis Altötting im Schichtbetrieb besetzen?
Ja, im Schichtmodell nach Ihren Vorgaben, auch durchgehend an sieben Tagen. Wie viele Kräfte nötig sind, hängt von der Zahl der Tore, dem Lieferaufkommen und etwaigen Kontrollgängen ab. Für eine durchgehende Besetzung brauchen wir Vorlauf, weil Personal eingeteilt, am Objekt eingewiesen und die Dienstanweisung abgestimmt werden muss.
Wie planen Sie Personal für Termine mit großem Pilgeraufkommen?
Über den Terminkalender, nicht über Erfahrungswerte am Tag selbst. Wir legen Ihre bekannten Spitzentermine früh neben unseren Dienstplan und sagen Kräfte zu, die das Objekt schon kennen. Weil kirchliche Termine teils beweglich sind, lesen wir den aktuellen Jahrgang des Wallfahrtskalenders gegen, bevor wir einen Tag verbindlich einplanen.
Brauchen Kontrollgänge am Kapellplatz die Sachkundeprüfung?
Ja. Der Kapellplatz und die Wallfahrtswege sind öffentlich zugänglich, und § 34a GewO verlangt die Sachkundeprüfung für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum sowie in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr. Auf einem umzäunten Betriebsgelände gilt das nicht – dort genügt die Unterrichtung. Wir ordnen jeden Posten vor dem Angebot zu.
Übernehmen Sie Besucherlenkung bei einer Prozession auf öffentlichem Grund?
Ja, als Ordnungs- und Lenkungsaufgabe. Wir gehen die Wege vorab ab, legen Absperrpunkte fest, halten Zufahrten und Rettungswege frei und sind für Besucher ansprechbar. Hoheitliche Befugnisse haben wir dabei nicht. Die Abstimmung mit Veranstalter, Ordnungsamt und Rettungsdienst wird vorher schriftlich festgehalten, einschließlich der Frage, wer eine Absperrung aufheben darf.
Wie verwalten Sie Fremdfirmen auf einem großen Werksareal?
Über eine feste Anmeldung: Voranmeldung durch den beauftragenden Bereich, Abgleich und Ausgabe eines befristeten Ausweises am Tor, Prüfung von Fahrzeug und Ladung gegen die Begleitpapiere, dokumentierte Rückgabe beim Verlassen. Am Schichtende folgt die Gegenprobe, ob noch Fremdfirmen auf dem Gelände sind. Offene Ausweise werden nachverfolgt, nicht abgehakt.
Was ist der Unterschied zwischen Pförtnerdienst und Empfangsdienst?
Der Pförtnerdienst ist eine Kontrollaufgabe: Ausweisprüfung, Abgleich mit der Avisierung, Lieferantenabfertigung, Schrankenbedienung und Wachbuch nach schriftlicher Pfortendienstanweisung. Der Empfangsdienst ist eine Repräsentationsaufgabe: anmelden, ausweisen, Auskunft geben, Post annehmen, Telefonzentrale bedienen. Beide dokumentieren, wer im Haus war; Personalprofil und Schwerpunkt unterscheiden sich.
Wann ist Werkschutz die richtige Bestellung und wann Objektschutz?
Objektschutz genügt, wenn ein abgegrenztes Objekt gesichert werden soll: Präsenz, Kontrollgänge nach Prüfkatalog, Meldung, Einweisen der Einsatzkräfte. Werkschutz ist die richtige Bestellung, wenn Sicherheit bei Ihnen ein eigener Ablauf im Betrieb ist – mit Schichtübergabe an Ihr Personal, Fremdfirmenkoordination und abgestimmten Meldewegen. Werkschutz setzt Stammpersonal voraus.
Lohnt sich Objektschutz für einen einzelnen Gewerbebetrieb in Altötting?
Meist als Kontrollgang, nicht als Dauerbesetzung. Unsere Kräfte fahren Ihr Objekt mehrmals pro Nacht zu wechselnden Zeiten an und prüfen nach festem Katalog Tore, Türen, Fenster, Beleuchtung und Auffälligkeiten; jeder Punkt wird per NFC oder QR quittiert. Mehrere Standorte im Landkreis lassen sich in einer Tour bedienen.
Was kostet ein Sicherheitsdienst in Altötting?
Der Preis hängt von Besetzungsform, Lage der Schichten, geforderter Qualifikation, Vorlauf bis zum Termin, Anzahl der Objekte und den Nebenaufgaben ab. Ein besetztes Tor wird nach Stunden kalkuliert, Objektschutz nach Kontrollgängen, Alarmverfolgung als Bereitschaft zuzüglich Einsatz. Nach der kostenlosen Begehung erhalten Sie binnen 24 Stunden ein schriftliches Angebot.
Kommen Sie für einen einzelnen Termin auch nach Burghausen oder Burgkirchen?
Ja, wir arbeiten im gesamten Landkreis, von der Niederlassung Traunstein aus über A94, B299 und die Staatsstraßen. Burgkirchen an der Alz ist die Gemeinde, zu der der Ortsteil Gendorf mit dem Industriepark gehört – für die Beauftragung ist diese Zuordnung wichtig. Auch für einzelne Termine planen wir mit vorheriger Begehung und Einweisung.

Nächster Schritt

Begehung vereinbaren

Zeigen Sie uns Ihr Tor, Ihr Foyer oder die Wege, über die an Ihrem nächsten Spitzentermin Menschen laufen sollen. Die Begehung kostet nichts, das schriftliche Angebot liegt binnen 24 Stunden vor – mit der Qualifikationsstufe je Posten und dem, was ausdrücklich nicht enthalten ist.

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