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Drohnendetektion und Drohnenabwehr · Bayern

Drohnenabwehr Bayern

Eine Drohne über dem Werksgelände oder dem eigenen Garten ist kein Kavaliersdelikt – aber sie einfach vom Himmel zu holen, ist in Deutschland verboten. Wir erkennen, dokumentieren und leiten die Maßnahmen ein, die rechtlich tragen. Für Industriebetriebe ebenso wie für Privatgrundstücke.

  • Detektion durch Funkaufklärung – erkennt Drohne und Steuerposition
  • Gerichtsverwertbare Dokumentation mit Zeit, Flugweg und Signaldaten
  • Rechtssicher: keine Jammer, kein Abschuss, keine Grauzone
  • Verbunden mit Werkschutz und Revierdienst – Erkennung mit Folge
Luftraumüberwachung über einem Industriegelände in Bayern

Ausgangslage

Was eine Drohne über Ihrem Gelände tatsächlich bedeutet

Die wenigsten Überflüge sind Zufall. Und die wenigsten Betreiber merken überhaupt, dass es passiert.

  • Ausspähung vor dem Einbruch. Zaunverlauf, Tore, Kamerapositionen, Lagerplätze, Fahrzeiten der Streife – aus 80 Metern Höhe in wenigen Minuten erfasst. Ein Teil der Überflüge ist schlicht Aufklärung.
  • Industriespionage. Prototypen im Hof, Anlagenaufbau, Baufortschritt, Lieferverkehr. Was von der Straße nicht einsehbar ist, ist es von oben fast immer.
  • Störung des Betriebs. Auf Werksgeländen mit Gefahrstoffen, an Umschlagplätzen und in Flugplatznähe lösen Überflüge Betriebsunterbrechungen aus – der Schaden entsteht durch das Anhalten, nicht durch die Drohne.
  • Verletzung der Privatsphäre. Über Wohngrundstücken, Gärten und Pools. Rechtlich klar unzulässig – praktisch schwer nachzuweisen, wenn niemand dokumentiert.
  • Niemand bemerkt es. Der wichtigste Punkt. Eine moderne Drohne ist ab etwa 50 Metern Höhe kaum noch zu hören und kaum zu sehen. Ohne Detektion wissen Sie schlicht nicht, wie oft es vorkommt.

Rechtsrahmen

Was in Deutschland erlaubt ist – und was nicht

Der wichtigste Abschnitt dieser Seite. Wer Ihnen etwas anderes verspricht, bringt Sie in Schwierigkeiten.

Erkennen und dokumentieren: erlaubt

Die passive Erfassung von Funksignalen im eigenen Interesse und die Dokumentation eines Überflugs sind zulässig. Das ist die Grundlage für alles Weitere.

Störsender: verboten

Jammer greifen in geschützte Frequenzbereiche ein. Betrieb und in vielen Fällen bereits der Besitz sind unzulässig und werden von der Bundesnetzagentur verfolgt. Wir setzen sie nicht ein.

Abschuss und Netzwerfer: verboten

Eine fliegende Drohne ist ein Luftfahrzeug. Sie zum Absturz zu bringen, ist auch auf dem eigenen Grundstück regelmäßig strafbar – und gefährdet Menschen darunter.

Übernahme der Steuerung: verboten

Das sogenannte Spoofing greift in fremde Funkverbindungen ein und ist unzulässig, unabhängig davon, wer die Drohne fliegt.

Was tatsächlich hilft

Nachweis führen, Steuerposition orten, Polizei und Luftfahrtbehörde einschalten, Anzeige erstatten. Der Fernpilot steht meist in Sichtweite – und ist damit greifbar.

Wo Ausnahmen gelten

Behörden und einzelne kritische Infrastrukturen dürfen unter engen Voraussetzungen mehr. Für private Betreiber gilt das nicht, auch nicht bei berechtigtem Interesse.

Leistungen

Was wir konkret machen

Leitstelle mit Monitorwand für die Auswertung der Drohnendetektion

Detektion durch Funkaufklärung

Sensoren erfassen die Kommunikation zwischen Drohne und Steuerung. Das liefert nicht nur die Drohne, sondern in vielen Fällen auch die Position des Fernpiloten – die entscheidende Information für jede weitere Maßnahme.

Protokollierung

Zeitpunkt, Dauer, Flugweg, Typ und Signaldaten werden automatisch festgehalten. Daraus entsteht ein Protokoll, das Sie der Polizei, der Luftfahrtbehörde oder Ihrer Versicherung vorlegen können.

Alarmierung mit Folge

Eine Meldung nützt nur, wenn jemand darauf reagiert. Wir binden die Detektion an Ihren Werkschutz oder an unseren Objektschutz an – dann geht jemand nachsehen, wo der Pilot steht.

Temporäre Absicherung

Für Werksbesuche, Anlagenanläufe, Veranstaltungen oder Fototermine, bei denen kein Bild nach außen soll. Aufbau für Tage oder Wochen, ohne Dauerinstallation.

Messung bei Verdacht

Wenn Sie den Eindruck haben, dass regelmäßig überflogen wird, messen wir über zwei bis vier Wochen und sagen Ihnen, ob und wie oft es tatsächlich passiert. Häufig ist das Ergebnis beruhigend – und dann sagen wir das auch.

Beratung zum Gesamtbild

Der Luftraum ist selten das größte Risiko. Wir sehen uns bei der Gelegenheit auch Zaun, Tore und Zutritt an. Siehe Sicherheitsberatung.

Schwerpunkt

Chemiedreieck und Industrie am Inn

Zwischen Burghausen, Burgkirchen und Töging liegt eine der dichtesten Industrieregionen Bayerns – und für Drohnendetektion eines der sensibelsten Gebiete überhaupt.

Industriegelände im bayerischen Chemiedreieck aus erhöhter Perspektive
  • Anlagen, die man nicht anhalten will. Ein Überflug über einer Chemieanlage löst Sicherheitsroutinen aus. Der Schaden entsteht durch die Unterbrechung, nicht durch die Drohne selbst.
  • Sichtschutz endet am Zaun. Werksgelände sind gegen Einblick von der Straße geschützt. Von oben liegt der komplette Anlagenaufbau offen – Rohrführungen, Tanklager, Verladepunkte.
  • Kritische Infrastruktur mit Auflagen. Wo Betreiber einem Sicherheitskonzept unterliegen, gehört der Luftraum inzwischen zur Betrachtung. Eine Detektion ist der nachweisbare Teil davon.
  • Werkschutz ist bereits vorhanden. Das ist der Vorteil: Die Meldekette existiert schon. Detektion lässt sich anbinden, ohne eine zweite Organisation aufzubauen.
  • Logistik entlang des Inn. Umschlagplätze, Bahnanschlüsse, Tanklager. Überflüge dort dienen selten der Fotografie.
  • Wir sind ohnehin da. Von unserer Niederlassung Traunstein aus bedienen wir Altötting und Mühldorf im Regelbetrieb. Siehe Objektschutz Burghausen und Sicherheitsdienst Altötting.

Für Privatpersonen

Wenn über Ihrem Grundstück geflogen wird

Anders als bei Industriekunden geht es hier selten um Spionage – und fast immer um das Gefühl, beobachtet zu werden. Das ist ein berechtigtes Anliegen.

Was gilt

Aufnahmen von Personen und Grundstücken ohne Einwilligung verletzen das Persönlichkeitsrecht. Über bewohnten Grundstücken gelten zudem Abstands- und Aufstiegsregeln. Die Rechtslage ist auf Ihrer Seite – Sie brauchen nur einen Nachweis.

Was Sie selbst tun können

Datum, Uhrzeit, Dauer und Richtung notieren. Wenn möglich ein Foto der Drohne und – wichtiger – ein Blick, wo jemand mit einer Fernsteuerung steht. Meist in Sichtweite, oft in einem parkenden Fahrzeug.

Was Sie nicht tun sollten

Nicht werfen, nicht schießen, keinen Jammer bestellen. Sie machen sich strafbar und verlieren damit die Position, die Sie eigentlich haben.

Was wir anbieten

Eine befristete Messung über zwei bis vier Wochen. Ergebnis ist ein Protokoll mit Zeiten und, wenn erfassbar, der Steuerposition – die Grundlage für Anzeige oder Unterlassungsanspruch.

Was das kostet

Eine befristete Messung liegt je nach Grundstücksgröße und Dauer typischerweise im Bereich von 900 bis 2.500 Euro. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich das in Ihrem Fall lohnt – bei einem einmaligen Überflug meist nicht.

Wann wir abraten

Wenn es um einen einzelnen Vorfall geht oder um einen Nachbarschaftskonflikt, der auf anderem Weg schneller zu lösen ist. Eine Messung ersetzt kein Gespräch.

Ablauf

Wie ein Projekt beginnt

1 · Gespräch

Was ist zu schützen, was ist vorgefallen, welche Auflagen gelten. Häufig stellt sich dabei heraus, dass zunächst eine Messung sinnvoller ist als eine Installation.

2 · Messphase

Zwei bis vier Wochen Erfassung. Danach wissen Sie, ob überflogen wird, wie oft und zu welchen Zeiten – statt zu vermuten.

3 · Konzept

Auf Basis der Messung: Sensorpositionen, Meldewege, Zuständigkeiten, Anbindung an vorhandenen Werkschutz. Mit Kostenrahmen.

4 · Betrieb

Installation, Einweisung, laufende Auswertung. Jeder Vorfall wird protokolliert, auf Wunsch mit monatlicher Zusammenfassung.

Häufige Fragen

Drohnenabwehr und Drohnendetektion

Darf ich eine Drohne über meinem Grundstück abschießen?
Nein. Eine fliegende Drohne ist ein Luftfahrzeug; sie zum Absturz zu bringen, ist regelmäßig strafbar – auch über dem eigenen Grundstück – und gefährdet Menschen darunter. Dasselbe gilt für Netzwerfer und für alles, was den Flug aktiv beendet. Was Sie dürfen: dokumentieren, den Piloten suchen, Polizei und Luftfahrtbehörde einschalten, Anzeige erstatten.
Sind Störsender erlaubt?
Nein. Jammer greifen in geschützte Frequenzbereiche ein; Betrieb und häufig schon der Besitz sind in Deutschland unzulässig und werden von der Bundesnetzagentur verfolgt. Anbieter, die Ihnen so etwas verkaufen, handeln unseriös – und Sie tragen das Risiko, nicht der Verkäufer. Wir setzen keine ein.
Was kostet Drohnendetektion?
Eine befristete Messung über zwei bis vier Wochen liegt je nach Fläche typischerweise bei 900 bis 2.500 Euro. Eine Dauerinstallation für ein Werksgelände beginnt im niedrigen fünfstelligen Bereich und hängt stark von Größe, Anzahl der Sensoren und Anbindung ab. Wir empfehlen fast immer, mit der Messung zu beginnen – oft zeigt sie, dass eine Installation nicht nötig ist.
Erkennt die Detektion auch, wer die Drohne steuert?
In vielen Fällen ja. Die Funkaufklärung erfasst die Verbindung zwischen Drohne und Steuerung und kann daraus die ungefähre Position des Fernpiloten ableiten. Das ist praktisch die wichtigste Information: Der Pilot steht meist in Sichtweite und ist damit ansprechbar – die Drohne selbst ist es nicht.
Funktioniert das auch bei schlechtem Wetter und nachts?
Die Funkaufklärung ist unabhängig von Licht und weitgehend unabhängig vom Wetter – das ist ihr Vorteil gegenüber rein optischen Systemen. Kameras ergänzen sie tagsüber um das Bild, ersetzen sie aber nicht.
Brauche ich das als kleiner Betrieb überhaupt?
Meistens nicht. Für einen Handwerksbetrieb oder ein Bürogebäude ist der Luftraum selten das Problem – Zaun, Tor und Zutritt sind es. Wir sagen Ihnen das offen, auch wenn wir daran nichts verdienen. Sinnvoll wird es bei Forschung und Entwicklung, Anlagen mit Gefahrstoffen, kritischer Infrastruktur und dort, wo bereits etwas vorgefallen ist.
Lässt sich das in unseren bestehenden Werkschutz einbinden?
Ja, und das ist der wirtschaftlichste Weg. Die Meldekette existiert bei Ihnen bereits; die Detektion liefert lediglich einen weiteren Melder. Wo kein Werkschutz vorhanden ist, übernehmen wir die Anbindung an unseren Objektschutz oder Revierdienst.
Was bringt mir das Protokoll konkret?
Es macht aus einem Verdacht einen Nachweis. Mit Zeiten, Dauer, Häufigkeit und – wo erfassbar – der Steuerposition haben Polizei und Luftfahrtbehörde etwas in der Hand, und Ihre Versicherung ebenfalls. Ohne Dokumentation bleibt jede Meldung eine Behauptung.

Nächster Schritt

Erst messen, dann entscheiden

Zwei bis vier Wochen Erfassung sagen Ihnen, ob über Ihrem Gelände tatsächlich geflogen wird. Danach reden wir über Technik – oder eben nicht.

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