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Ratgeber · Dokumentation

Was ins Wachbuch gehört

Das Wachbuch ist die Aufzeichnung nach dem Vorgang: Es hält fest, wer wann mit welchem Anlass da war und wer ihn im Haus erwartet hat. Dieser Ratgeber beschreibt den einzelnen Eintrag, die Trennung vom Vorfallbericht, die Aufbewahrung, die Auswertung Monate später und die datenschutzrechtliche Seite samt Auskunftsrecht.

  • Wachbuch mit Uhrzeit, Name, Firma, Anlass und der Person im Haus, die den Besuch erwartet
  • Besucherausweise mit Ziel und Uhrzeit gebucht, beim Verlassen ausgebucht, offene Ausweise nachverfolgt
  • Fortlaufende Führung ohne nachträgliche Änderungen, Korrekturen bleiben sichtbar
  • Besondere Vorkommnisse in einem gesonderten Bericht, Fotos bei Bedarf
  • Kontrollpunkte per NFC oder QR mit Uhrzeit quittiert
Fahrzeugkontrolle am Werktor mit Eintrag in die Dokumentation

Kurz beantwortet

Der Zweck des Wachbuchs und der einzelne Eintrag

In das Wachbuch gehört jeder Vorgang, der die Anwesenheit von Personen oder den Zustand des Objekts betrifft – mit Uhrzeit, Name, Firma, Anlass und der Person im Haus, die den Besuch erwartet. So führen wir es. Dazu kommen Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen, Ein- und Ausfahrten, Störungen an Anlagen und die Schichtübergabe.

Sein Zweck ist nicht Kontrolle der eigenen Leute, sondern Rekonstruierbarkeit. Wenn ein halbes Jahr später gefragt wird, wer an einem bestimmten Dienstagnachmittag im Technikraum war, beantwortet das entweder ein Eintrag – oder niemand. Deshalb wird fortlaufend geführt, nicht am Schichtende aus dem Gedächtnis.

Besondere Vorkommnisse gehören nicht in dieselbe Zeile. Sie bekommen einen eigenen Bericht mit Zeit, Ort, Beteiligten und Verlauf; im Wachbuch steht nur der Verweis darauf. Für die Aufbewahrung gilt: so lange, wie der Zweck und etwaige Aufbewahrungspflichten es tragen, danach wird gelöscht.

Inhalt

Was in einen Eintrag hineingehört

Ein Eintrag ist brauchbar, wenn ihn jemand lesen kann, der bei dem Vorgang nicht dabei war.

Arbeitsplatz mit Monitoren und laufender Dokumentation

Uhrzeit, minutengenau

Bei Besuchern zwei Zeiten: Ankunft und Verlassen. Ohne die zweite ist die Anwesenheitsliste am Abend wertlos. Nachgetragene Uhrzeiten kennzeichnen wir als solche, statt sie zu schätzen.

Name und Firma

Vor- und Nachname nach Ausweis, dazu das Unternehmen, für das die Person kommt. Bei Fremdfirmen ist die Firma oft wichtiger als der Name, weil spätere Rückfragen über den Auftraggeber laufen. Sammeleinträge wie „drei Monteure“ machen den Vorgang später unauflösbar.

Anlass des Besuchs

Zwei, drei Worte genügen, aber sie müssen etwas sagen: Wartung Lüftung Halle 2 ist brauchbar, Termin nicht. Der Anlass trennt bei einer späteren Auswertung die Spreu, weil sich nach ihm filtern lässt.

Erwartende Person im Haus

Wer den Besuch angekündigt hat oder ihn entgegennimmt, mit Abteilung. Dieses Feld macht den Eintrag anschlussfähig: Es benennt eine Stelle im Unternehmen, die den Vorgang später einordnen kann, ohne dass die Schicht von damals erreichbar sein muss.

Ausweis und Rückgabe

Ausgegebene Nummer, gebuchtes Ziel und Uhrzeit, beim Verlassen wieder ausgebucht. Offene Ausweise werden nachverfolgt. Am Schichtende steht damit fest, welche Nummern draußen sind – die kürzeste Antwort auf die Frage, ob noch jemand im Haus ist.

Objektbezogene Vorgänge

Ein- und Ausfahrten mit Ladung, Störungen an Schranke oder Tor, Anlieferungen außerhalb der Zeitfenster, Schlüsselausgabe und -rücknahme, Wetterlagen mit Folgen für die Zufahrt. Kontrollpunkte werden ohnehin per NFC oder QR mit Uhrzeit quittiert.

Abgrenzung

Wachbuch, Vorfallbericht und die übrigen Nachweise

Vier Nachweisarten laufen nebeneinander. Sie zu trennen ist der Unterschied zwischen einer lesbaren Chronologie und einem unbrauchbaren Sammelheft.

Wachbuch
Die laufende Chronologie einer Schicht: viele kurze Zeilen, streng nach Zeit geordnet, ohne Bewertung. Sie ist der Einstieg in jede spätere Recherche, weil sich darüber der Zeitpunkt eingrenzen lässt.
Vorfallbericht
Ein eigenes Dokument für ein einzelnes Ereignis: Zeit, Ort, Beteiligte, Verlauf, Maßnahmen, verständigte Stellen, bei Bedarf Fotos. Er wird in ganzen Sätzen geschrieben und bei uns am Folgetag per E-Mail übermittelt.
Besucher- und Ausweisliste
Häufig ein eigenes System, weil sie Ausweisnummern, Ziele und offene Rückgaben führt. Organisatorisch bleibt sie getrennt: Sie wird am Schichtende auf offene Posten geprüft, das Wachbuch nicht.
Kontrollnachweis der Rundgänge
Entsteht automatisch, wenn jeder Kontrollpunkt per NFC oder QR quittiert wird. Er belegt Wege und Zeiten, sagt aber nichts über Personen. Erst zusammen mit dem Wachbuch ergibt sich ein vollständiges Bild einer Nacht.
Die Regel, nach der all das geführt wird
Was in welcher Lage einzutragen und zu melden ist, steht nicht im Wachbuch selbst, sondern in der Dienstanweisung für das Objekt. Die eine ist die Vorgabe, das andere der Beleg ihrer Befolgung.

Führung

Nachtragssicherheit: worauf es bei der Form ankommt

Ob Buch oder Bildschirm, ist zweitrangig. Entscheidend ist, ob sich einem Eintrag ansehen lässt, wann er entstanden ist.

  • Fortlaufend, nicht rückblickend. Eingetragen wird, sobald der Vorgang abgeschlossen ist. Wer am Schichtende aus dem Gedächtnis nachschreibt, produziert plausible, aber falsche Zeiten – und genau danach wird später gefragt.
  • Korrekturen bleiben sichtbar. Falsches wird einmal durchgestrichen, daneben richtig gesetzt, mit Datum und Namenszeichen. Übermalen, Entfernen von Seiten oder stilles Überschreiben beschädigt den Wert aller übrigen Einträge gleich mit.
  • Papier braucht Seitenzahlen. Gebundenes Buch, durchnummerierte Seiten, keine losen Blätter, keine Bleistifteinträge. Bei Schichtwechsel zeichnen beide Kräfte mit Uhrzeit. Das ist die einfachste Form von Nachtragssicherheit und oft die praktikabelste.
  • Digital braucht ein Protokoll. Ein digitales Wachbuch ist dem Papier überlegen, wenn es Benutzerkennung, Zeitstempel und eine Änderungshistorie führt. Eine Tabellendatei auf einem Netzlaufwerk erfüllt das nicht – sie lässt sich spurlos ändern und taugt damit als Beleg wenig.
  • Eine Sprache, keine Kürzel. Hausinterne Abkürzungen sind nach einem Personalwechsel nicht mehr auflösbar. Wer knapp schreiben will, nutzt feste Formulierungen statt erfundener Kürzel.

Auswertung

Wenn Monate später jemand fragt

Der typische Anlass kommt spät: ein Versicherungsfall, eine Reklamation, ein vermisster Gegenstand, eine behördliche Nachfrage.

  1. Frage präzisieren Wer will was wissen, für welchen Zeitraum, zu welchem Zweck. Eine Bitte um „alle Unterlagen“ lässt sich weder beantworten noch datenschutzrechtlich rechtfertigen.
  2. Zeitraum eingrenzen Über die Chronologie Tag und Schicht bestimmen. Meist genügen zwei Stunden Fenster, wenn ein Anhaltspunkt vorliegt – eine Lieferung, ein Termin, eine Störungsmeldung.
  3. Einträge lesen und abgleichen Die Zeilen des Fensters mit Ausweisliste und Kontrollnachweis zusammenführen. Widersprüche werden notiert, nicht geglättet: Ein nie zurückgebuchter Ausweis ist ein Befund, kein Schreibfehler.
  4. Vorfallbericht hinzunehmen Steht im Wachbuch ein Verweis, wird der zugehörige Bericht dazugelegt. Erst dort stehen Verlauf, Maßnahmen und verständigte Stellen in ganzen Sätzen – der Teil, den eine Versicherung tatsächlich liest.
  5. Ergebnis schriftlich zusammenstellen Ein kurzer Vermerk, welche Quellen herangezogen wurden, was sie belegen und was offen bleibt. Herausgegeben werden Auszüge zum angefragten Zeitraum, nicht ganze Bände – alles andere gibt fremde Daten preis.

Nutzen

Spätere Frage und der Eintrag, der sie beantwortet

Links, was tatsächlich gefragt wird. Rechts, welches Feld die Antwort trägt – und was fehlt, wenn es leer blieb.

Frage im NachhineinFeld, das antwortetWenn es fehlt
War die Firma an dem Tag im Haus?Firma und AnkunftszeitAussage gegen Aussage
Wer hat den Besuch veranlasst?Erwartende Person mit AbteilungKeine Stelle, die einordnet
Hat die Person das Gelände verlassen?Ausgangszeit und AusweisrückgabeAnwesenheit bleibt offen
Warum war jemand im Technikraum?Anlass des BesuchsZutritt wirkt unbegründet
Wann wurde der Schaden bemerkt?Zeile zur Feststellung mit UhrzeitZeitpunkt nicht eingrenzbar
Was ist in der Nacht passiert?Verweis auf den VorfallberichtNur Erinnerung der Schicht
Wurde der Rundgang gegangen?Quittierte KontrollpunkteLeistung nicht belegbar

Datenschutz

Aufbewahrung, Zweckbindung und Auskunftsrecht

Ein Wachbuch enthält personenbezogene Daten. Das verbietet es nicht – es bindet es an Regeln, die vorher festgelegt gehören.

Kontrollgang bei Nacht mit Dokumentation am Kontrollpunkt
  • Zweck vorher festlegen. Üblich ist die Begründung über das berechtigte Interesse des Betreibers an Zutrittskontrolle und Nachvollziehbarkeit. Der Zweck wird schriftlich gefasst, bevor das erste Blatt beschrieben wird, und begrenzt zugleich, was erhoben werden darf.
  • Nur erheben, was der Zweck trägt. Name, Firma, Anlass, Zeiten und erwartende Stelle tragen ihn. Privatadresse oder Geburtsdatum in der Regel nicht. Ein Ausweis darf in Augenschein genommen werden, ohne kopiert oder eingezogen zu werden.
  • Befristet aufbewahren, dann löschen. Eine Frist wird vorher bestimmt und dokumentiert – in vielen Betrieben liegt sie im Bereich weniger Monate, bei nachgewiesenem Bedarf länger. Ohne Frist sammeln sich Bände an, für die es keine Rechtfertigung gibt.
  • Zugriff begrenzen. Einsicht nehmen die Schicht, die benannte Leitung und Stellen, die zur Aufklärung eines konkreten Vorgangs beitragen. Ein offen liegendes Buch, in dem jeder Wartende die Vorseiten überblättern kann, ist die häufigste Schwachstelle.
  • Auskunftsrecht der Betroffenen. Wer eingetragen ist, kann Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen und bei falschen Angaben deren Berichtigung. Ausgegeben wird dabei nur die eigene Zeile, geschwärzt um alles, was andere Personen betrifft. Zuständig ist der Verantwortliche, in der Regel der Betreiber des Objekts.
  • Auftragsverarbeitung klären. Führt ein Dienstleister das Buch für den Betreiber, ist zu regeln, wer Verantwortlicher ist und wer weisungsgebunden verarbeitet. Das gehört vor den ersten Dienst in den Vertrag, samt Fristen und Vernichtung nach Vertragsende.

Praxis

Woran es in der Praxis scheitert

Fünf Muster, die den Wert der Aufzeichnung zunichtemachen, obwohl sauber geschrieben wurde.

  • Die Ausgangszeit fehlt. Ankunft wird notiert, das Verlassen nicht, weil in dem Moment Betrieb ist. Abends steht dann eine Liste offener Anwesenheiten, die niemand auflösen kann. Die Ausweisrückgabe ist der Anlass, bei dem die zweite Zeit fast von selbst entsteht.
  • Der Anlass ist leer oder nichtssagend. „Besuch“ oder „Termin“ beantwortet später keine Frage. Da dieses Feld beim Ausfüllen am wenigsten weh tut, wird es als erstes verwässert – und fehlt genau dann, wenn jemand wissen will, warum ein Fremder in einem gesperrten Bereich war.
  • Alles steht in einer einzigen Spalte. Vorkommnisse werden zwischen die laufenden Zeilen geschrieben, statt einen eigenen Bericht zu bekommen. Das Ergebnis ist ein Text, aus dem sich weder eine Chronologie filtern noch ein Ereignis herauslösen lässt.
  • Zwei Systeme nebeneinander. Ein Teil digital, ein Teil auf Papier, weil die Software nachts langsam ist. Nach wenigen Wochen ist keiner der Stände vollständig. Besser ein System, das die Schicht bedienen kann, als das technisch bessere, das umgangen wird.
  • Niemand sieht hinein. Ohne gelegentliche Durchsicht fällt nicht auf, dass seit Monaten ein Feld leer bleibt. Eine Stichprobe je Quartal, gemeinsam mit dem Auftraggeber, hält die Qualität oben – und ist der Anlass, veraltete Bände zu vernichten.

So arbeiten wir

Wie wir dokumentieren

Unsere Dokumentation ist festgelegt und lässt sich vor Vertragsschluss ansehen.

  • Vollständige Besucherzeile. Wir führen das Wachbuch mit Uhrzeit, Name, Firma, Anlass und der Person im Haus, die den Besuch erwartet. Besucherausweise werden mit Ziel und Uhrzeit gebucht, beim Verlassen ausgebucht, offene Ausweise nachverfolgt. Wo das an einer besetzten Pforte zusammenläuft, steht unter Pförtnerdienst.
  • Getrennter Bericht bei Vorkommnissen. Besondere Ereignisse bekommen ein eigenes Dokument mit Zeit, Ort, Beteiligten und Verlauf, bei Bedarf mit Fotos; die Übermittlung erfolgt am Folgetag per E-Mail. Auf Kontrollgängen wird jeder Kontrollpunkt per NFC oder QR mit Uhrzeit quittiert.
  • Anschluss an Empfang und Fremdfirmen. Am Tresen kommen Telefonzentrale, Post- und Paketannahme, Fundsachen und Raumbuchung dazu – siehe Empfangsdienst. Fremdfirmen laufen über eine feste Anmeldung, und am Schichtende wird geprüft, ob noch welche im Haus sind.
  • Bayernweit, gleiche Nachweise. Aus der Zentrale Höslwang, der Niederlassung Traunstein und der Geschäftsstelle München arbeiten wir nach demselben Muster; die Regionen stehen unter Einsatzgebiete. Nach der kostenlosen Objektbegehung liegt das Angebot binnen 24 Stunden vor.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Wachbuch

Was gehört in einen Wachbucheintrag?
Uhrzeit, Name, Firma, Anlass und die Person im Haus, die den Besuch erwartet – so führen wir es. Dazu kommen die Ausgangszeit, die Nummer eines ausgegebenen Besucherausweises und dessen Rückgabe. Auf der Objektseite werden Ein- und Ausfahrten mit Ladung, Störungen an Toren und Anlagen, Schlüsselausgaben und die Übergabe an die nächste Schicht festgehalten.
Was ist der Unterschied zwischen Wachbuch und Vorfallbericht?
Das Wachbuch ist die laufende Chronologie einer Schicht: kurze Zeilen, streng nach Zeit geordnet, ohne Bewertung. Der Vorfallbericht behandelt ein einzelnes Ereignis in ganzen Sätzen mit Zeit, Ort, Beteiligten, Verlauf, Maßnahmen und verständigten Stellen, bei Bedarf mit Fotos. Im Wachbuch steht dazu nur eine Zeile mit Verweis, damit die Chronologie lesbar bleibt.
Wie lange wird ein Wachbuch aufbewahrt?
So lange, wie der vorher festgelegte Zweck und etwaige Aufbewahrungsbedarfe es tragen; danach wird gelöscht oder nachweisbar vernichtet. In vielen Betrieben liegt die Frist im Bereich weniger Monate, bei laufenden Schadenfällen oder behördlichen Verfahren länger. Entscheidend ist, dass die Frist schriftlich bestimmt ist, bevor der erste Eintrag entsteht.
Darf ein Wachbuch digital geführt werden?
Ja, sofern es nachtragssicher ist. Das verlangt Benutzerkennung, automatische Zeitstempel und eine Änderungshistorie, in der sich jede Korrektur mit Zeitpunkt und Person nachvollziehen lässt. Eine Tabellendatei auf einem Netzlaufwerk erfüllt das nicht, weil sie sich spurlos ändern lässt. Wir richten uns nach dem System, das bei Ihnen bereits im Einsatz ist.
Wie wird ein falscher Eintrag korrigiert?
Auf Papier wird die Zeile einmal durchgestrichen, sodass sie lesbar bleibt, daneben die richtige Angabe gesetzt, mit Datum und Namenszeichen. Digital greift die Änderungshistorie, die den alten Stand behält. Übermalen, Entfernen von Seiten oder das stille Überschreiben eines Feldes beschädigt die Beweiskraft aller übrigen Einträge derselben Schicht.
Kann man nach Monaten noch nachvollziehen, wer im Haus war?
Ja, wenn fortlaufend geführt wurde und die Aufbewahrungsfrist noch läuft. Über die Chronologie wird der Tag und die Schicht eingegrenzt, dann werden die Zeilen des Zeitfensters mit Ausweisliste und quittierten Kontrollpunkten zusammengeführt. Herausgegeben wird ein Auszug für den angefragten Zeitraum, nicht der ganze Band.
Ist ein Wachbuch datenschutzrechtlich zulässig?
Ja, üblicherweise gestützt auf das berechtigte Interesse des Betreibers an Zutrittskontrolle und Nachvollziehbarkeit. Erhoben werden darf nur, was diesen Zweck trägt: Name, Firma, Anlass, Zeiten und erwartende Stelle. Privatadressen oder kopierte Ausweise gehören nicht dazu. Zweck, Speicherfrist und Zugriffsberechtigte werden vorher schriftlich festgelegt.
Kann ein Besucher Auskunft über seinen Eintrag verlangen?
Ja. Betroffene können Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen und bei unrichtigen Angaben eine Berichtigung. Ausgegeben wird ausschließlich die eigene Zeile, geschwärzt um alles, was andere Personen betrifft. Zuständig für die Beantwortung ist der Verantwortliche – in aller Regel der Betreiber des Objekts, nicht die Kraft an der Pforte.

Nächster Schritt

Dokumentation vor Ort ansehen

Zeigen Sie uns, wie heute bei Ihnen festgehalten wird, wer kommt und geht. Wir sagen, welche Felder fehlen und wie sich das ohne Mehraufwand in die Schicht einfügt. Die Begehung kostet nichts, das Angebot liegt binnen 24 Stunden vor.

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