Bayerische Sicherheitsgesellschaft BSG24 Logo BSG24 Bayerische Sicherheitsgesellschaft

Veranstaltungsschutz und Ordnungsdienst · bayernweit

Veranstaltungsschutz

Veranstaltungsschutz ist die Umsetzung eines Plans unter Zeitdruck: Einlass, Wegeführung, Präsenz in der Fläche, Abgang – und dazwischen die Abstimmung mit Auflagen, Sanitätsdienst und Feuerwehr. Wir stellen die Kräfte, die das tragen, und besetzen die Leitung mit geprüfter Sachkunde nach § 34a GewO. Angebot binnen 24 Stunden nach kostenloser Begehung.

  • Personalstärke je Phase statt einer Pauschalzahl über den ganzen Tag
  • Einsatzleitung bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen mit bestandener Sachkundeprüfung
  • Einweisung jeder eingeteilten Kraft am Veranstaltungsort vor dem ersten Dienst
  • Über 100 Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) und mehr als 25 Mitarbeiter mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) bayernweit für uns im Einsatz
  • Bewachungshaftpflicht über die Allianz: 3 Mio. € je Schadenfall
Sicherheitsmitarbeiter an einer abgesperrten Zufahrt vor Veranstaltungsbeginn

Kurz beantwortet

Was Veranstaltungsschutz an Ihrem Termin leistet

Veranstaltungsschutz ist der Dienst, der aus einem genehmigten Plan einen funktionierenden Abend macht. Unsere Kräfte besetzen den Einlass, halten die Wege frei, stehen an den Stellen, an denen sich Menschen stauen, lösen Engstellen auf, bevor Druck entsteht, und begleiten den Abgang. Die Leitung hat den Überblick über die Fläche und ist die eine Stelle, an der im Zweifel entschieden wird.

Der Bedarf entsteht nicht aus der Besucherzahl allein, sondern aus dem, was die Fläche zulässt. Ein bestuhlter Saal mit zwei Ausgängen verlangt etwas anderes als eine Wiese mit einem Zelt, einem Ausschank und einer einzigen befahrbaren Zufahrt. Deshalb steht am Anfang der Blick auf die Fläche – und erst danach eine Zahl an Kräften, aufgeteilt nach Aufbau, Einlass, Hauptzeit und Abgang.

Rufen Sie an, die Nummer ist rund um die Uhr besetzt, auch an Wochenenden und Feiertagen. Wir gehen die Fläche mit Ihnen ab, ordnen die Posten den Auflagen und dem Sicherheitskonzept zu und legen binnen 24 Stunden ein Angebot vor. Die Begehung ist kostenfrei.

Leistungen

Die Posten, die wir besetzen

Jeder Posten hat einen Auftrag, eine Zuständigkeitsgrenze und eine Meldestelle. Das unterscheidet einen Ordnungsdienst von Personal, das nur anwesend ist.

Kontrolle am Zugang zu einem abgesperrten Veranstaltungsbereich

Einlass und Zutritt

Ticket- und Bändchenprüfung, Gästelisten, Akkreditierung von Presse, Technik und Lieferanten, Alterskontrolle beim Jugendschutz. Der Einlass ist der Posten, der über die Wartezeit und damit über die Stimmung der ersten Stunde entscheidet.

Ordnungsdienst in der Fläche

Sichtbare Präsenz zwischen Zelt, Ausschank, Bühne und Sanitärbereich. Die Aufgabe ist zuerst Beobachtung: wo sich Gruppen stauen, wo ein Weg zuwächst, wo jemand über sein Maß hinaus ist. Ansprechen kommt früh, Trennen selten, körperliche Einwirkung bleibt letztes Mittel im Rahmen von Hausrecht und Notwehr.

Wegeführung und Engstellen

Posten an Durchgängen, Treppen, Übergängen und Kreuzungspunkten zweier Besucherströme. Diese Kräfte lenken, statt zu kontrollieren – sie halten den Verkehr in eine Richtung und verhindern, dass sich Gegenströme an der schmalsten Stelle des Geländes treffen.

Bühnen-, Vorbühnen- und Backstagebereich

Absperrung zur Bühne, Blick von vorn in die ersten Reihen, Zugang zu Künstler- und Technikbereichen. Bei Stehplätzen ist der Blick aus dem Graben zurück ins Publikum die wichtigste Beobachtungsposition des Abends.

Abgang, Aufbau und Nachtstunden

Der Abgang wird geführt wie der Einlass, nur in die andere Richtung: Wege öffnen, Taxistand und Haltestelle entzerren, Gelände räumen. Danach beginnt die Bewachung von Technik, Ware und Gastronomiegerät bis zum nächsten Aufbau – auf Wunsch als Objektschutz über Nacht.

Abgrenzung

Ordnungsdienst, Türdienst, Sanitätsdienst – wer wofür zuständig ist

Auf einem Veranstaltungsgelände arbeiten mehrere Dienste nebeneinander. Wer ihre Grenzen kennt, spart sich die Diskussion mitten im Betrieb.

Ordnungsdienst gegen Türdienst im Gastgewerbe
Rechtlich der wichtigste Unterschied auf dieser Seite. Der Türdienst im Gastgewerbe – die Tür einer Diskothek, einer Bar, eines Clubs – verlangt nach § 34a GewO von jeder eingesetzten Kraft die bestandene Sachkundeprüfung. Der Ordnungsdienst bei einer Veranstaltung verlangt sie nicht von jedem Ordner, sondern für die Leitung der Bewachung bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Ordnungsdienst gegen Veranstaltungsleitung
Die Veranstaltungsleitung entscheidet über die Veranstaltung: ob begonnen, unterbrochen oder abgebrochen wird. Der Ordnungsdienst entscheidet über die Sicherheitsmaßnahme in seinem Abschnitt und meldet nach oben. Beide Rollen gehören mit Namen und erreichbarer Nummer in den Plan, sonst entscheidet im Ernstfall niemand.
Ordnungsdienst gegen Sanitätsdienst
Der Sanitätsdienst versorgt; der Ordnungsdienst schafft ihm den Weg dorthin und hält ihn frei, bis der Patient heraus ist. Die Schnittstelle ist die Meldung: Wer eine Verletzung sieht, gibt Ort, Zahl der Betroffenen und Zugangsweg durch – nicht eine Einschätzung zum Zustand.
Ordnungsdienst gegen Brandsicherheitswache
Die Brandsicherheitswache ist ein eigener, von der Behörde geforderter Posten mit brandschutzfachlicher Aufgabe; wo Auflagen sie verlangen, wird sie gesondert gestellt und mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt. Näheres steht unter Brandwache. Der Ordnungsdienst ersetzt sie nicht, sondern arbeitet ihr zu.
Ordnungsdienst gegen polizeiliche Aufgaben
Unsere Kräfte handeln aus dem Hausrecht, das Sie ihnen übertragen, aus Notwehr und Nothilfe und aus dem Festhalterecht bei frischer Tat. Sie ermitteln nicht und übernehmen keine Aufgaben der Polizei. Bei Straftaten wird die Lage gesichert, dokumentiert und übergeben.

Auflagen

Wie Auflagen und Sicherheitskonzept auf die Posten durchschlagen

Der Genehmigungsbescheid ist kein Papier für den Ordner, aber jede Auflage darin endet bei einem Posten. Diesen Übersetzungsschritt leisten wir vor dem Termin.

Aus der Auflage wird ein Posten

Steht im Bescheid, dass die Feuerwehrzufahrt dauerhaft freizuhalten ist, entsteht daraus ein besetzter Punkt mit Auftrag, Zeitraum und Meldeweg – nicht ein Satz im Konzept. Wir gehen den Bescheid Auflage für Auflage durch und prüfen, welche davon Personal bindet.

Mehrere Stellen, mehrere Auflagen

Ordnungsamt, Brandschutzdienststelle, Rettungsdienst und teils Polizei äußern sich getrennt. Widersprüche zwischen zwei Auflagen fallen erst auf, wenn jemand beide gleichzeitig umsetzen soll. Diese Prüfung gehört vor die Personalplanung, nicht an den Veranstaltungstag.

Das Konzept ist der Maßstab, an dem gemessen wird

Kommt eine Kontrolle, wird nicht gefragt, ob es gut lief, sondern ob das umgesetzt ist, was im Sicherheitskonzept steht. Deshalb darf der Personalansatz im Konzept nicht höher sein als der, den Sie tatsächlich beauftragen. Beides zur Deckung zu bringen, ist Teil unserer Vorbereitung.

Fläche

Einlass, Wegeführung und Dichte – die drei Stellschrauben

Fast alles, was auf einer Veranstaltung schwierig wird, entsteht an einer von drei Stellen. Sie lassen sich vorher entschärfen.

Abgesperrte Freifläche mit Zuwegung vor Beginn einer Veranstaltung

Der Einlass bestimmt den Rest

Ein Zugang für alle ist der häufigste Konstruktionsfehler. Getrennte Wege für Gäste, Dienstleister und Rettungsfahrzeuge kosten wenig und lösen mehr als zusätzliche Kräfte am selben Tor. Wo kontrolliert wird, braucht es Platz davor und dahinter, damit sich keine Schlange auf die Straße schiebt.

Einlass läuft in Wellen

Der Zulauf ist nie gleichmäßig: vor dem Beginn, vor dem Hauptprogramm und nach dem Ende einer parallelen Veranstaltung kommen Spitzen. Die Besetzung folgt dieser Kurve. Eine gleichmäßige Zahl über den Abend heißt, dass in der Spitze zu wenige und in der Flaute zu viele stehen.

Dichte entsteht an Engstellen, nicht auf der Fläche

Kritisch ist selten die durchschnittliche Auslastung, sondern der Meter vor einer Treppe, einem Durchgang oder einer Absperrung. Solche Punkte werden vorher benannt, besetzt und mit einer einfachen Regel versehen: in eine Richtung führen, Gegenverkehr unterbinden, bei Rückstau die Zufuhr drosseln.

Vor der Bühne wird nach hinten gesehen

Bei Stehplatzveranstaltungen entsteht Druck nach vorn, sobald das Hauptprogramm beginnt. Die Kräfte im Graben sehen deshalb ins Publikum und nicht auf die Bühne. Gemeldet wird, wenn einzelne Gäste herausgehoben werden müssen oder wenn sich der Druck über mehrere Reihen verteilt aufbaut.

Zusammenarbeit

Zusammenspiel mit Sanitätsdienst, Feuerwehr und Behörde

Am Veranstaltungstag stehen mehrere Organisationen nebeneinander, die einander nicht unterstellt sind. Was trägt, ist eine vorher verabredete Ordnung.

  • Eine gemeinsame Lagebesprechung vor Beginn. Veranstaltungsleitung, Einsatzleitung des Ordnungsdienstes, Sanitätsdienst und – wo gestellt – die Brandsicherheitswache gehen vor dem Einlass gemeinsam Zeiten, Posten, Wege und Meldewege durch. Zwanzig Minuten, die im Ernstfall den Unterschied ausmachen.
  • Eine Meldekette statt vieler Nummern. Jede Kraft meldet an ihre Einsatzleitung, die Einsatzleitung an die Veranstaltungsleitung und an die weiteren Dienste. Quermeldungen unter Posten erzeugen widersprüchliche Lagebilder. Wer wen in welcher Reihenfolge ruft, steht vorher fest.
  • Zufahrten bleiben frei, auch wenn es eng wird. Aufstellflächen und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge zuzustellen, ist der Punkt, an dem Behörden bei Kontrollen am häufigsten einschreiten – meist mit Bierbänken, Kühlwagen oder parkenden Fahrzeugen. Wo eine Auflage das fordert, wird die Fläche besetzt und nicht nur markiert.
  • Ein Sanitätsfall verändert die Fläche. Eine Versorgung mitten im Publikum bindet sofort mehrere Kräfte: freihalten, abschirmen, Weg für die Trage öffnen, Gäste umleiten. Diese Reserve gehört in die Personalplanung, sonst wird sie aus dem Einlass abgezogen – genau dort, wo sie fehlt.
  • Räumung wird angesagt, nicht ausgelöst. Über eine Räumung entscheidet die Veranstaltungsleitung, in Abstimmung mit den Einsatzkräften. Der Ordnungsdienst setzt sie um: Wege öffnen, Richtung geben, Sammelpunkt besetzen, Nachzügler suchen. Jede Kraft kennt ihren Abschnitt und ihre Aufgabe für diesen Fall vorher.

Veranstaltungsarten

Für welche Veranstaltungen wir gestellt werden

Die Art der Veranstaltung bestimmt, wo die Kräfte stehen – nicht, wie viele es insgesamt sind.

  • Feste im Zelt und im Freien. Ausschank, Einlass in Wellen, Abgang in der Nacht, Nachbarschaft ringsum. Die Personalkurve verschiebt sich hier stark in die späten Stunden: Wo bis Mitternacht ausgeschenkt wird, braucht es danach mehr Kräfte und nicht weniger.
  • Messen, Kongresse und Tagungen. Getrennte Phasen für Aufbau, Betrieb und Abbau, Standbewachung, Ausweiskontrolle an Zugängen für Aussteller und Dienstleister sowie Nachtdienst in den Hallen. Der Schwerpunkt liegt weniger bei der Dichte als bei der Zutrittsordnung.
  • Konzerte und Bühnenprogramme. Graben, Vorbühne, Seitenbereiche, Backstage und Künstlerzufahrt. Bei Stehplätzen ist die Beobachtung der vorderen Reihen die tragende Aufgabe, bei bestuhlten Sälen die Reihen- und Wegeordnung.
  • Firmenfeiern und geschlossene Gesellschaften. Zurückhaltendes Auftreten, Gästelisten statt Tickets, Schutz der Wertsachen und geordneter Abgang mit Taxikoordination. Häufig geht es weniger um Fremde als um einen klaren Umgang mit Gästen, die zu lange geblieben sind.

Entscheidungshilfe

Merkmal der Veranstaltung und was daraus folgt

Links ein Merkmal Ihrer Veranstaltung. Rechts, worauf es in der Planung durchschlägt und welche Qualifikation der Posten verlangt.

MerkmalFolge für die PlanungQualifikation des Postens
Zugangsgeschützte GroßveranstaltungBenannte Einsatzleitung über alle AbschnitteLeitung mit Sachkundeprüfung
Türdienst an einer gastgewerblichen TürEigener Posten mit eigener AnforderungJede Kraft mit Sachkundeprüfung
Ordnerposten in der FlächeBesetzung nach Abschnitten und PhasenUnterrichtung nach § 34a GewO
Ausschank bis in die NachtstundenPersonalstärke steigt nach MitternachtUnterrichtung, Leitung durchgehend besetzt
Nur ein Zugang für Gäste und AnlieferungTrennung der Wege vor der PersonalfragePostenzahl folgt der neuen Wegeführung
Stehplätze vor einer BühneBeobachtung aus dem Graben ins PublikumErfahrene Kräfte, enge Meldekette

Kosten

Wovon der Preis eines Ordnungsdienstes abhängt

Abgerechnet wird nach eingesetzten Stunden je Kraft. Sechs Größen bestimmen, wie viele Stunden zusammenkommen.

  • Personalstärke je Phase. Aufbau, Einlass, Hauptzeit, Abgang und Nacht haben unterschiedliche Kurven. Die Summe dieser Phasen ergibt den Preis – nicht eine gerundete Zahl an Kräften mal Veranstaltungsdauer.
  • Verlangte Qualifikation je Posten. Posten mit Sachkundeprüfung sind teurer als Posten mit Unterrichtung. Wer sie ohne Notwendigkeit über die gesamte Mannschaft ausschreibt, verteuert die Leistung, ohne die Sicherheit zu erhöhen.
  • Lage der Stunden. Abend-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden werden anders bewertet als ein Freitagnachmittag. Eine Veranstaltung, die über Mitternacht hinausgeht, verschiebt ihren Schwerpunkt in die teureren Stunden.
  • Termin und Jahreszeit. An Sommerwochenenden und im Advent ist qualifiziertes Personal in ganz Oberbayern gebunden. Ein früh gebuchter Termin ist planbarer und deshalb günstiger als eine kurzfristige Anfrage auf denselben Tag.
  • Anfahrt und Dauer des Einsatzes. Ein Gelände abseits unserer Standorte bindet Fahrzeit, die bezahlt werden muss. Umgekehrt verteilen sich Anfahrt und Rüstzeit bei mehrtägigen Veranstaltungen auf mehr Einsatzstunden.
  • Vorbereitungsaufwand. Begehung, Übersetzung der Auflagen in Posten, Abstimmung mit weiteren Diensten, Einweisung der Kräfte und Nachbereitung. Dieser Teil ist unsichtbar und entscheidet dennoch darüber, ob der Einsatz trägt.

Ablauf

Von der Anfrage bis zum Dienstbeginn

  1. Telefonat Sie nennen Termin, Ort, erwartete Besucherzahl, Ausschank und den Stand der Genehmigung. Wir sagen im Gespräch, ob der Termin personell darstellbar ist – gerade in den gebundenen Wochen des Jahres ist das die erste Frage.
  2. Begehung der Fläche Wir gehen das Gelände mit Ihnen ab: Zugänge, Engstellen, Rettungswege, Zufahrten, Ausschank, Bühne, Sanitär, Parkflächen und Nachbarschaft. Ohne diesen Termin bleibt jede Postenzahl geraten. Kosten entstehen dafür nicht.
  3. Angebot binnen 24 Stunden Schriftlich, mit Posten, Zeitfenstern, Personalstärke je Phase und der Qualifikation, die je Posten vorgesehen ist. Was nicht enthalten ist, steht ausdrücklich dabei.
  4. Auflagen übersetzen und abstimmen Wir gleichen Bescheid, Sicherheitskonzept und Postenplan ab, klären offene Punkte mit den beteiligten Stellen und legen die Meldekette fest. Danach ist die Personalstärke im Konzept dieselbe wie im Auftrag.
  5. Einweisung und Dienstbeginn Jede eingeteilte Kraft wird vor dem ersten Dienst am Ort eingewiesen: Lageplan, eigener Abschnitt, Nachbarposten, Meldeweg, Verhalten im Räumungsfall. Danach folgt die gemeinsame Lagebesprechung und der Einlass beginnt.

Arbeitsweise

Wie wir arbeiten

Ein Veranstaltungseinsatz lässt sich nicht nachbessern – er findet einmal statt. Diese sechs Punkte sorgen dafür, dass er vorbereitet ist.

  • Einweisung am Ort vor dem ersten Dienst. Jede eingeteilte Kraft war vor Beginn auf der Fläche und kennt ihren Abschnitt, die Nachbarposten und den Weg zum Sanitätsdienst. Personal, das den Lageplan nicht kennt, ist nur anwesend.
  • Schriftliche, abgestimmte Dienstanweisung. Je Veranstaltung existiert eine schriftliche, mit Ihnen abgestimmte Dienstanweisung mit Postenplan, Aufträgen, Zuständigkeitsgrenzen und Meldewegen. Sie ist die Grundlage der Einweisung und später des Berichts.
  • Vertretung ist eingeplant. Vertretung bei Krankheit und Urlaub ist fest eingeplant. Für Veranstaltungen heißt das eine benannte Reserve, damit ein Ausfall am Morgen des Termins nicht einen Posten kostet.
  • Eine benannte Ansprechperson. Sie haben vor, während und nach der Veranstaltung eine feste Ansprechperson mit erreichbarer Nummer. Am Tag selbst ist das die Einsatzleitung, die den Überblick über alle Abschnitte hält.
  • Dokumentation der Vorkommnisse. Jeder Vorfall wird mit Uhrzeit, Ort, Beteiligten und Ablauf erfasst, bei Bedarf mit Fotos. Der Bericht geht nach dem Einsatz an Sie und lässt sich der Behörde vorlegen.
  • Absicherung über die Bewachungshaftpflicht. Über die Allianz sind 3 Millionen Euro je Schadenfall für Personen- und Sachschäden gedeckt, dazu je 250.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und für Vermögensschäden. Den Nachweis legen wir auf Anfrage vor.

Qualifikation

Welche Stufe nach § 34a GewO welcher Posten verlangt

Bei Veranstaltungen hängt die verlangte Stufe nicht am Anlass, sondern am einzelnen Posten. Genau deshalb ist eine pauschale Forderung über die gesamte Mannschaft fast immer falsch bemessen.

Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK)
Mindestvoraussetzung für jede Bewachungstätigkeit, erworben in einer mehrtägigen Unterrichtung bei der IHK. Sie ist die zutreffende Stufe für die Ordnerposten in der Fläche, an Wegen und Engstellen, an Absperrungen und in den Nachtstunden zwischen Ab- und Aufbau.
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK)
Die höhere Stufe mit schriftlicher und mündlicher Prüfung. Vorgeschrieben ist sie unter anderem bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, beim Schutz vor Ladendieben, bei Türdiensten im Gastgewerbe sowie für die Leitung von Bewachungen in Aufnahmeeinrichtungen und bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Was das für Ihre Veranstaltung bedeutet
Zwei Fälle sind hier einschlägig. Ist Ihre Veranstaltung eine zugangsgeschützte Großveranstaltung, muss die Leitung der Bewachung die Sachkundeprüfung haben – die einzelnen Ordner nicht. Gibt es auf dem Gelände einen Türdienst im Gastgewerbe, also die Tür eines gastronomischen Betriebs, gilt die Sachkundeprüfung für jede dort eingesetzte Kraft. Wir besetzen die Leitung entsprechend und weisen im Angebot je Posten aus, welche Stufe vorgesehen ist. Den Unterschied erklärt der Ratgeber zu Unterrichtung und Sachkundeprüfung.
Personalstand und Register
Über 100 Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) und mehr als 25 Mitarbeiter mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) bayernweit für uns im Einsatz. Alle sind im Bewacherregister erfasst und behördlich zuverlässigkeitsgeprüft. Der Inhaber befindet sich in der Ausbildung zum Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit.

Einsatzgebiet

Von wo aus wir Veranstaltungen besetzen

Eine Mannschaft muss anreisen, eingewiesen werden und pünktlich stehen. Deshalb zählt, welcher unserer drei Standorte den Termin plant.

  • München und der Süden. Für München, den Landkreis München, Starnberg, Ebersberg und Miesbach plant die Geschäftsstelle München, Tal 44, 80331 München, rund um die Uhr erreichbar unter 0800 247 365 55.
  • Chiemgau und Landkreis Rosenheim. Getragen von der Zentrale Höslwang, Obergebertsham 2, 83129 Höslwang, 0151 74 390 315 – für Feste und Seeveranstaltungen rund um den Chiemsee, in Prien, Bad Endorf, Amerang, Bernau und Wasserburg am Inn.
  • Landkreis Traunstein und Chemiedreieck. Aus der Niederlassung Traunstein, Cuno-Niggl-Straße 3, 83278 Traunstein, 0175 6688884, werden der Landkreis Traunstein sowie Mühldorf am Inn und Altötting bedient.
  • Termine außerhalb dieser Räume. Auch dort übernehmen wir Veranstaltungen; Anreise und Rüstzeit werden dann gesondert ausgewiesen. Welche Orte im Chiemgau wir mit eigenen Seiten abdecken, steht auf den zwölf Ortsseiten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Veranstaltungsschutz

Wer muss bei einer Veranstaltung die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO haben?
Die Leitung der Bewachung bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen – für die einzelnen Ordnerposten genügt die Unterrichtung nach § 34a GewO. Gesondert davon gilt: Bei einem Türdienst im Gastgewerbe ist die Sachkundeprüfung für jede dort eingesetzte Kraft vorgeschrieben. Wir weisen im Angebot je Posten aus, welche Stufe vorgesehen ist.
Was ist der Unterschied zwischen Ordnungsdienst und Türdienst im Gastgewerbe?
Der Einsatzort und damit die verlangte Qualifikation. Der Türdienst betrifft die Tür eines gastronomischen Betriebs – Diskothek, Bar, Club – und verlangt von jeder Kraft die bestandene Sachkundeprüfung. Der Ordnungsdienst begleitet eine Veranstaltung in ihrer Fläche; dort ist die Sachkundeprüfung für die Leitung vorgeschrieben, nicht für jeden Posten.
Wie wird die Personalstärke festgelegt?
Getrennt nach Phasen: Aufbau, Einlass, Hauptzeit, Abgang und Nacht haben je eine eigene Besetzung. Maßgeblich ist nicht die Besucherzahl allein, sondern was die Fläche zulässt – Zahl und Lage der Zugänge, Engstellen, Ausschank, Stehplätze, Zufahrten. Die verbindliche Zahl entsteht aus der Begehung und der Abstimmung mit den Auflagen.
Auf welcher Grundlage findet die Einlasskontrolle statt?
Auf dem Hausrecht, das Sie uns für die Dauer der Veranstaltung übertragen, und auf der Zustimmung des Gastes. Wer die vereinbarte Kontrolle nicht zulässt, erhält keinen Zutritt; gegen seinen Willen wird niemand durchsucht. Was am Einlass geprüft wird, wird vorher schriftlich festgelegt und den Kräften bei der Einweisung erklärt.
Wie arbeiten Sie mit Sanitätsdienst und Feuerwehr zusammen?
Über eine gemeinsame Lagebesprechung vor dem Einlass und eine feste Meldekette. Der Sanitätsdienst versorgt, wir schaffen und halten den Weg dorthin frei und schirmen die Stelle ab. Aufstellflächen und Zufahrten für Einsatzfahrzeuge werden besetzt und nicht nur markiert. Wo Auflagen eine Brandsicherheitswache verlangen, wird sie gesondert gestellt.
Was passiert, wenn die Behörde kurz vor dem Termin zusätzliche Auflagen erlässt?
Wir prüfen sofort, ob sie Personal binden, und sagen verbindlich, was noch darstellbar ist. Die Grenze ist meist nicht der Wille, sondern die Verfügbarkeit: An Sommerwochenenden und im Advent ist qualifiziertes Personal in ganz Oberbayern gebunden. Offenlassen hilft niemandem – eine klare Antwort lässt Ihnen Zeit für eine andere Lösung.
Wie verhindern Sie lange Warteschlangen am Einlass?
Durch getrennte Wege und eine Besetzung, die der Zulaufkurve folgt. Ein Zugang für Gäste, Dienstleister und Anlieferung ist der häufigste Konstruktionsfehler; die Trennung löst mehr als zusätzliche Kräfte am selben Tor. Dazu braucht es Platz vor und hinter der Kontrolle, damit die Schlange nicht auf die Straße oder in eine Zufahrt wächst.
Wer entscheidet auf der Fläche, wenn es eng wird?
Die Einsatzleitung des Ordnungsdienstes für die Sicherheitsmaßnahme in ihrem Bereich, die Veranstaltungsleitung für die Veranstaltung selbst – also für Unterbrechung, Abbruch oder Räumung. Beide stehen mit Namen und erreichbarer Nummer im Plan. Jede Kraft meldet an ihre Einsatzleitung und nicht quer über die Fläche, damit ein einziges Lagebild entsteht.
Was bekommen wir nach der Veranstaltung?
Einen Bericht über den Einsatz mit den Vorkommnissen, jeweils mit Uhrzeit, Ort, Beteiligten und Ablauf, bei Bedarf mit Fotos. Er lässt sich der Behörde vorlegen und dient im Folgejahr als Planungsgrundlage. Wer regelmäßig veranstaltet, korrigiert damit die Personalkurve dort, wo sie in der Praxis nicht gepasst hat.
Wovon hängt der Preis für einen Ordnungsdienst ab?
Von sechs Größen: Personalstärke je Phase, verlangte Qualifikation je Posten, Lage der Stunden mit ihrem Anteil an Nacht-, Sonn- und Feiertagszeit, Termin und Jahreszeit, Anfahrt und Einsatzdauer sowie dem Vorbereitungsaufwand für Begehung, Abstimmung und Einweisung. Nach der kostenlosen Begehung erhalten Sie binnen 24 Stunden ein schriftliches Angebot.

Nächster Schritt

Fläche ansehen, Posten festlegen

Gehen Sie das Gelände mit uns ab, bevor der Postenplan entsteht. Die Begehung kostet nichts; binnen 24 Stunden erhalten Sie ein Angebot mit Personalstärke je Phase und der Qualifikation je Posten.

Bayerische Sicherheitsgesellschaft · Tal 44, 80331 München · info@bsg24.bayern