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Preise und Kalkulation

Was kostet ein Sicherheitsdienst?

Es gibt keinen Preis für „einen Sicherheitsdienst" – es gibt einen Preis für eine bestimmte Leistung, zu einer bestimmten Zeit, an einem bestimmten Objekt. Diese Seite erklärt, woraus sich der Betrag zusammensetzt, damit Sie Angebote vergleichen können statt nur die Endsumme.

  • Was den Stundensatz treibt – und was Sie daran beeinflussen können
  • Wie sich die vier Abrechnungsarten unterscheiden
  • Woran Sie ein unseriös kalkuliertes Angebot erkennen
  • Kostenlose Objektbegehung, schriftliches Angebot binnen 24 Stunden
Sicherheitsmitarbeiter bei einem Kontrollgang auf einem Betriebsgelände

Kurz beantwortet

Warum es keine Preisliste gibt – und wie Sie trotzdem schnell eine Zahl bekommen

Ein Stundensatz ohne Kenntnis des Objekts sagt nichts aus. Dieselbe Leistungsbezeichnung kann das Doppelte kosten, wenn die Schicht nachts liegt, wenn eine höhere Qualifikation verlangt wird oder wenn eine Kraft zwischen zwei Objekten dreißig Kilometer fährt. Wer im Internet einen Stundensatz nennt, nennt ihn für den günstigsten denkbaren Fall – und rechnet den Rest über Zuschläge dazu, die erst im Angebot auftauchen.

Den größten Unterschied macht die Abrechnungsart, nicht der Stundensatz. Eine dauerhaft besetzte Pforte wird nach Stunden kalkuliert, Objektschutz nach der Zahl der Kontrollgänge, Alarmverfolgung als Bereitschaft zuzüglich des einzelnen Einsatzes, eine Brandwache nach Posten. Zwischen einer Dauerbesetzung und einer Streife, die dasselbe Objekt dreimal in der Nacht anfährt, liegt bei gleicher Schutzwirkung oft ein Vielfaches.

Der schnellste Weg zu einer belastbaren Zahl ist deshalb die kostenlose Objektbegehung. Wir sehen uns Zufahrten, Türen, Beleuchtung und die vorhandene Technik an, klären die Zeiten und sagen Ihnen, welche Form ausreicht. Das schriftliche Angebot liegt binnen 24 Stunden vor – mit Leistungsbeschreibung, Stundensätzen, Nebenkosten und der Angabe, was nicht enthalten ist.

Abrechnungsarten

Vier Arten, eine Bewachung zu berechnen

Welche davon zu Ihrem Fall passt, entscheidet über die Größenordnung – nicht über die Qualität.

Leitstelle mit Monitoren zur Überwachung mehrerer Objekte

Nach Stunden – für besetzte Posten

Pforte, Empfang, Werkschutz, Veranstaltungsdienst. Berechnet wird die tatsächlich besetzte Zeit je eingesetzter Kraft. Der Stundensatz ist bei dieser Form die Hauptgröße, und er reagiert stark auf die Lage der Schicht: dieselbe Stunde kostet sonntagnachts erheblich mehr als dienstagvormittags.

Nach Anfahrten – für Revier- und Streifendienst

Berechnet wird nicht die Zeit, sondern die Zahl der Kontrollgänge je Nacht und die Standzeit je Halt. Für Objekte, die nachts leer stehen, ist das fast immer die wirtschaftlichere Form. Teilen sich mehrere Auftraggeber eine Tour, sinkt der Preis je Objekt deutlich – deshalb lohnt es sich, Nachbarbetriebe auf eine gemeinsame Anfrage anzusprechen.

Bereitschaft plus Einsatz – für Alarmverfolgung

Sie zahlen eine monatliche Bereitschaft dafür, dass jemand vorgehalten wird, und den einzelnen Einsatz nur dann, wenn die Anlage tatsächlich auslöst. Wer viele Fehlalarme hat, zahlt bei dieser Form spürbar mehr – deshalb gehört die Frage, wer Fehlalarmkosten trägt, vor Vertragsschluss geklärt und nicht danach.

Nach Posten – für Brandwache und Absperrung

Kalkuliert wird, wie viele Punkte gleichzeitig besetzt sein müssen, nicht wie viele Menschen insgesamt anwesend sind. Bei einer Brandwache kommt die Nachwachzeit nach Arbeitsende hinzu – sie ist der eigentliche Zweck der Leistung und wird häufig vergessen, wenn ein Auftraggeber nur die Dauer der Heißarbeiten kalkuliert.

Preistreiber

Acht Faktoren, die den Betrag bestimmen

In dieser Reihenfolge – der erste Punkt bewegt mehr als die letzten drei zusammen.

  • Besetzungsform. Dauerbesetzung gegen Kontrollgang ist der größte Hebel überhaupt. Bevor Sie über Stundensätze verhandeln, klären Sie, ob Ihr Objekt wirklich durchgehend jemanden braucht oder ob mehrere Anfahrten je Nacht denselben Zweck erfüllen. Wir sagen Ihnen das bei der Begehung, auch wenn die kleinere Lösung für uns weniger einbringt.
  • Lage der Schichten. Nacht, Sonntag und Feiertag sind zuschlagspflichtig, und die Zuschläge addieren sich. Eine Schicht, die um 21 Uhr statt um 23 Uhr beginnt, kann den Monatsbetrag spürbar verändern. Wer Öffnungs- oder Schließzeiten um eine Stunde verschieben kann, sollte das vor der Ausschreibung durchrechnen.
  • Geforderte Qualifikation. Für Empfangs- und Pförtnerdienst im Betriebsgebäude genügt die Unterrichtung nach § 34a GewO. Wer in der Ausschreibung pauschal die Sachkundeprüfung fordert, obwohl die Tätigkeit sie nicht verlangt, zahlt mehr ohne Sicherheitsgewinn. Wo sie gesetzlich vorgeschrieben ist, sagen wir es ebenso deutlich.
  • Dauer und Planbarkeit. Ein Rahmenvertrag mit festen Zeiten lässt sich anders kalkulieren als kurzfristige Einzeleinsätze, weil Personalplanung, Einweisung und Dienstanweisung nur einmal anfallen. Kurzfristigkeit ist ein eigener Preisfaktor: Ein Einsatz, der übermorgen beginnt, kostet mehr als derselbe Einsatz in vier Wochen.
  • Zahl der Objekte und ihre Lage. Mehrere Standorte in einer Tour sind günstiger als einzeln angefahrene. Entscheidend ist nicht die Entfernung in Kilometern, sondern die Fahrzeit zwischen den Punkten – ein Objekt, das eine Tour um zwanzig Minuten verlängert, verteuert alle anderen Halte derselben Runde mit.
  • Umfang der Nebenaufgaben. Telefonzentrale, Post- und Paketannahme, Raumverwaltung, Schlüsselausgabe oder das Führen eines Besucherverzeichnisses erhöhen den Anspruch an das Personal und damit den Satz. Legen Sie diese Aufgaben vor dem Angebot fest, nicht danach – nachträglich hinzukommende Aufgaben sind der häufigste Streitpunkt in laufenden Verträgen.
  • Technik am Objekt. Vorhandene Beleuchtung, funktionierende Schließanlagen und eine brauchbare Videoanlage verkürzen Kontrollgänge. Umgekehrt verlängert jedes klemmende Tor und jede dunkle Ecke die Runde. Technik ersetzt keine Bewachung, aber sie macht sie billiger – deshalb schauen wir bei der Begehung ausdrücklich darauf.
  • Personalkosten als Untergrenze. Die Löhne im Bewachungsgewerbe sind tariflich geregelt; dazu kommen Sozialabgaben, Ausbildung, Ausrüstung, Versicherung und Verwaltung. Daraus ergibt sich eine Untergrenze, die kein seriöser Anbieter unterschreiten kann. Ein Angebot, das deutlich darunter liegt, kalkuliert entweder ohne Vertretung, ohne Versicherung oder nicht zu Tariflöhnen.

Übersicht

Welche Leistung wonach abgerechnet wird

Als Orientierung dafür, welche Zahlen Sie in einem Angebot überhaupt vergleichen sollten.

LeistungAbrechnungsgrundlageWas den Preis treibt
Pförtnerdienst und WerkpforteBesetzte Stunden je KraftZahl der Tore, Schichtlage, Schwerlastabfertigung
EmpfangsdienstBesetzte Stunden, oft nur KernzeitenNebenaufgaben, Auftreten, Vertretungsumfang
WerkschutzBesetzte Stunden mit StammpersonalSchichtmodell, Fremdfirmenaufkommen, Einbindungstiefe
Objektschutz als KontrollgangAnfahrten je Nacht, Standzeit je HaltObjektzahl in der Tour, Länge des Prüfkatalogs
Revier- und StreifendienstUmläufe je NachtZahl der Beteiligten auf der Runde, Fahrzeit
SchließdienstFeste Zeiten je TagZahl der Zugänge, Schlüsselverwaltung
AlarmverfolgungBereitschaft plus EinsatzfahrtAuslösehäufigkeit, Fehlalarmregelung, Standzeiten
BrandwachePosten je Stunde plus NachwachzeitZahl der Posten, Dauer der Arbeiten, Anlagenausfall
BaustellenbewachungNachtstunden, oft mit Technik kombiniertBauphase, Zahl der Zufahrten, Materiallager
VeranstaltungsdienstStunden je Kraft, meist als TagessatzBesucherzahl, Auf- und Abbauzeiten, Einlasspunkte

Angebote vergleichen

So bekommen Sie vergleichbare Angebote

Die häufigste Ursache für nicht vergleichbare Angebote ist eine unvollständige Anfrage – nicht ein unehrlicher Anbieter.

Schreiben Sie die Zeiten aus, nicht die Leistung

„Empfangsdienst für unser Verwaltungsgebäude" lässt sich nicht kalkulieren. „Montag bis Donnerstag 7 bis 17 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr, ein Posten" lässt sich kalkulieren. Wenn Sie die Zeiten noch nicht kennen, sagen Sie das – dann kalkulieren alle Anbieter dieselbe Annahme statt jeder eine eigene.

Nennen Sie die Nebenaufgaben vollständig

Telefonzentrale, Paketannahme, Schlüsselausgabe, Besucherverzeichnis, Raumbuchung: Was der Posten übernehmen soll, gehört in die Anfrage. Sonst kalkuliert ein Anbieter mit und einer ohne – und das günstigere Angebot ist hinterher das teurere.

Fordern Sie die Qualifikation, die die Tätigkeit verlangt

Nicht mehr und nicht weniger. Verlangen Sie eine Begründung, wenn ein Anbieter ohne Not die Sachkundeprüfung ansetzt – und fragen Sie nach, wenn jemand sie dort weglässt, wo sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

Lassen Sie sich sagen, was nicht enthalten ist

Anfahrtskosten, Zuschläge, Vertretung im Krankheitsfall, Ausrüstung, Berichtswesen, Mindestabnahme, Kündigungsfrist. Ein Angebot, das nur eine Zahl nennt, ist kein Angebot. Unsere Angebote führen ausdrücklich auf, was außerhalb liegt.

Fragen Sie nach Versicherung und Nachweis

Lassen Sie sich die Bewachungshaftpflicht mit Deckungssummen zeigen und die Erlaubnis nach § 34a GewO. Wir legen die Police auf Anfrage vor: 3 Millionen Euro je Schadenfall für Personen- und Sachschäden, dazu je 250.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und für Vermögensschäden.

Begriffe im Angebot

Was die Posten in einem Angebot bedeuten

Vier Begriffe, an denen sich Angebote unterscheiden, ohne dass es auf den ersten Blick auffällt.

Stundensatz
Der Preis je besetzter Stunde und Kraft, in der Regel ohne Zuschläge. Prüfen Sie immer, ob Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge darin enthalten sind oder gesondert berechnet werden – das ist der häufigste Grund, warum zwei Angebote mit gleichem Stundensatz unterschiedlich enden.
Anfahrtspauschale
Ein fester Betrag je Anfahrt, unabhängig von der Dauer vor Ort. Bei Alarmverfolgung und Revierdienst die übliche Form. Achten Sie darauf, ob eine Standzeit inbegriffen ist und was nach deren Ablauf berechnet wird.
Bereitschaft
Ein monatlicher Betrag dafür, dass Personal vorgehalten wird, unabhängig davon, ob es zum Einsatz kommt. Ohne Bereitschaft gibt es keine zugesagte Reaktionszeit – ein Anbieter, der eine Interventionszeit zusagt, ohne Bereitschaft zu berechnen, sagt etwas zu, das er nicht planen kann.
Mindestabnahme
Die kleinste abrechenbare Einheit, häufig drei oder vier Stunden je Einsatz. Für kurze Einsätze entscheidend: Ein Zweistundeneinsatz mit vier Stunden Mindestabnahme kostet doppelt so viel wie erwartet.

Ablauf

In vier Schritten zur belastbaren Zahl

  1. Anrufen Sie schildern Objekt, Anlass und die Zeiten, die Sie im Kopf haben. Wir sagen Ihnen im Gespräch, welche Abrechnungsart dazu passt und in welcher Größenordnung sich das bewegt. Erreichbar sind wir rund um die Uhr.
  2. Kostenlose Objektbegehung Wir kommen zu Ihnen, sehen uns Zufahrten, Türen, Beleuchtung und die vorhandene Technik an und klären die Zeiten. Dabei sagen wir auch, wo weniger ausreicht als angefragt.
  3. Schriftliches Angebot binnen 24 Stunden Mit Leistungsbeschreibung, Besetzungszeiten, Stundensätzen, Zuschlägen, Nebenkosten und einer ausdrücklichen Aufstellung dessen, was nicht enthalten ist.
  4. Dienstanweisung und Start Vor der ersten Schicht wird schriftlich festgelegt, welche Aufgaben übernommen werden und wen unsere Kräfte in welcher Lage verständigen. Danach beginnt der Dienst mit einer benannten Ansprechperson und einer Rufnummer, die auch nachts besetzt ist.

Im Preis enthalten

Was bei uns ohne Aufpreis dazugehört

  • Objektbegehung und Erstberatung. Kostenlos und unverbindlich, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
  • Einweisung am Objekt. Jede eingeteilte Kraft wird vor dem ersten Dienst am Objekt eingewiesen, auch Vertretungen. Diese Zeit berechnen wir nicht als Einsatzstunde.
  • Schriftliche Dienstanweisung. Wird mit Ihnen abgestimmt und gehört zum Auftrag, nicht zu den Zusatzleistungen.
  • Eingeplante Vertretung. Krankheit und Urlaub sind in der Personalplanung berücksichtigt, damit keine Schicht unbesetzt bleibt.
  • Dokumentation. Wachbuch mit Beginn, Ende, Kontrollgängen und Feststellungen; bei besonderen Vorkommnissen ein gesonderter Bericht.
  • Bewachungshaftpflicht. 3 Millionen Euro je Schadenfall für Personen- und Sachschäden, je 250.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und für Vermögensschäden. Nachweis auf Anfrage.

Einsatzgebiet

Wo wir kalkulieren

Die Anfahrt fließt in jeden Preis ein – deshalb zählt, von wo aus bedient wird.

  • Landkreis Rosenheim und Chiemgau. Aus der Zentrale Höslwang, Obergebertsham 2, Telefon 0151 74 390 315. Bei Alarmverfolgung sind wir hier in maximal 20 Minuten am Objekt.
  • Landkreis Traunstein, Berchtesgadener Land und Altötting. Aus der Niederlassung Traunstein, Cuno-Niggl-Straße 3, Telefon 0175 6688884.
  • München und Umland. Aus der Geschäftsstelle München, Tal 44, Telefon 0800 247 365 55 – zuständig auch für Starnberg, Freising, Erding und Bad Tölz-Wolfratshausen.
  • Alle Orte im Überblick. Welche Leistung an welchem Ort den Ausschlag gibt, steht auf den Ortsseiten: zu den Einsatzgebieten im Chiemgau.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Preisen

Was kostet ein Sicherheitsdienst pro Stunde?
Ein einzelner Stundensatz sagt ohne Kenntnis des Objekts nichts aus, weil Schichtlage, geforderte Qualifikation und Nebenaufgaben ihn erheblich verändern. Entscheidender als der Satz ist die Abrechnungsart: Eine dauerhaft besetzte Pforte und ein dreimaliger Kontrollgang je Nacht erfüllen manchmal denselben Zweck und trennen im Preis um ein Vielfaches. Nach der kostenlosen Begehung erhalten Sie binnen 24 Stunden eine belastbare Zahl.
Warum veröffentlichen Sie keine Preisliste?
Weil jede veröffentlichte Zahl für den günstigsten denkbaren Fall gilt und der Rest über Zuschläge dazukommt, die erst im Angebot auftauchen. Das erzeugt keine Transparenz, sondern eine Enttäuschung im zweiten Schritt. Wir erklären stattdessen offen, welche Faktoren den Preis treiben, damit Sie Angebote vergleichen können – und liefern Ihnen für Ihr konkretes Objekt schnell eine verbindliche Zahl.
Woran erkenne ich ein unseriös kalkuliertes Angebot?
An einem Betrag, der die Personalkosten nicht decken kann. Die Löhne im Bewachungsgewerbe sind tariflich geregelt, dazu kommen Sozialabgaben, Ausbildung, Ausrüstung, Versicherung und Verwaltung. Liegt ein Angebot deutlich darunter, kalkuliert es entweder ohne Vertretung, ohne ausreichende Versicherung oder nicht zu Tariflöhnen. Fragen Sie nach der Bewachungshaftpflicht mit Deckungssummen und nach der Erlaubnis nach § 34a GewO.
Ist Objektschutz günstiger als eine besetzte Pforte?
In der Regel ja, wenn das Objekt nachts leer steht. Statt einer durchgehenden Besetzung fahren unsere Kräfte Ihr Objekt mehrmals pro Nacht zu wechselnden Zeiten an und prüfen nach festgelegtem Katalog. Der Unterschied ist die Reaktionszeit im Ereignisfall: Ein Posten ist sofort da, eine Streife braucht die Anfahrt. Ob das vertretbar ist, hängt davon ab, was auf dem Gelände steht.
Wie schnell bekomme ich eine belastbare Zahl?
In der Regel binnen 24 Stunden nach der kostenlosen Objektbegehung. Für eine erste telefonische Einschätzung genügen Objektart, Adresse, gewünschte Zeiten und die Aufgabe – damit lässt sich der Rahmen benennen. Verbindlich wird die Zahl erst nach der Begehung, weil Wegezeiten, Zugänge und Zahl der Rundgangspunkte den Aufwand erheblich verändern. Wir sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Werden Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge extra berechnet?
Ja, und das sollten Sie beim Vergleich zweier Angebote ausdrücklich prüfen. Zwei Anbieter mit identischem Grundstundensatz können am Monatsende erheblich auseinanderliegen, wenn einer die Zuschläge eingerechnet hat und der andere nicht. In unseren Angeboten sind Zuschläge gesondert ausgewiesen, damit Sie sehen, woraus sich die Summe ergibt.
Was kostet Alarmverfolgung, wenn nie ein Alarm kommt?
Dann zahlen Sie nur die Bereitschaft, also den monatlichen Betrag dafür, dass Personal vorgehalten wird. Die Einsatzfahrt wird erst berechnet, wenn die Anlage tatsächlich auslöst. Wer häufig Fehlalarme hat, zahlt bei dieser Form spürbar mehr – deshalb regeln wir vor Vertragsschluss, wer die Kosten eines Fehlalarms trägt und ab welcher Häufigkeit die Anlage geprüft werden sollte.
Lohnt sich ein Rahmenvertrag gegenüber Einzelbeauftragungen?
Bei wiederkehrendem Bedarf ja. Ein Rahmenvertrag lässt sich günstiger kalkulieren, weil Personalplanung, Einweisung und Dienstanweisung nur einmal anfallen und dieselben Kräfte eingeteilt werden können. Das ist auch qualitativ der Unterschied: Wer Ihr Objekt kennt, bemerkt Abweichungen. Für einmalige Anlässe wie eine Veranstaltung oder eine Bauphase bleibt die Einzelbeauftragung die passende Form.
Kostet die Objektbegehung etwas?
Nein, die Begehung und die Erstberatung sind kostenlos und unverbindlich – auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird. Wir sehen uns Zufahrten, Türen, Beleuchtung und vorhandene Technik an und klären die Zeiten. Danach sagen wir Ihnen, welche Leistungsform passt, auch wenn die kleinere ausreicht. Das schriftliche Angebot liegt binnen 24 Stunden vor.
Was ist in Ihrem Preis enthalten, was oft extra berechnet wird?
Die Einweisung jeder eingeteilten Kraft am Objekt, die Abstimmung der schriftlichen Dienstanweisung, die eingeplante Vertretung bei Krankheit und Urlaub sowie die Dokumentation mit Wachbuch und Vorfallberichten. Dazu die Bewachungshaftpflicht mit 3 Millionen Euro je Schadenfall. Was außerhalb des Angebots liegt, führen wir ausdrücklich auf, damit später keine Nachforderung überrascht.

Nächster Schritt

Begehung vereinbaren, Zahl bekommen

Zeigen Sie uns Ihr Objekt, dann bekommen Sie statt einer Spanne einen Betrag. Die Begehung kostet nichts, das schriftliche Angebot liegt binnen 24 Stunden vor – und wenn eine kleinere Lösung ausreicht, sagen wir Ihnen das.

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