Veranstaltungssicherheit in Bayern – Was Veranstalter wissen müssen
Die Organisation einer Veranstaltung in Bayern bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich – und die Sicherheit der Besucher steht dabei an erster Stelle. Ob Volksfest, Konzert, Sportveranstaltung oder Firmenevent: Veranstalter tragen eine hohe Verantwortung und müssen strenge behördliche Auflagen erfüllen.
BSG24 unterstützt Veranstalter in ganz Bayern bei der Planung und Umsetzung professioneller Sicherheitskonzepte.
Rechtliche Grundlagen der Veranstaltungssicherheit
In Bayern gelten strenge Vorschriften für die Sicherheit bei Veranstaltungen. Die Bayerische Versammlungsstättenverordnung (BayVStättV) regelt die Anforderungen an Versammlungsstätten und deren Betrieb. Ab einer bestimmten Besucherzahl ist ein schriftliches Sicherheitskonzept Pflicht.
Das Sicherheitskonzept muss unter anderem folgende Punkte abdecken: Besucherlenkung und Entfluchtung, Brandschutzmaßnahmen, medizinische Versorgung, Kommunikationswege und den Einsatz von Ordnungspersonal.
Professioneller Veranstaltungsschutz von BSG24
BSG24 bietet ein umfassendes Leistungsspektrum für die Veranstaltungssicherheit in Bayern:
- Erstellung von Sicherheitskonzepten
- Qualifizierte Ordner und Sicherheitskräfte
- Einlass- und Zugangskontrollen
- VIP-Schutz
- Parkplatzmanagement
- Koordination mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst
Alle unsere Veranstaltungsmitarbeiter verfügen über die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Wir kennen die behördlichen Anforderungen in den Landkreisen Traunstein, Rosenheim, Berchtesgadener Land, Altötting, Mühldorf am Inn und Ebersberg.
Tipps für eine sichere Veranstaltung
Beginnen Sie frühzeitig mit der Sicherheitsplanung – idealerweise mehrere Monate vor dem Event. Klären Sie die behördlichen Auflagen mit dem zuständigen Ordnungsamt. Beauftragen Sie einen erfahrenen Sicherheitsdienst wie BSG24.
Kontaktieren Sie uns: 0861 7090060 oder info@bsg24.bayern.