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Die Fragen vor der Anfrage

Fragen und Antworten zum Sicherheitsdienst

Bevor jemand einen Sicherheitsdienst beauftragt, stehen meist dieselben fünf Fragen im Raum: welche Leistung, was kostet sie, was verlangt das Gesetz, wie läuft die Beauftragung, und wie sieht der Dienst dann tatsächlich aus. Diese Seite beantwortet sie der Reihe nach und führt von dort auf die Seite, die ins Detail geht.

  • Welche Leistungsform zu welchem Objekt passt – und was sie voneinander trennt
  • Woraus sich der Preis ergibt, ohne Zahlen aus der Luft
  • § 34a GewO, Bewacherregister, Befugnisse und Haftung in klarer Form
  • Kostenlose Objektbegehung, schriftliches Angebot binnen 24 Stunden
  • Geführt von einem Inhaber mit über 27 Jahren Erfahrung im Sicherheitsgewerbe
Sicherheitsmitarbeiter auf einem Werksgelände am frühen Morgen

Kurz beantwortet

Wofür diese Seite da ist

Wer zum ersten Mal Bewachung einkauft, sucht selten nach einer Leistungsbezeichnung, sondern nach einer Antwort: Reicht eine Runde in der Nacht, oder muss jemand dauerhaft am Tor stehen? Diese Seite ordnet die Begriffe, erklärt den Rechtsrahmen und beschreibt, was zwischen Anruf und erster Schicht passiert. Jeder Block endet dort, wo die zuständige Seite weitermacht – die vollständige Übersicht steht unter Sicherheitsdienst, die Preislogik unter was ein Sicherheitsdienst kostet.

Hinter den Antworten steht ein Betrieb aus Oberbayern, geführt von einem Inhaber mit über 27 Jahren Erfahrung im Sicherheitsgewerbe. Deshalb steht hier auch, wo weniger genügt als angefragt: wo eine Streife die Dauerbesetzung ersetzt, wo die Unterrichtung nach § 34a GewO ausreicht und keine Sachkundeprüfung nötig ist, und wo Technik die Bewachung verbilligt, ohne sie zu ersetzen. Wenn nach dem Lesen eine Frage offenbleibt, beantworten wir sie am Telefon – rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Leistungen

Welche Leistungen es gibt und was sie voneinander trennt

Die Begriffe klingen ähnlich und meinen Verschiedenes. Entscheidend ist nicht der Name, sondern ob jemand dauerhaft anwesend ist und ob er in Ihre Betriebsorganisation eingebunden wird.

Was tut ein Sicherheitsdienst überhaupt?
Er übernimmt Aufgaben, für die sonst eigenes Personal abgestellt werden müsste: Zugänge kontrollieren, Anwesenheit dokumentieren, Gelände prüfen und im Ereignisfall die richtigen Stellen verständigen. Der Unterschied zu einer Kamera ist die Handlungsfähigkeit vor Ort. Welche Form zu Ihnen passt, hängt an drei Fragen: Wann ist das Objekt leer, wer darf hinein, und was steht auf dem Gelände?
Was ist der Unterschied zwischen Pförtnerdienst und Empfangsdienst?
Der Pförtnerdienst sitzt an der Grenze des Geländes und entscheidet über Einfahrt und Zutritt: Ausweis prüfen, mit der Avisierung abgleichen, Ladung gegen die Begleitpapiere halten, Schranke bedienen. Der Empfangsdienst sitzt im Haus und ist das erste Gesicht für Besucher und Anrufer; er führt die Telefonzentrale, nimmt Post und Pakete an, verwaltet Fundsachen und bucht Räume. Gleiches Wachbuch, anderer Auftritt.
Wann genügt eine Streife, wann braucht es einen Posten?
Steht das Objekt nachts leer, reicht meist Objektschutz als Kontrollgang: mehrere Anfahrten je Nacht zu wechselnden Zeiten, jeder Punkt nach festem Katalog geprüft. Teilen sich mehrere Betriebe eine Runde, wird daraus Revier- und Streifendienst und der Anteil je Objekt sinkt spürbar. Ein Posten lohnt, sobald während der Abwesenheit ständig jemand erreichbar sein muss oder die Reaktionszeit einer Anfahrt zu lang ist.
Wodurch unterscheidet sich Werkschutz vom Objektschutz?
Durch die Einbindung. Werkschutz ist nicht nur Bewachung, sondern Teil der Betriebsorganisation: Schichtübergabe an Ihr eigenes Personal, Verbindung zu Haustechnik, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragtem, Mitwirkung an Betriebs- und Alarmanweisungen. Objektschutz schützt ein Gelände; Werkschutz arbeitet in einem laufenden Betrieb mit Fremdfirmen, Schichtwechsel und Technik, die Störungen meldet. Das verlangt Stammpersonal statt wechselnder Besetzung.
Wofür stehen Zutrittskontrolle, Schließdienst und Alarmverfolgung?
Zutrittskontrolle ist die organisatorische Seite des Besuchermanagements: Wer ist angemeldet, wer bekommt welchen Ausweis, wohin darf er damit. Der Schließdienst öffnet und schließt zu festen Zeiten und verwaltet die Schlüssel dazu. Alarmverfolgung ist die Reaktion auf eine Auslösung: Nachschau am Objekt, Feststellung der Ursache, Verständigung. Im Chiemgau sind wir dabei in maximal 20 Minuten am Objekt.
Was ist bei Veranstaltungen und bei Heißarbeiten anders?
Beides sind Einzelanlässe mit festem Anfang und Ende. Veranstaltungsschutz rechnet mit Publikum: Einlass, Besucherströme, Auf- und Abbauzeiten, Zahl der Zugänge. Die Brandwache sichert Schweiß-, Trenn- und Lötarbeiten oder eine ausgefallene Brandmeldeanlage ab – ihr eigentlicher Zweck ist die Nachwachzeit, wenn die Handwerker längst weg sind. Personenschutz bieten wir ebenfalls an, etwa als begleiteter Fahrdienst.

Preislogik

Woraus sich der Preis ergibt

Ohne Kenntnis des Objekts ist jede Zahl geraten. Was sich dagegen vorab erklären lässt, ist die Systematik – und die entscheidet über die Größenordnung stärker als jede Verhandlung über den Satz.

Warum nennt am Telefon niemand einen belastbaren Satz?
Weil dieselbe Leistungsbezeichnung je nach Schichtlage, geforderter Qualifikation und Zahl der Nebenaufgaben völlig verschieden kalkuliert wird. Eine erste telefonische Einordnung geben wir trotzdem, sobald Objektart, Adresse, Zeiten und Aufgabe bekannt sind. Verbindlich wird es nach der Begehung.
Welcher Faktor bewegt am meisten?
Die Besetzungsform. Ob jemand durchgehend anwesend ist oder das Objekt mehrfach je Nacht angefahren wird, verändert den Monatsbetrag um ein Vielfaches – bei Objekten, die nachts ohnehin leer stehen, oft ohne Verlust an Schutzwirkung. Erst danach kommen Schichtlage mit Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen, die geforderte Qualifikation, die Planbarkeit und die Zahl der Nebenaufgaben am Posten.
Nach welchen Größen wird abgerechnet?
Besetzte Posten nach Stunden je Kraft, Kontrollgänge nach Anfahrten und Standzeit, Alarmverfolgung als monatliche Bereitschaft zuzüglich der einzelnen Fahrt, Brandwache und Absperrung nach gleichzeitig besetzten Posten. Welche dieser vier Größen in Ihrem Angebot steht, bestimmt, welche Zahlen Sie zwischen zwei Anbietern überhaupt vergleichen können. Ausführlich steht das unter Kosten und Kalkulation.
Lässt sich sparen, ohne Sicherheit aufzugeben?
Meistens ja, an drei Stellen. Erstens bei der Besetzungsform, wenn Anfahrten die Dauerbesetzung ersetzen können. Zweitens bei der Qualifikation: Wer pauschal die Sachkundeprüfung ausschreibt, obwohl die Tätigkeit nur die Unterrichtung verlangt, zahlt mehr ohne Sicherheitsgewinn. Drittens bei der Technik – Beleuchtung, Schließanlagen und verlässliche Tore verkürzen jede Runde.
Was ist ohne Aufpreis enthalten?
Die Objektbegehung und die Erstberatung, auch wenn daraus kein Auftrag wird. Dazu die Einweisung jeder eingeteilten Kraft am Objekt, die mit Ihnen abgestimmte schriftliche Dienstanweisung, die fest eingeplante Vertretung bei Krankheit und Urlaub sowie die laufende Dokumentation. Was außerhalb des Auftrags liegt, führen unsere Angebote ausdrücklich auf.

Recht und Nachweise

§ 34a GewO, Bewacherregister, Befugnisse, Haftung

Der rechtliche Teil ist übersichtlicher, als sein Ruf vermuten lässt – und er hat handfeste Folgen für den Preis Ihrer Ausschreibung.

Was verlangt § 34a GewO?
Bewachung ist erlaubnispflichtig, und jede eingesetzte Kraft braucht mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK). Sie genügt für Empfangs- und Pförtnerdienst in einem Betriebsgebäude, für Objektschutz und für Kontrollgänge auf dem eigenen Betriebsgelände. Für uns sind „über 100 Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO (IHK) und mehr als 25 Mitarbeiter mit bestandener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK) bayernweit für uns im Einsatz".
Wann ist die Sachkundeprüfung zwingend?
Vorgeschrieben ist sie unter anderem für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, für den Schutz vor Ladendieben, für Türdienste im Gastgewerbe sowie für die Leitung von Bewachungen in Aufnahmeeinrichtungen und bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Welche Tätigkeit was verlangt, steht im Einzelnen im Ratgeber Unterrichtung oder Sachkundeprüfung.
Was hat es mit dem Bewacherregister auf sich?
Im Bewacherregister werden Bewachungsunternehmen und ihr Wachpersonal geführt; die Behörde prüft dabei die Zuverlässigkeit jeder gemeldeten Person. Alle unsere Kräfte sind dort erfasst und behördlich zuverlässigkeitsgeprüft. Diesen Nachweis dürfen Sie verlangen – zusammen mit der Erlaubnis nach § 34a GewO gehört er vor den Preisvergleich.
Welche Befugnisse hat eine Sicherheitskraft?
Sie handelt aus dem Hausrecht, das der Auftraggeber überträgt, und aus den Rechten, die jedermann zustehen: Zutrittsverweigerung, Platzverweis, Kontrolle vereinbarter Nachweise am Tor, Festhalten bei frischer Tat bis zum Eintreffen der Polizei. Hoheitliche Befugnisse gibt es nicht. Deshalb gehört in die Dienstanweisung, welche Fälle die Kraft selbst regelt und wen sie ab wann verständigt.
Wer haftet, wenn doch etwas passiert?
Für Schäden aus der Bewachungstätigkeit besteht eine Bewachungshaftpflicht bei der Allianz: 3 Millionen Euro je Schadenfall für Personen- und Sachschäden, dazu je 250.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und für Vermögensschäden. Die Police legen wir auf Anfrage vor. Ein Anbieter ohne belastbaren Versicherungsnachweis ist im Schadenfall genau dort teuer, wo er im Angebot billig war.

Beauftragung

Von der ersten Anfrage bis zur ersten Schicht

Zwischen Anruf und Dienstbeginn liegen fünf Schritte. Keiner davon dauert lange, und keiner wird übersprungen.

Wie fange ich an?
Mit einem Anruf oder einer kurzen Mail: Objektart, Adresse, Anlass und die Zeiten, die Sie im Kopf haben. Daraus sagen wir Ihnen im Gespräch, welche Leistungsform dazu passt. Erreichbar sind wir rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – bei akuten Lagen ist das der eigentliche Unterschied.
Was passiert bei der Objektbegehung?
Wir sehen uns an, was aus der Ferne niemand beurteilen kann: Zufahrten, Tore, Türen, Beleuchtung, tote Winkel, vorhandene Technik und die Wege, die eine Runde tatsächlich nimmt. Dabei klären wir Zeiten und Nebenaufgaben. Die Begehung ist kostenlos und unverbindlich.
Wann liegt das Angebot vor?
Binnen 24 Stunden nach der Begehung, schriftlich. Es enthält die Leistungsbeschreibung, die Besetzungszeiten, die Abrechnungsgrundlage, Zuschläge und Nebenkosten – und ausdrücklich auch das, was nicht enthalten ist. Sagt die Begehung, dass eine kleinere Lösung genügt, steht die kleinere Lösung im Angebot, selbst wenn sie uns weniger einbringt.
Was steht in der Dienstanweisung?
Je Objekt gibt es eine schriftliche, mit Ihnen abgestimmte Dienstanweisung. Sie legt Aufgaben, Rundgangspunkte, Zeiten, Zuständigkeiten und die Meldewege fest: Wen verständigt die Kraft bei welchem Ereignis, ab wann, und was tut sie bis dahin. Was hineingehört und wie oft sie geprüft werden sollte, steht im Ratgeber Dienstanweisung für den Pförtnerdienst.
Wie beginnt der Dienst?
Mit der Einweisung am Objekt. Jede eingeteilte Kraft geht vor ihrem ersten Dienst die Wege ab, lernt Zugänge, Technik und Ansprechpartner kennen – Vertretungen eingeschlossen. Erst danach beginnt die erste Schicht, mit benannter Ansprechperson und einer Rufnummer, die auch nachts besetzt ist. Diese Einweisungszeit berechnen wir nicht als Einsatzstunde.

Dienstpraxis

Wie der Dienst konkret aussieht

Was zwischen Schichtbeginn und Schichtende festgehalten wird – der Teil, den Angebote selten beschreiben und der später jeden Streitfall entscheidet.

Was wird im Wachbuch festgehalten?
Jeder Vorgang mit Uhrzeit, Name, Firma, Anlass und der Person im Haus, die den Besuch erwartet. Dazu Schichtbeginn und -ende, Kontrollgänge, Feststellungen, Störungen und die Übergabe. Besondere Vorkommnisse bekommen einen eigenen Bericht, im Wachbuch steht der Verweis darauf. Zu Führung, Aufbewahrung und Auskunftsrecht gibt es den Ratgeber Was ins Wachbuch gehört.
Wie werden Besucher geführt?
Besucherausweise werden ausgegeben, mit Ziel und Uhrzeit gebucht und beim Verlassen wieder ausgebucht; offene Ausweise werden nachverfolgt. Am Abend beantwortet das die Frage, ob noch jemand im Haus ist. Wie das organisatorisch aufgesetzt wird, beschreibt die Seite zur Zutrittskontrolle mit Besuchermanagement.
Wie werden Fremdfirmen gehandhabt?
Über eine feste Anmeldung, und am Schichtende wird geprüft, ob noch welche im Haus sind. Handwerker und Monteure arbeiten in Bereichen, die sonst niemand betritt, oft außerhalb der Kernzeit. Was zur Anmeldung gehört, steht im Ratgeber Fremdfirmen im Betrieb.
Woher weiß ich, dass die Runde gelaufen ist?
Jeder Kontrollpunkt wird per NFC oder QR mit Uhrzeit quittiert. Das ergibt einen lückenlosen Nachweis darüber, wann welcher Punkt erreicht wurde – nachprüfbar und nicht aus dem Gedächtnis rekonstruiert. Bei großen Freiflächen kommt bei Bedarf mobile Kameratechnik dazu, wo eine Runde allein zu grobmaschig bliebe. Schlüsselausgabe und Rücknahme werden gesondert dokumentiert.
Wann bekomme ich etwas zu lesen?
Den Bericht am Folgetag per E-Mail, bei Vorkommnissen mit Fotos. Damit sehen Sie am Morgen, was in der Nacht war. Über die Zeit ergibt das ein Bild: Welches Tor klemmt regelmäßig, welche Ecke ist zu dunkel, welcher Bereich fällt wiederholt auf. Solche Befunde gehören in die Dienstanweisung zurück.
Was passiert bei Krankheit und Urlaub?
Die Vertretung ist fest eingeplant, nicht improvisiert – und auch die Vertretung wird vor ihrem ersten Dienst am Objekt eingewiesen. Genau daran scheitern Eigenlösungen am häufigsten: Eine Pforte oder ein Empfang, der plötzlich unbesetzt ist, fällt sofort auf. Der Ratgeber Empfang vertreten beschreibt, welcher Vorlauf dafür nötig ist.

Einsatzgebiet

Wo wir arbeiten und wen Sie erreichen

Bedient wird aus drei Adressen heraus. Welche zuständig ist, entscheidet die Anfahrt – bei Alarmverfolgung und Nachtrunden die wichtigste Größe überhaupt.

Sicherheitsmitarbeiter bei der nächtlichen Objektkontrolle mit Taschenlampe
  • Chiemgau und Landkreis Rosenheim. Aus der Zentrale in Höslwang, Obergebertsham 2, Telefon 0151 74 390 315. Hier sind wir bei einer Alarmverfolgung in maximal 20 Minuten am Objekt.
  • Landkreis Traunstein und Umgebung. Aus der Niederlassung Traunstein, Cuno-Niggl-Straße 3, Telefon 0175 6688884 – zuständig auch für das Berchtesgadener Land und den Raum Altötting.
  • München und Umland. Aus der Geschäftsstelle München, Tal 44, Telefon 0800 247 365 55. Von dort werden auch Starnberg, Ebersberg, Erding und Miesbach bedient.
  • Welcher Ort welche Besonderheit hat. Ortsnahe Einzelheiten – Objektarten, Wege, typische Lagen – stehen auf den Ortsseiten: alle Einsatzgebiete im Überblick.
  • Wenn eine Frage offengeblieben ist. Vertiefende Beiträge stehen im Ratgeber, etwa zur Schlüsselverwaltung. Alles Übrige klären wir am Telefon.

Häufige Fragen

Weitere Fragen, die häufig gestellt werden

Wie kurzfristig können Sie einen Posten besetzen?
Je nach Umfang und Lage der Schicht oft innerhalb weniger Tage, bei einfachen Besetzungen auch schneller. Die Grenze ist nicht die Verfügbarkeit, sondern die Einweisung: Jede Kraft geht das Objekt vor ihrem ersten Dienst ab. Rufen Sie an, sobald der Bedarf absehbar ist – Kurzfristigkeit ist außerdem ein eigener Preisfaktor, der sich mit Vorlauf vermeiden lässt.
Sind Sie auch nachts und an Feiertagen erreichbar?
Ja, telefonisch rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Das gilt für laufende Aufträge ebenso wie für die erste Anfrage. Im Dienst gibt es zusätzlich eine benannte Ansprechperson und eine Rufnummer, die während der Schicht besetzt ist, damit Rückfragen nicht bis zum nächsten Werktag liegen bleiben.
Kann man einen Sicherheitsdienst auch für wenige Tage beauftragen?
Ja. Bauphasen, Messen, Betriebsferien, Umbauten, ein Ausfall der Brandmeldeanlage oder eine einzelne Veranstaltung sind typische Einzelaufträge. Der Ablauf bleibt derselbe: Begehung, Angebot binnen 24 Stunden, Dienstanweisung, Einweisung. Bei wiederkehrendem Bedarf lohnt später ein Rahmenvertrag, weil Planung und Einweisung dann nur einmal anfallen und dieselben Kräfte eingeteilt werden können.
Tragen Ihre Mitarbeiter Dienstkleidung?
In der Regel ja, weil sichtbare Präsenz ein Teil der Wirkung ist: Wer erkennbar zuständig ist, wird angesprochen, und wer ein Gelände auskundschaftet, sieht die Zuständigkeit ebenfalls. An Empfang und Pforte stimmen wir den Auftritt mit Ihrem Haus ab. Für Anlässe, bei denen Zurückhaltung sinnvoller ist, wird die Erscheinungsform vorher festgelegt.
Bekommen wir feste Kräfte oder wechselndes Personal?
Angestrebt wird eine feste Besetzung, weil nur ein Mensch, der das Objekt kennt, Abweichungen bemerkt – ein offen stehendes Tor, ein fremdes Fahrzeug, ein Geräusch, das dort nicht hingehört. Vertretungen bei Krankheit und Urlaub sind fest eingeplant und werden ebenfalls vorab am Objekt eingewiesen, damit die Qualität in diesen Schichten nicht abfällt.
Wie schnell ist bei einem Alarm jemand am Objekt?
Im Chiemgau in maximal 20 Minuten. Voraussetzung dafür ist eine vereinbarte Bereitschaft – nur dann wird Personal vorgehalten, das tatsächlich fahren kann. Vor Ort erfolgt die Nachschau nach festgelegtem Ablauf: Ursache feststellen, Objekt sichern, die vereinbarten Stellen verständigen und den Vorgang dokumentieren. Wer die Kosten eines Fehlalarms trägt, klären wir vor Vertragsschluss.
Können Sie mehrere Standorte in einem Auftrag betreuen?
Ja, und häufig wird es dadurch günstiger. Liegen die Objekte in einer sinnvollen Reihenfolge, lassen sie sich zu einer Tour zusammenfassen; entscheidend ist nicht die Entfernung in Kilometern, sondern die Fahrzeit zwischen den Punkten. Jeder Standort behält dabei seine eigene Dienstanweisung, weil Zugänge, Rundgangspunkte und Ansprechpartner unterschiedlich sind.
Welche Angaben brauchen Sie für eine erste Einschätzung?
Objektart, Adresse, gewünschte Zeiten und die Aufgabe. Hilfreich sind außerdem die Zahl der Zugänge, ob nachts jemand im Haus ist, ob Fremdfirmen kommen und welche Technik vorhanden ist. Damit lässt sich die Größenordnung telefonisch benennen. Verbindlich wird die Zahl erst nach der Begehung, weil Wege, Sichtverhältnisse und Rundgangspunkte den Aufwand deutlich verschieben.
Ersetzt eine Videoanlage den Sicherheitsdienst?
Nein, aber sie verbilligt ihn. Eine Kamera zeichnet auf und schreckt ab, sie öffnet jedoch kein Tor, spricht niemanden an und stellt vor Ort nichts fest. Gute Beleuchtung, funktionierende Schließtechnik und brauchbare Kamerabilder verkürzen dagegen jede Runde. Auf großen Freiflächen setzen wir bei Bedarf zusätzlich mobile Kameratechnik ein, dort ergänzen sich beide Seiten sinnvoll.
Können wir den Umfang während der Laufzeit ändern?
Ja, das ist eher die Regel als die Ausnahme. Bauphasen enden, Betriebsferien kommen, Schichtmodelle ändern sich. Anpassungen werden schriftlich in der Dienstanweisung nachgezogen, damit die eingeteilten Kräfte denselben Stand haben wie Sie. Nachträglich hinzukommende Aufgaben sind der häufigste Streitpunkt in laufenden Verträgen – deshalb halten wir jede Änderung fest, auch kleine.
Übernehmen Ihre Kräfte auch Aufgaben außerhalb der Bewachung?
Am Empfang ja: Telefonzentrale, Post- und Paketannahme, Fundsachenverwaltung und Raumbuchung gehören dort zum Dienst. Auf der Baustelle zählen die Ausweisprüfung nach SOKA und Mindestlohn sowie die Winterdienstkontrolle zum Leistungsumfang. Welche Nebenaufgaben anfallen, gehört vor das Angebot und nicht danach, weil sie den Anspruch an die eingesetzte Kraft und damit den Satz verändern.
Was gehört in eine Ausschreibung, damit Angebote vergleichbar sind?
Vor allem Zeiten statt Leistungsnamen: Wochentage, Uhrzeiten und die Zahl der Posten. Dazu die Nebenaufgaben vollständig, die Qualifikation, die die Tätigkeit wirklich verlangt, und die Bitte, ausdrücklich aufzuführen, was nicht enthalten ist. Fehlt das, kalkuliert ein Anbieter mit und einer ohne – und das zunächst günstigere Angebot wird am Ende das teurere.

Nächster Schritt

Frage offen? Dann klären wir sie am Objekt

Der schnellste Weg von einer Frage zu einer Antwort ist eine Begehung: Wir sehen uns Ihr Objekt an, sagen Ihnen, welche Form genügt, und legen binnen 24 Stunden ein schriftliches Angebot vor. Die Begehung kostet nichts – auch dann nicht, wenn daraus kein Auftrag wird.

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